(Minghui.de) Laut The Epoch Times vom 14. Mai 2008 fällte das Berufungsgericht Quebec ein Urteil in der Diffamierungsklage gegen La Presse Chinoise, dass sich diese Zeitung mit den diffamierenden Artikeln über Falun Gong der üblen Nachrede schuldig gemacht hat. Dies hebt das Urteil des Oberen Gerichtes von Quebec auf.
Herr Claude Almonde Sheppard, Anwalt der Kläger, erklärte, dass dies ein wichtiger Sieg sei.
Der weltbekannte Menschenrechtsanwalt David Matas erklärte, dass es in Fällen der üblen Nachrede gegenüber einer Gruppe schwer sei, für Mitglieder dieser Gruppe eine Wiedergutmachung zu erreichen. Sie können jedoch durch ein Menschenrechtsgericht Wiedergutmachung bekommen. Dieses Urteil kann auch von Klägern gegenüber Beklagten bei Verbrechensanklagen verwendet werden.
Herr Matas sagte, dass die Diffamierung durch La Presse Chinoise das Gleiche sei wie die Diffamierung durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh). Die Wichtigkeit dieses Urteils liege in der größeren Bedeutung des Urteils, welches das Verständnis betone, dass die Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) gegen Falun Gong aus Lüge und Verleumdung besteht. Dieser Fall zeigt auch auf, dass die Diffamierung von Falun Gong durch die KPCh rechtswidrig ist.
Hintergrund der Klage
Die chinesische Zeitung La Presse Chinoise veröffentlichte seit dem 3. November 2001 diffamierende und verleumdende Artikel gegenüber Falun Gong und Falun Gong-Praktizierenden. Am 7. Dezember 2001 reichten Falun Gong-Praktizierende in Ostkanada eine Klage gegen die Zeitung ein. Das Gericht ordnete für diese Zeitung und He Bin eine Sperre an, ähnliche Artikel gegen Falun Gong zu veröffentlichen.
Die Klage dauerte vier Jahre. Das Obere Gericht von Quebec veranstaltete mehrere Anhörungen und beendete diese im November 2003.
Doch das Urteil wurde nicht, wie von dem Richter versprochen, innerhalb von sechs Monaten verkündet. Erst zwei Jahre nach der letzten Anhörung, am 7. Dezember 2005, gab das Gericht das Urteil bekannt, in dem es hieß, dass das Beweismaterial der Kläger für einen Abschluss nicht ausreichend sei.
Die Praktizierenden reichten beim Berufungsgericht Quebec, dem höchsten Gericht in Quebec, Berufung ein. Das Gericht gab am 14. Mai das Urteil bekannt, dass La Presse Chinoise der üblen Nachrede schuldig ist.