(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Fu Rufang, die im Krankenhaus des Bezirks Tongnan für Epidemievermeidung in Chongqing arbeitete, wurde im Zwangsarbeitslager für Frauen in Chongqing in der 4. Division eingesperrt. Sie wurde oft von Gefangenen geschlagen, die von den Aufsehern dazu bestimmt waren, sie zu überwachen. Oftmals war ihr Körper voller schwarzer Flecken.
1. Zwei Vorderzähne aufgrund von Zwangsernährung herausgebrochen
Weil Frau Fu Rufang Gastritis hatte, aß sie zwei Tage lang nichts weiter als ein bisschen Reisschleim. Die Aufseher des Lagers sahen das jedoch als Gelegenheit an, Drogensüchtige anzuleiten, sie zwangsweise zu ernähren. Sie ernährten Frau Fu Rufang fast zwei Wochen lang zwangsweise mit Reisschleim, wobei ihr dreimal Essen in die Luftröhre geriet und sie fast gestorben wäre.
Frau Fu verweigerte die Zwangsernährung, woraufhin die Drogensüchtigen ihr absichtlich zwei Vorderzähne ausstießen. Während ihr Mund noch blutete setzten sie die Zwangsernährung fort. Blut und Reisschleim spritzen ihr übers Gesicht und tropften auf den Boden. Der Gefangene Ding Feng drohte, ihr alle Zähne herauszuschlagen.
Nach der Zwangsernährung musste Frau Fu Rufang den Boden wischen, durfte aber nicht die Kleider waschen, die voller Blut und mit Reisschleim beschmutzt waren. Bei jeder Zwangsernährung wurden ihre Kleider weiter mit Blut und Reisschleim befleckt und sie durfte weder sich noch ihre Kleidung waschen. Vor jeder Zwangsernährung musste sie ihre Kleidung wechseln, um sich dann wieder umzuziehen. Da ihre eigene Kleidung schmutzig weggelegt wurden, um beim nächsten Mal wiederbenutzt zu werden, konnte man gar nicht mehr ihre wirkliche Farbe erkennen. Sie rochen übel und mussten nach einer Weile weggeworfen werden. Viermal wurde mit Kleidungsstücken so verfahren. Frau Fus Mund, die Lippen und die Finger der Gefangenen wurden mit einer hölzernen Schöpfkelle verletzt. Mund und Lippen waren stets blutbefleckt und ihr Gesicht war angeschwollen.
Zudem schimpfte der Leiter der Division, wenn sie mit ihren Zähnen Finger eines Gefangenen verletzte, während dieser ihren Mund zu öffnen versuchte. Er beschimpfte sie vor allen Leuten und behauptete, sie hätte das mit Absicht getan. Das ermutigte den Gefangenen, sie noch weiter zu quälen. Frau Fus Achselhöhlen waren dermaßen gekniffen worden, dass die so verursachten Verletzungen eiterten. Aufgrund der eiternden Wunden in ihrem Mund, konnte sie über einen Monat lang kein Salz essen. Frau Fu Rufang wurde so lange gequält, bis sie so dünn war, dass selbst die Gefangenen, die sie auf dem Boden schlafend liegen sahen, erschreckt sagten, sie sähe wie ein Skelett aus.
Frau Fu Rufang benötigte jemanden der ihr beim Gehen half, oder sie hielt sich dabei an der Wand fest. Im Sommer verursachte die schlechte Luft in ihrer kleinen Zelle am ganzen Leibe eine prickelnde Hitze. Aber trotz dieser schlechten Bedingungen musste sie noch militärischen Drill aushalten. Sie konnte nicht aufrecht stehen und fiel oft hin. Die Gefangenen sagten, sie täusche das alles nur vor und traten und boxten sie, um sie zum Stehen zu zwingen. Später waren ihre Füße und Unterschenkel so geschwollen, als seien es Elefantenbeine. Ihr gesamter Körper war angeschwollen und sie hatte 39,5 Grad Celsius Fieber. Sie musste oft für lange Zeit hocken und durfte nicht vor Mitternacht schlafen.
2. Gehirnwäsche
Die Polizei in dem Arbeitslager hielt zwangsweise Gehirnwäschen für Falun Gong-Praktizierende ab. Jeden Sonntag mussten sie einen Bericht über ihre Gedanken schreiben. Sie durften nicht eher schlafen, bis der Bericht genehmigt worden war. Sie mussten Bücher lesen und Videoprogramme mit Verleumdungen über Falun Gong ansehen und hatten ihre Erklärungen dazu abzugeben. Einmal im Monat oder auch alle zwei Monate gab es ein Treffen, bei dem Vorführungen stattfanden und kritisiert wurde.
Frau Fu musste jede Nacht einen Bericht über ihre Gedanken schreiben. Dafür bekam sie ab 23:00 Uhr nur eine halbe Stunde Zeit. Wenn er nicht genehmigt wurde, musste sie das ganze noch mal wiederholen, andernfalls durfte sie nicht zu Bett gehen. Diese Quälerei erduldete sie so lange, bis sie schließlich die drei Erklärungen ( Reueerklärung, Garantieerklärung und eine Distanzierungserklärung) schrieb und das von den Behörden genehmigt wurde. Dann wurde sie aus der normalen Haft entlassen und musste Zwangsarbeiten verrichten.
