(Minghui.de) Am 27. Februar 2006 legte ich der chinesischen Botschaft in Österreich meinen Reisepass vor, um eine Verlängerung des Reisepasses zu beantragen, bevor er ablief. Ein Mitarbeiter der Botschaft nahm meinen Antrag an und sagte mir, dass ich meinen Reisepass in der nächsten Woche abholen könne.
Am 6. März 2006, als ich das erste Mal wegen meines Reisepasses zur chinesischen Botschaft ging, bekam ich die Antwort, dass das nationale Emblem auf dem Deckblatt Abnutzungserscheinungen aufweise und sie bei ihren Vorgesetzten nachfragen müssten, wie sie in diesem Fall weiter vorgehen sollten. Sie fragten mich nach meiner Telefonnummer und sagten mir, dass sie mir Bescheid geben würden, sobald sie eine Antwort hätten. Ich hatte das Gefühl, dass etwas nicht stimmte, weil ich auch nach mehreren Tagen nichts von ihnen hörte.
Am 10. März, als ich wieder wegen meines Reisepasses auf dem Weg zur Botschaft war, sagten sie mir Folgendes: Nach den entsprechenden Regelungen können wir Ihren Reisepass nicht verlängern, weil Ihre Handlung die Sicherheit Chinas gefährdet hat. Ich fragte: „Ist es, weil ich Falun Gong praktiziere?” - „Ja, das ist richtig.” Ich dachte, wie kann eine Gruppe von Menschen, die sich nach den Prinzipien ´Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht` kultivieren, andere und schon gar ihr eigenes Land bedrohen? Im Strafgesetzbuch von China ist die Sicherheitsgefährdung des Landes ein sehr schweres Vergehen. Die Höchststrafe ist die Todesstrafe. Wie konnte eine diplomatische Einrichtung anstelle eines Justizorgans ein Urteil abgeben? Ich fragte sie, ob sie eine schriftliche Beurteilung hätten, was sie verneinten.
Die Mitarbeiter der Botschaft wollten nicht mehr mit mir über diese Angelegenheit diskutieren. Daraufhin händigte ich ihnen einen offenen Brief aus, der über die körperliche Untersuchung von 25.284 Falun Gong-Praktizierenden berichtete, ermittelt durch das Staatsbüro für Sportunterricht zwischen September und Oktober 1998. Die gesamte Anzahl derjenigen, die gesund wurden und deren Krankheiten verschwanden, betrug 97,9%. Das Staatsbüro lobte Falun Gong damals und sprach eine Empfehlung aus, es im Sport-Unterricht zu praktizieren. Nachdem der Mitarbeiter den offenen Brief gelesen hatte, bat er mich darum, eine Weile zu warten. Anschließend wurde ich zum Empfangsraum gebeten, um mit der verantwortlichen Person zu sprechen.
Die verantwortliche Person sagte: „Wir wissen, dass Sie ein Falun Gong Praktizierender sind. Sie verteilen oft Informationen an die chinesischen Touristen und nehmen jede Woche mit anderen Praktizierenden an Aktivitäten teil, wie die friedlichen Proteste in der Nähe der chinesischen Botschaft in Österreich. Es gibt keine Probleme über die Abnutzungserscheinungen auf dem Deckblatt Ihres Reisepasses. Sobald Sie eine Garantie schreiben, dass sie das Üben von Falun Gong aufgeben, wird Ihnen der Reisepass verlängert. Und Sie werden keine Schwierigkeiten bekommen, wenn Sie nach China zurückkehren.” Ich gab ihm darauf eine klare Antwort: „Ich werde das Praktizieren von Falun Gong nicht aufgeben! Neutralität gibt es nicht vor Gutherzigkeit und Bösartigkeit, vor richtig und falsch. Die bösartige Verfolgung von guten Menschen zu ignorieren, bedeutet soviel wie, die bösartigen Verbrechen stillschweigend zu dulden. Dadurch kann die bösartige Verfolgung weiterbestehen. Schließlich werden diejenigen, die still halten, das nächste Opfer sein.”
