9. März 2007
(Minghui.de) Alle Dokumente in Bezug darauf, warum die über 80 Falun Gong-Praktizierenden vor vier Jahren daran gehindert wurden, in Hongkong einzureisen, wurden innerhalb eines Monats nach diesem Ereignis vernichtet, so gestand gestern die Regierung.
Daniel Fung Wah-kin legte als Regierungsvertreter dieses Zugeständnis dem Gericht der Ersten Instanz vor, nachdem der Richter Michael Hartmann, der die gerichtliche Revision in dieser Angelegenheit führt, bemerkt hatte, dass es für die Zuschauer den Anschein erwecken könnte, ein „Aufsaugen” der Beweise würde stattfinden.
Der Richter machte deutlich, dass er nicht behaupten würde, die Regierung hätte versucht, Beweise darüber zu verbergen, warum die Praktizierenden auf eine Beobachtungsliste der Einwanderungsbehörde gesetzt wurden. Doch sagte er, es sei merkwürdig, dass kein einziges Dokument gefunden werden konnte, in dem die Begründung der Entscheidung aufgeführt wird.
Als die Praktizierenden am 22. Februar 2003 einreisten, um an eine Konferenz teilzunehmen, wurden sie gestoppt. Ihnen wurde gesagt, dass sie aus „Sicherheitsgründen” abgewiesen werden.
Die Revision wurde von vier taiwanesischen Falun Gong-Praktizierenden namens Theresa Chu Woan-chyi, Liao Hsiao-lan, Lu Lih-ching und Chang Jenn-yeu eingereicht. Ein Sprecher von Falun Gong in Hongkong, namens Kann Hung-cheung und der Falun Dafa-Verein in Hongkong sind ebenfalls Antragsteller.
Sie ersuchen eine Erklärung, dass die Regierung unrechtmäßig gehandelt hat, indem sie sie und weitere 70 Praktizierende daran hinderte, in die Stadt einzureisen und dass unangemessene Gewalt angewendet wurde, um sie in die Heimat zurückzusenden.
„Es erscheint mysteriös, um es gelinde auszudrücken, dass der Leiter nicht im Besitz eines einzigen Schriftstücks sein soll, das etwas mit dem Vorfall zu tun hat, obgleich dieser gerichtliche Revisionsantrag schon sechs Wochen nach dem Vorfall eingereicht wurde,” sagte Richter Hartmann.
Der Richter merkte an, dass sogar die Dokumente, bei denen die Regierung darauf bestand, dass er sie nur hinter verschlossenen Türen sehen durfte, nichts über den Vorfall jener Nacht beinhalteten.
„Wie kann das sein, wenn 80 Menschen die Einreise verweigert wird ...wenn das Wesen der Organisation in Hongkong zu sensibel ist?” sagte er. „Entweder die Daten wurden vernichtet oder sie waren nicht vorhanden.”
„Wie kommt es dann, dass der Leiter über ein besonderes Sicherheitsrisiken sprach? Für den gewöhnlichen Bürger auf der Straße erscheint es mysteriös, dass es bereits sechs Wochen nach dem Vorfall nirgendwo in den Archiven der Regierung Aufzeichnungen darüber gibt.”
Herr Fung sagte, es sei ein normaler Ablauf, dass Aufzeichnungen in Bezug auf Personen, die auf der Beobachtungsliste stehen, vernichtet werden, kurz nachdem diese Person von der Beobachtungsliste gestrichen worden ist. So auch im Falle der Praktizierenden.
Paul Harrys, der für die Praktizierenden sprach, findet Behauptung „nicht zu fassen”, dass sämtliches Material in Bezug auf den Vorfall vernichtet wurde.
„Falls es wirklich vernichtet worden ist, dann können sie wohl kaum ein großes Sicherheitsrisiko dargestellt haben.” sagte Herr Harris. „Es ist unglaublich, dass die Behörde in Hongkong auf diese Weise mit Informationen über einen bedeutsamen Sicherheitsbedrohung umgeht.”
Richter Hartmann behielt sich sein Urteil vor.