3. Zwangsarbeit
Praktizierende mussten unter der Aufsicht von Gefangenen, die sie bewachten, arbeiten. Es gab eine Arbeitsleistungsquote für jeden, mit Ausnahme derjenigen, die die Bewachung ausübten. Für einen jungen Menschen war die Quote, täglich 40 kg Kandis zu verpacken. Für die 45- bis 50-jährigen waren es 3,75 kg pro Stunde, für 50- bis 55-jährige 3,25 kg pro Stunde, für die von 55- bis 60-jährigen 3 kg die Stunde und für die über 60-jährigen 2,75 kg pro Stunde. Die Arbeitszeit betrug etwa zehn Stunden. Die Quoten waren nicht immer gleich. Die Aufseher konnten diese für jene mit gutem Verhalten herabsetzen oder für diejenigen die sie nicht leiden konnten, erhöhen. Wenn die Arbeit beendet war, wiesen die Aufseher noch mehr Arbeit an. Diejenigen, welche ihre Quote nicht erfüllen konnten, mussten schriftliche Selbstkritik üben und ihnen wurde ihr Punktestand nicht erhöht. Immer, wenn Inspektionen von höherer Stelle stattfanden, wurden der Kandis und das dazugehörige Werkzeug versteckt und manchmal wurden die Praktizierenden sogar weggeschickt, damit sie den Inspektoren nicht begegneten. Wenn diese fort gegangen waren, wurde die Arbeit wieder aufgenommen.
4. Die Aufseher fürchteten, dass ihre Quälereien aufgedeckt würden
Wenn Praktizierende den monatlichen Besuch von der Familie bekamen, waren ständig Aufseher um sie herum. Die Praktizierenden durften also nicht über die Geschehnisse im Lager sprechen, sie durften auch nicht weinen. Wenn das jedoch trotzdem einmal geschah, wurde der Praktizierende hinterher geschlagen, beschimpft oder anderweitig bestraft. Die Besucher durften keinerlei Nahrungsmittel mitbringen. Die Aufseher führten nach dem Besuch Leibesvisitationen durch. Wenn sie dabei etwas zum Essen fanden, wurden die Praktizierenden bestraft. Wenn die Familie gefütterte Kleidung mitbrachte, wurde diese für ein paar Wochen in Wasser gesteckt, ehe sie an den Praktizierenden ausgegeben wurde.
Praktizierende in Einzelhaft durften keinen Besuch empfangen. Manchmal luden die Aufseher sie zu einem Besuch ein; aber wenn sie ankamen, durften sie den Praktizierenden nicht sehen, selbst wenn sie dem Aufseher Geld gaben. Dieses Geld wurde für weitere Quälereien der Praktizierenden benutzt.
Die Praktizierenden durften keinen Brief schreiben, in welchem die Geschehnisse im Lager beschrieben oder von Krankheit berichtet wurde, so ein Brief wurde abgefangen.
Während der Arbeit durften die Praktizierenden nicht sprechen. Wenn einer auch nur einen Satz sagte, musste er zur Strafe hundert Kniebeugen machen oder stundenlang aufrecht stehen. Wenn einer sich nicht hinhocken konnte, musste er stattdessen härter arbeiten. Die über 60-jährigen mussten die Anweisungen Nr. 23 ( acht Seiten lang) 20 Mal, 50 Mal oder gar 100 Mal in einer bestimmten Zeit mit der Hand abschreiben. Wenn sie das nicht schafften, bekamen sie mehr Arbeit zugewiesen. Praktizierende konnten aus vielen Gründen bestraft werden, etwa, wenn sie eine falsche Antwort gaben oder beim Namensaufrufen einen falschen Namen angaben, wegen des Handschriftenstils oder wegen einem unqualifizierten Gedanken-Berichts usw..
5. Schlechte Behandlung, wenn man krank ist
Die Aufseher erleichterten auch dann die Arbeitslast nicht, wenn ein Praktizierender krank war. Wang Aihua hatte Schwierigkeiten mit dem Sehen, sie konnte deshalb keine Kleidung fertigen. Sie wurde zum Kandisverpacken eingeteilt und durch eine Stunde Mehrarbeit täglich bestraft. Sie hatte oft Schmerzen durch eine Wucherung an den Hals- und Rückenwirbeln, sodass sie nicht die Kraft hatte, den Kandis zu tragen. Die Aufseher befahlen ihr, den Aufenthaltsraum zu reinigen.
Zhang Xieyun wurde krank. Sie verlor ihre Stimme, und ein Bein konnte ihr Gewicht nicht mehr tragen, daher konnte sie nicht normal gehen. Sie wurde auf ihre Kosten ins Militärkrankenhaus Daping zur ärztlichen Untersuchung geschickt. Dafür zahlte sie 1000 Yuan und man sagte, sie täusche die Krankheit nur vor. Die Aufseher beschimpften sie, als sie noch im Krankenhaus war und bestraften sie, als sie zurückkam. Nur nach Einsprüchen von Praktizierenden wurde ihre Strafe aufgehoben.
