(Minghui.de) Das Landgericht München hat am 5. Oktober 2007 das Verfahren gegen den Falun Gong-Praktizierenden Herrn Gang Chen eingestellt. Herr Gang Chen hatte im Juli 2006 eine angemeldete Demonstration gegen den in China verübten Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden vor dem chinesischen Generalkonsulat in München geleitet. Vom Münchener Amtsgericht war er deshalb im Januar zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt worden. Laut Anklage habe er gegen die Auflage verstoßen, die diplomatischen Achtungsrechte zu wahren. Das Landgericht sah dies anders. Das Gericht übernimmt die kompletten Verfahrenskosten sowie die Kosten für den Rechtsanwalt des Angeklagten. Zugleich versicherte die Staatsanwaltschaft München, sich nicht mehr einzumischen, wenn die Falun Gong-Praktizierenden in Zukunft vor dem chinesischen Generalkonsulat friedlich protestieren.
Die Anklage hat folgenden Hintergrund: Am 20. Juli 2006 bzw. am 7. Jahrestag der vom ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin initiierten Verfolgung von Falun Gong in China demonstrierten süddeutsche Falun Gong-Praktizierende vor dem chinesischen Generalkonsulat in München gegen diese grausame Verfolgung seitens der KPCh. Zuvor hatte der Falun Gong-Praktizierende Gang Chen eine ordnungsgemäße Genehmigung für die Demonstration beantragt, die vom Ordnungsamt schriftlich genehmigt worden war. Damals waren die illegalen Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden sowie der Organhandel durch die KPCh gerade bekannt geworden. Die Falun Gong-Praktizierenden hatten vor dem chinesischen Konsulat das Transparent „Chinas ,Endlösung' für Falun Gong: Die Praktizierenden töten und ihre Organe verkaufen” aufgehängt. Außerdem zeigten sie Bilder, die Organraubszenen an Lebenden darstellten. Gleichzeitig hatten sie einen nachgestellten OP-Tisch aufgebaut, anhand dessen sie den Menschen verdeutlichten, wie brutal die Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh vonstatten geht. Weitere Bilder demonstrierten, wie Falun Gong-Praktizierende gefoltert werden, neben Fotos von verstorbenen Praktizierenden.
Natürlich trafen das Transparent und die Bilder über den Organraub den Nerv der KPCh. Kurz nachdem das Transparent zum Protest gegen den Organraub an Lebenden in China aufgehängt worden war, befahlen die Münchener Polizisten den Falun Gong-Praktizierenden, dieses wegzunehmen. Sie behaupteten, dass dieses Transparent die diplomatischen Achtungsrechte verletzen würde. Die anderen Transparente gegen die Verfolgung von Falun Gong durften hängen bleiben.
Die anwesenden Falun Gong-Praktizierenden brachten zum Ausdruck, dass der Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh eine Tatsache und ein Schande für die ganze Menschheit sei. Der Protest vor dem chinesischen Konsulat sei nicht gegen die Konsulatsbeamten des chinesischen Konsulats gerichtet, sondern diene zur Aufdeckung der Gräueltaten der Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh. Deshalb weigerten sich die Falun Gong-Praktizierenden, das Transparent wegzunehmen. Darum wurde der Verantwortliche dieser Demonstration, Herr Gang Chen, von der Staatsanwaltschaft München wegen „Verstoßes gegen die diplomatischen Achtungsrechte” vor Gericht gestellt.
Mehrere Münchener Medien berichteten über diesen Vorfall. Alle Abgeordneten wurden von den Falun Gong-Praktizierenden schriftlich darüber informiert. Viele deutsche Bürger verurteilen die Gräueltaten der KPCh bzw. den Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden und waren mit der Reaktion der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Nicht wenige sind der Meinung, dass Bayern das reichste Bundesland Deutschlands ist, das eines der höchsten Handelsquoten mit China aufweist und sich an führender Stelle befindet. Aus Profitgier und Angst, es könnte ihrem wirtschaftlichen Gewinn schaden, schweigen viele Menschen in Bayern zu den Verbrechen der KPCh.
Die Koalition zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong in China (CIPFG), welche aus Rechtsanwälten, Ärzten, Gelehrten sowie Politikern besteht, hat bereits öffentlich bekannt gemacht, dass der Einfluss der KPCh bis ins Ausland reicht. Die Vorsitzenden der CIPFG, Sektionen Nordamerika, Australien und Asien, schrieben einen gemeinsamen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier, in dem sie sie baten, ihre Aufmerksamkeit auf die Verbrechen der Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh zu richten. Außerdem sprachen die beiden Autoren des Untersuchungsberichts über die Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden in China, der ehemalige kanadische Staatssekretär für den Asien-Pazifik Raum, David Kilgour, und der international anerkannte Menschenrechtsanwalt David Matas ihre Achtung vor diesem Vorfall in München aus. Als sie Ende April von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte nach Deutschland eingeladen worden waren, bedauerten sie diesen Vorfall sehr. Daraufhin riefen sie die deutschen Behörden dazu auf, diesen Vorfall richtig zu behandeln. Herr Matas kam dann extra nach München gereist, um einen Vortrag über das Verbrechen des Organraubs durch die KPCh abzuhalten. In diesem Vortrag listete er ausführliche Beweise auf, die klar erkenntlich machten, dass seit 2000 mindestens 40.000 Falun Gong-Praktizierenden durch die Handlanger der KPCh die Organe am lebendigen Leib entfernt wurden. Die Kraft der Gerechtigkeit bündelt sich in München.
Im bayerischen Gerichtshof sagte der Richter, dass den Deutschen diese Verbrechen des Organraubs an Lebenden durch die KPCh nicht fremd seien, denn schließlich hätten sie den Völkermord der Nazis an den Juden noch in Erinnerung. Auch der Anwalt des Anklägers gab zu, dass die Handlung der Falun Gong-Praktizierenden aufrichtig sei. Eines der deutschen Hauptmedien, der Bayerische Rundfunk, führte im Gerichtshof ein Interview mit Gang Chen und dessen Rechtsanwalt Herrn Wächtler durch. Herr Wächtler erwiderte: „Es ist ganz und gar nicht zu dulden, dass die Falun Gong-Praktizierenden von der KPCh wie Tiere abgeschlachtet und getötet werden, nur weil sie einen andere Glauben haben (statt an den Kommunismus zu glauben)!” Auch andere Medien waren im Gericht anwesend, um darüber zu berichten.