Die verantwortliche Person fragte: „Wenn Ihr Reisepass nicht verlängert wird, was werden Sie tun?” „Ich habe keine andere Wahl, als Asyl zu beantragen”, antwortete ich. Die verantwortliche Person sagte zu mir: „Zurzeit hat Österreich ein neues Gesetz für Flüchtlinge erlassen und die Bestimmungen sind sehr streng. Ich hoffe, Sie werden es sorgfältig in Betracht ziehen.”
Meine Landsleute werden von den Behörden der KPCh grausam verfolgt. Bis heute erreicht die Anzahl der Falun Gong-Praktizierenden in China, die rechtswidrig zu Tode verfolgt worden sind, 3020 (Zeitraum, in der die Statistik erhoben wurde: Juli 1999 bis April 2007, zusammen 93 Monate. Die Anzahl der Menschen: Insgesamt 3020. Die durchschnittliche Anzahl der Menschen die monatlich zu Tode verfolgt werden, beträgt 32). Wie kann man dabei einfach nur zuschauen? Zusammen mit allen Falun Gong-Praktizierenden auf der ganzen Welt werde ich mein Bestes geben, die körperliche und seelische unmenschliche Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden zu stoppen.
Die Reisepässe der Falun Gong-Praktizierenden im Ausland wurden beschlagnahmt, eine Verlängerung sowie die Ausstellung eines neuen Reisepasses wurde ihnen verweigert. Das ist in 18 Ländern wie Österreich, Kanada, Japan, Italien, Schweiz, Ungarn, Singapur, Großbritannien, Irland, Holland, Frankreich, Dänemark, Australien, Spanien, Belgien, den USA, Deutschland und Neuseeland vorgekommen. Es gab sogar Serien von ernsthaften Verfolgungsfällen, bei der einige Leute, die von der KPCh angeheuert wurden, zu Falun Gong Praktizierenden nach Hause gingen, sie zusammenschlugen, ihren Besitz zerstörten und Diebstahl begingen. Neulich hatte sich die KPCh sogar bei der Planung und Entführung einer Falun Gong-Praktizierenden beteiligt, die nach China zurückgeführt wurde.
Asyl beantragen
Mitte März 2006 teilte ich den örtlichen Falun Gong-Praktizierenden meine Erfahrungen mit der chinesischen Botschaft und meinen Entschluss, Asyl zu beantragen, mit. Von da an halfen mir die Praktizierenden in Österreich selbstlos und warmherzig. Ich war gerührt und ich fühlte Wärme in meinem Herzen, was mir half, die vielen bitteren Tage und Nächte durchzustehen.
Am 16. März 2006 veröffentlichte das Falun Dafa Informationszentrum eilig meinen Erfahrungsbericht mit Bildern im Internet. Eine westliche Praktizierende reichte meine Erfahrung an das Österreichische Parlament weiter. Einige Mitpraktizierenden interviewten mich und sendeten es über die lokale Radiostation.
Gegen Ende März ging ich in Begleitung einer westlichen Praktizierenden zur Caritas, einem offiziellen Flüchtlingsberatungszentrum in Wien. Dort trafen wir uns mit den Mitarbeitern der verschiedenen Abteilungen. Die westliche Praktizierende klärte die Mitarbeiter über die grausame und verfassungswidrige Verfolgung von Falun Gong in China auf und erzählte ihnen von meinen Erfahrungen. Schließlich beschloss ein Mitarbeiter der Caritas, bei der Flüchtlingsbehörde in Österreich Asyl für mich zu beantragen.
Während des Prozesses wurde über ein ab dem 1. Januar 2006 gültiges neues Flüchtlingsgesetz informiert. Mein Fall wäre der erste, auf den das neue Gesetz angewendet würde. Ich wurde in Kenntnis gesetzt, dass ich im Falle einer Ablehnung meines Asylantrages nach China zurückgeführt werden könnte.
Durch den Übersetzer fragte ich sie, ob meine Bedingungen denen eines Flüchtlings entsprechen würden und sie antwortete: "Natürlich." Am 26. März unterschrieb ich die Vollmacht. Später sagte die westliche Praktizierende zu mir: „Das ist eine Prüfung für dich. Hast du Angst? Lass deine Angst vom Winde verwehen.” Anfang März berichteten die westlichen Medien über den Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden in China durch die KPCh. Die Beweise waren unwiderlegbar.
