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Dringender Aufruf: Witwe eines berühmten Musikers von Gefängnishaft bedroht, weil sie Falun Gong praktiziert

25. Juni 2008

(Minghui.de)

Xu Na sieht sich einer langjährigen Haftstrafe ausgesetzt, weil sie Falun Gong praktiziert.

NEW YORK - Die Witwe eines bekannten Musikers und Falun Gong-Anhängers, der in Polizeigewahrsam durch Misshandlungen ums Leben kam, wurde verhaftet und befindet sich in ernsthafter Gefahr, zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt zu werden.

Yu Zhou, ein populäres Mitglied einer Volksmusikband, und seine Ehefrau Xu Na, wurden am 26. Januar in Peking inhaftiert. Entsprechenden Berichten zufolge, die das Falun Dafa Informationszentrum (FDI) von ihrer Familie und ihren Freunden erhalten hatte, wurde das Paar von der Polizei angehalten, als dieses von einem Auftritt von Yus Band Xiaojuan und Bewohner des Tals nach Hause kam.

Das Paar wurde verhaftet und in das Tongzhou Bezirksinhaftierungszentrum gebracht, weil sie Falun Gong praktizieren.

11 Tage später wurde die Familie von Herrn Yu aufgefordert, zum Qinghe Notfallzentrum zu kommen. Als sie dort ankamen, fanden sie Herrn Yu tot vor. Bald danach wurde dessen Tod auf chinesischen Blogs im Internet betrauert und von der Londoner Times Online berichtet.

Seine Ehefrau Xu Na, selbst eine preisgekrönte Künstlerin, verblieb seit der Verhaftung des Paares in Haft. Im April wurde ihre Familie darüber informiert, dass sie unter Anklage gestellt werden würde wegen „der Benutzung einer häretischen Organisation, um die Durchführung von Gesetzen zu unterminieren», eine schwammige Vorschrift des Strafgesetzes, die üblicherweise dazu benutzt wird, um Falun Gong-Anhänger zu Haftstrafen von bis zu 12 Jahren zu verurteilen.

Anfangs Mai wurde Frau Xu in das Chongwen Bezirksinhaftierungszentrum gebracht, wo sie auf ihre Verhandlung vor dem Bezirksgerichtshof von Chongwen wartet.

Der Sprecher von FDI Herr Erping Zhang erklärte: „Frau Xu ist ein politischer Häftling und nur wegen ihrer Identität als ein Anhänger einer friedlichen spirituellen Praktik inhaftiert, und sieht sich nun einer Haftstrafe gegenüber, weil die Obrigkeiten befürchten, dass sie über den Tod ihres Ehemannes sprechen könnte.»

Xu Na und ihr Ehemann Yu Zhou in fröhlicheren Zeiten. Yu wurde im Februar in Polizeigewahrsam ermordet und Xu sieht sich einer mehrjährigen ungerechtfertigten Haftstrafe ausgesetzt.

„Statt den plötzlich Tod von Herrn Yu in Polizeigewahrsam zu untersuchen, bereitet sich das chinesische Gerichtssystem darauf vor, eine unschuldige Frau ins Gefängnis zu schicken. Ihr Fall ist symptomatisch für den Mangel an Rechtsstaatlichkeit in China und für das ausgedehnte und scharfe Vorgehen gegen Falun Gong vor den Olympischen Spielen.»

Frau Xu wurde 2006 entlassen, nachdem sie eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt hatte, weil sie ihre Wohnung an Falun Gong-Anhänger ausgeliehen hatte, die nach Peking gereist waren, um bei den Obrigkeiten für eine Beendigung der Verfolgungskampagne zu appellieren. Während ihrer Haft war sie - wie berichtet wird - Folterungen ausgesetzt, wie beispielsweise Schlägen, Schlafentzug, Zwangsernährung und für Stunden in unbequemen Positionen verschnürt zu werden.

Quellen zufolge, die mit dem Fall von Frau Xu vertraut sind, wird angenommen, dass ihr Prozess hinausgezögert wird, aufgrund der internationalen Aufmerksamkeit, die der Tod ihres Ehemannes verursachte.

