(Minghui.de) Seit Juni 2006 verschärfte sich die Verfolgung von Falun Gong in der Provinzhauptstadt Harbin, Provinz Heilongjiang, unter dem persönlichen Befehl des Parteichefs Luo Gan. Die Praktizierenden wurden einer nach dem anderen festgenommen und gesetzwidrig zu Freiheitsstrafen verurteilt. Viele wurden von zu Hause aus verschleppt. Laut Angabe wurden die Festnahmen nach einer Namensliste durchgeführt. Am 22. Dezember 2006 hat die Polizei vier Falun Gong-Praktizierende aus dem Bezirk Hulan entführt. Jin Chengshan ist nach Misshandlungen gelähmt und bettlägerig, Cui Xin kann kaum noch laufen. Die beiden werden zur Zeit im Hinterhof der Polizeiklinik der Stadt Harbin gefangen gehalten, dort gibt es noch weitere Praktizierende, deren Gesundheitslage sehr kritisch ist.
Laut Angabe bekam Jin Chengshan an mehreren Stellen Dekubitus, durch das Wundliegen haben mehrere Stellen am Körper angefangen zu faulen Die Schergen der Kommunistischen Partei Chinas ließen sie nicht frei und brachten Cui Xin, Jin Chengshan und seine Frau auch noch vor Gericht. Unter Kontrolle des Gerichts der Stadt Harbin kam das Gericht des Bezirks Hulan zu dem Urteil: „Solange Jin Chengshan und Cui Xin noch atmen und am Leben sind, werden sie hinter Gitter gesperrt”, Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen.
Laut Zeugenangaben wird die Verfolgung im „Frauengefängnis der Stadt Harbin” verschärft, besonders die Maßnahmen für die Gehirnwäsche und Umerziehung werden forciert. Freilassung gegen eine Kaution wird streng untersagt. In diesem Gefängnis wurde extra ein Areal für kranke und gelähmte Gefangene eingerichtet.
Die Familienangehörigen der inhaftierten Praktizierenden gingen zur Polizeibehörde Hulan, um ihre Freilassung zu fordern. Ihnen wurde mitgeteilt, dass diese Behörde keine Befugnis dafür habe, der Leiter des Büros 610 der Polizeibehörde Harbin sei dafür zuständig. Manche Richter sagten auch, dass sie sich nicht gerne um die Sachen von Falun Gong kümmern. Manche gutherzigen Menschen bekannten, sie könnten zwar bei einem Mordfall oder bei einer Brandstiftung helfen, aber in Falun Gong-Angelegenheiten können sie nichts tun. Sie wagen auch nichts zu tun. Wer keinen Reuebericht schreibt, wird einfach ins Gefängnis gesteckt. Die irrsinnige Verfolgung ist unmenschlich. Der Befehl „Solange einer Atem hat, wird er ins Gefängnis gesperrt” stammt direkt aus einem Dokument aus Peking. Die Handlanger von Luo Gan kamen persönlich zum Bezirk Hulan und erließen den Befehl, - bei wem Hunderte Falun Gong-Flyer gefunden werden, der wird zu mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.