Nehmen wir die Lebertransplantationen als Beispiel. Medizinisch gesehen besitzt ein Mensch nur eine Leber. Wenn die Leber eines Menschen entfernt worden ist, stirbt dieser. Nach den offiziellen Statistiken in China von 1991 bis 1998 betrug die Zahl derjenigen, bei denen eine Lebertransplantation vorgenommen worden war, nur 78. Seit 1999 (als die Verfolgung von Falun Gong in China begann) ist die Zahl der Lebertransplantationen eklatant gestiegen. Im Jahr 1999 lag sie bereits bei 118; im Jahr 2.000 betrug sie 254 und im Jahr 2001 schon 486. In diesen drei Jahren betrug die Anzahl der Lebertransplantationen insgesamt 996. Bis 2003 stieg die Anzahl der Lebertransplantationen auf über 3.000 an.
Da Traiskirchen - ein Flüchtlingslager, in dem ich zuerst meinen Asylantrag vorlegte - nur 30 Minuten von Wien entfernt war, suchte meine Bevollmächtigte für mich einen Fahrer und einen Begleiter zugleich. Es war ein älterer Herr um die 60 Jahre aus Österreich, von der Konfession war er ein Christ. Früher war er als Bankangestellter tätig gewesen und jetzt arbeitete er für die Caritas.
Am 30. März - ich war an dem Tag genau vier Jahre in Österreich - fuhr ich mit einem Begleiter in das Flüchtlingslager, um meinen Asylantrag zu stellen. Weil ich noch warten musste, fuhren wir für einen Kaffee in die nächstgelegene Kleinstadt. Dort fanden wir ein geöffnetes Cafe, mein Begleiter studierte meine Papiere und Bevollmächtigungen, während ich Materialien an die Passanten verteilte.
Am 6. April führte zum ersten Mal ein Beamter mit mir ein Gespräch, in dem mir ungefähr 30 Fragen gestellt wurden, z. B. ob ich Faun Dafa-Praktizierende wäre oder nur ein Sympathisant sei, wann und wo ich begonnen hätte, Falun Gong zu üben und befragte mich zu meinem Praktizieren in Österreich aus usw. In diesem Gespräch sollte entschieden werden, ob sich die Flüchtlingsbehörde in Österreich meines Falles annehmen würde. Wenn nicht, drohte mir möglicherweise die Rückführung nach China. Nach dem Gespräch sagte mir mein Übersetzer: „Sie haben den Antrag angenommen.” Mein internationaler Asylantrag wurde offiziell an die Flüchtlingsbehörde in Österreich weitergereicht, dort würde schließlich entschieden werden, ob ich einen Flüchtlingsstatus erhielt.
Mitte Oktober 2006 wurde ich darüber informiert, dass die Flüchtlingsbehörde mich anhören und dann über meinen internationalen Asylantrag entscheiden würde. Nach den Aussagen meiner Vertreterin war der dafür zuständige Beamter für seine Strenge und hohe Ablehnungsrate bekannt. Die Vertreterin, sie wirkte deshalb sehr angespannt, fragte mich, ob ich einen bekannten Anwalt zu Rate ziehen wollte, der sich auf Asylrecht spezialisiert hatte. Ich lehnte dies ab.
An diesem Tag gingen wir zusammen mit zwei Falun Gong-Praktizierenden, einem westlichen Arzt und einer chinesischen Frau, zur Flüchtlingsbehörde. Am Anfang war das Verhalten des Beamten nicht sehr freundlich. Doch im Laufe des Interviews verhielt er sich allmählich aufgeschlossener. Das Interview dauerte ca. 2 Stunden. Währenddessen fragte er: „Seit Sie 2002 nach Wien kamen, warum haben Sie da nicht schon Asyl beantragt, sondern haben erst gewartet, bis Ihr Reisepass ablief?” Ich antwortete: „Ich liebe mein Vaterland. Ich möchte nicht so einfach meine Nationalität verlieren.” In der Tat hätte ich viel dazu erzählen können, doch ich tat es nicht. Zu dieser Zeit wünschte ich mir, dass die KPCh vor dem Ablaufen meines Reisepasses mit der verfassungswidrigen Verfolgung von Falun Gong aufhören würde, so dass ich wieder in mein Heimatland, das ich sehr vermisse, hätte zurückkehren können.