Fu Rufang wurde im April 2006 krank. Als sie sah, dass Zhang Xieyun wegen Vortäuschung von Krankheit zurechtgewiesen und bestraft wurde, sprach sie mit niemandem über ihre Krankheit. Als man sie später krank fand, musste sie eine Selbstkritikerklärung schreiben. Damals war die Haut auf ihrem Unterbauch purpurfarben und grün und sie hatte dort zwei Tumore. Sie war sehr dünn und wog nur noch etwa 40 Kilogramm. Sie wurde zur Behandlung ins Krankenhaus des Lagers und dann ins Militärkrankenhaus gebracht. Sie hatte dort über 2000 Yuan zu bezahlen, aber es gab kaum Besserung. Man sagte ihr nichts über den Befund. Sie hatte oft Schmerzen im Unterbauch und Verstopfung, zudem war ihr Herz nicht in Ordnung. Ihr rann oft Wasser aus dem Anus und sie hatte Schocksymptome, wenn sie ermüdet war. Am 29. April, als sie zu einer ärztlichen Untersuchung im Krankenhaus war, hörte sie, wie der Arzt dem Aufseher sagte, dass ihre Tumore sich als bösartig herausstellen könnten und eine CT-Aufnahme nötig wäre. Die wurde jedoch nicht gemacht, weil Kosten in Höhe von über 1000 Yuan entstanden wären. Die Aufseher Dai Wenjuan und Chen Yonglian sprachen mit Frau Fu und erwogen, sie auf ärztlichen Rat hin zu entlassen. Diese Entscheidung änderten sie dann aber wieder. Zuo Qianjin, der Gruppenleiter sagte zu Frau Fu: „Denken Sie nur nicht, dass Sie nach Hause kommen, solange Sie noch gehen können. Nach Hause gehen heißt, der Reformierung widerstanden zu haben. Sie müssen leiden, weil Sie Falun Gong praktiziert haben.”
6. Die Aufseher machen den Praktizierenden das Leben schwer
Die Zeit für Pausen in der Toilette waren festgelegt, um 9:00, 13:00 und 15:00 Uhr. Wenn jemand außerhalb dieser Zeiten gehen wollte, wurde er über mehrere Tage lang mit dem Reinigen öffentlicher Plätze bestraft. Nur Kranke und über 60-jährige bildeten eine Ausnahme. Während der Mahlzeiten durfte keiner die Toilette benutzen. Die 20- bis 30-jährigen bekamen nur fünf Minuten zum Toilettengang. Morgens gab es nur fünf Minuten fürs Gesichtwaschen in einem halbgefüllten Waschbecken und dem Besuch der Toilette. Nachts gab es eine zehnminütige Begrenzung mit einem Becken voll Wasser. Zweimal wöchentlich hatte man die Erlaubnis innerhalb von 15 Minuten in einem Wasserbecken eine Ganzkörperreinigung vorzunehmen und seine Kleidung zu waschen. Wenn es auch nur eine Minute länger dauerte, wurde der Praktizierende bestraft; junge Menschen durch Reinigung allgemeiner Plätze, ältere durch Abschreiben der Regel Nr. 3. Die Wasserhähne im Toilettenraum waren oft abgestellt und niemand durfte sie anstellen, ansonsten wurde das als Stehlen von Wasser betrachtet. Meistens konnte man sich dort nicht waschen und man musste mit ungewaschenen Händen weiter Kandis verpacken.
Wenn man Papierschachteln anfertigte, waren die Hände gewöhnlich voller Kleber. Wenn die Zeit zum Essen zu gehen, nahte, war nicht genügend Zeit zum Händewaschen und man musste mit schmutzigen Händen das Dampfbrot essen. Zum Essen blieben nur 10 Minuten oder sogar weniger Zeit. 12 bis 18 Menschen aßen zusammen aus einem halben Becken mit Gemüse, Reis oder Dampfbrot. Es gab oft nur geschmorten chinesischen Kohl, ohne Öl darin. Oft war der Kohl nicht gereinigt worden und man sah manchmal faule Blätter. Mittwochs und Sonnabends gab es zum Gemüse ein wenig Fleisch. Das meiste Fleisch war fett und zäh, hatte Borsten und war schwer zu kauen. Die Aufseher behaupteten, dass das Essen so reichlich sei, dass noch Fleisch nach jeder Mahlzeit übrig bliebe. Einige Kartoffeln waren verfault, wurden aber trotzdem serviert.
Fu Rufang wurde im November 2006 entlassen. Durch alles, was sie im Arbeitslager erlitten hatte, war sie außerordentlich schwach. Sie sollte eigentlich früher entlassen werden, als jedoch die Familie kam, um sie abzuholen, verweigerte das Lager ihre Entlassung, mit der Begründung, sie sei nicht gut reformiert worden. Als sie entlassen wurde, befahl das Arbeitslager ihrer Arbeitseinheit, sie weiterhin streng zu überwachen.