Am 5. März 2007 erhielt ich mit dem Urteil der Österreichischen Flüchtlingsbehörde, gemäß des Asylgesetzes, den Flüchtlingsstatus anerkannt. Am 5. April bekam ich den Flüchtlingspass, der von der Österreichischen Republik unterstützt wurde. Bis heute hat mein Asylantrag nun ein Jahr, einen Monat und neun Tage gedauert.
Ich verstand zwei Punkte, als ich die Bewilligung meines Asylsantrags erhielt
1. Bis heute, fast acht Jahr lang, sind um die 100 Millionen Falun Gong Praktizierende auf dem Festland China verfolgt worden. Ca. 1 Million Menschen wurden in Gefängnissen, Arbeitslagern, Gehirnwäscheklassen und Psychiatrien rechtswidrig gefangen gehalten. Viele unschuldige Falun Gong-Praktizierende starbei an den Folgen der Verfolgung. Trotz allem dauert die Verfolgung immer noch an und ereignet sich in dieser so genannten zivilisierten Welt. Das wurde bereits von der Europäischen Union und von den Regierungen anderer Länder bestätigt.
Bitte zweifeln Sie nicht an den Kompetenzen der Geheimdienste europäischer Länder, die die entsetzlichen Verbrechen, die noch niemals auf dieser Erde passierten, bestätigten. Ansonsten werden die Regierungen im Ausland die Anträge der Falun Gong-Praktizierenden nicht annehmen. Unter den Antragstellern auf Asyl befinden sich Afghanen, Tschetschenen, Menschen aus dem Kosovo und Irak. Den meisten von ihnen droht Lebensgefahr wegen der blutigen Kämpfe in ihren Ländern. Sie haben keine andere Wahl als zu fliehen. In den Augen der Beamten der Flüchtlingsbehörde gibt es zurzeit in China keinen Krieg, doch die Falun Gong-Praktizierenden sind auf dem Festland Chinas ebenso in Lebensgefahr, so dass sie von der internationalen Gesellschaft gerettet werden müssen.
2. Falun Dafa ist sehr gut und aufrichtig, was von der Migrationsbehörde anerkannt wurde. Die Prinzipien von Falun Dafa sind ´Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht`; dies dient der Kultivierung von Gutherzigkeit und Friedfertigkeit. Alle Aktivitäten sind offen und freiwillig. Das Kultivieren von Falun Gong fördert nicht nur die Gesundheit, sondern kann auch die Charaktereigenschaften des Menschen verbessern. Die Kultivierung kann zur Weisheit führen und die Kultivierenden erreichen dadurch allmählich einen Zustand, in dem sie ihr Leben und ihren Horizont auf eine selbstkritische Weise begreifen.
Für eine Gesellschaft kann die Kultivierung von Falun Gong Stabilität bedeuten, Vergebung und Frieden fördern und sowohl die seelische Qualität und das Leben der Menschen verbessern. Wenn die entsetzlichen Lügen über sogenannte Selbstmorde von Falun Gong-Übenden, die die Medien der KPCh verbreiten, der Wahrheit entsprächen, würden dann in über 80 Ländern in dieser Welt die Regierungen den wahren Falun Gong-Praktizierenden Asyl gewähren?
Können sie dann Falun Gong-Praktizierenden erlauben, sich in ihren Ländern aufzuhalten? Wenn man einen Flüchtlingsstatus hat, bedeutet das, dass sie oder er ständig in diesem Land bleiben darf, man eine Arbeitserlaubnis und nach ein paar Jahren die Nationalität des betreffenden Landes erhält. Sogar Leser, die nur die Grundschule besucht haben, können richtig von falsch unterscheiden und was gut und was böse ist. Ich hoffe aufrichtig, dass die Leser dieses Artikels die Wahrheit erkennen werden.
Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200705/37541.html