„Frau Xu ist in ernsthafter Gefahr, für eine lange Zeit inhaftiert zu werden», sagte Li Jie, die 2001 mit Frau Xu eine Gefängniszelle teilte. Von Los Angeles aus sprechend, erklärt Frau Li, dass eine zweite Inhaftierung für Falun Gong-Praktizierende typischerweise härter sei: „Da Xu das erste Mal zu fünf Jahren verurteilt wurde, könnte die zweite Verurteilung mehr als zehn Jahre betragen.»

„Das Leben im Gefängnis ist furchtbar, speziell für Falun Gong-Praktizierende, denn sie wenden jedes Mittel an, um dich dazu zu bringen, deinen Glauben aufzugeben. Es ist schrecklich für solch eine junge und talentierte Frau.»

Das FDI fordert:

o Frau Xu Nas unverzügliche und bedingungslose Freilassung, da sie einzig und allein wegen der friedlichen Praktik ihres persönlichen religiösen Glaubens inhaftiert wurde. Dies verletzt ihre gesetzlich verankerten Rechte in Artikel 36 der chinesischen Verfassung und Chinas Verpflichtungen unter internationalem Recht.

o Dass die internationale Gemeinschaft die chinesische Obrigkeit unter Druck setzt, Frau Xu Na freizulassen und eine ordentliche Untersuchung durchzuführen, um die Verantwortlichen an Herrn Yu Zhous Tod zu bestrafen.

o Dass ausländische Medien in Peking den Fall von Frau Xu untersuchen und versuchen, an der Gerichtsverhandlung gegen sie teilzunehmen, falls diese stattfinden sollte. Frau Li Jie und andere Bekannte von Frau Xu und Herrn Yu, die momentan in Nordamerika leben, stehen für ein Interview zur Verfügung.


Zeitlinie von Frau Xus Fall

1995: Yu Zhou und Xu Na beginnen damit, Falun Gong in Peking zu praktizieren; sie gehören zu den ersten in der Stadt.

Juli 1999: Die Kommunistische Partei bannt Falun Gong und beginnt eine Kampagne, um diese Praktik auszulöschen.

November 2001: Xu Na wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie ihre Wohnung an Angehörige auslieh, die nach Peking reisten, um dort bei den Behörden für eine Ende der Verfolgungskampagne zu appellieren. Anfangs wird sie in der Jugendstrafanstalt Tuanhe festgesetzt, wo ihre Zellengenossin Li Jie ist, und kommt später in das Frauengefängnis von Peking.

Herbst 2006: Xu Na wird nach fünf Jahren Haft entlassen. Während der Haft war sie Folterungen ausgesetzt, wie beispielsweise Schlägen, Schlafentzug, niedrigen Temperaturen ausgesetzt werden und für Stunden in unbequemen Positionen verschnürt zu sein. Sie wurde auch von Wächtern zwangsernährt und in Einzelhaft gehalten.

26. Januar 2008: Yu Zhou, 42, und seine Ehefrau Xu Na, 40, beide Falun Gong-Praktizierende, werden von der Polizei um 10 Uhr morgens im Dorf Yangzhuang, Nachbarschaft von Beiyuan, Distrikt Tongzhou in Peking, angehalten. Das Paar ist auf dem Nachhauseweg von einem Konzert der Band von Herrn Yu in Peking. Als die Polizei herausfindet, dass beide Falun Gong praktizieren, bringen sie beide in das Bezirksinhaftierungszentrum Tongzhou.

27. Januar 2008: Ungefähr um 9 Uhr morgens durchsucht die Polizei von Tongzhou und vom Bezirk Haidian die Wohnung von Xus Eltern und Schwester, doch findet sie keinerlei Belastungsmaterial.

6. Februar 2008: Yu Zhous Familie wird aufgefordert zum Qinghe Notfallzentrum zu kommen. Nach ihrer Ankunft finden Sie Herrn Yu Leichnam vor, sein Körper ist mit einem weißen Tuch bedeckt. Die Obrigkeiten warnten seine Familie davor, seinen Tod publik zu machen.

März 2008: Xu Na ist wird in die 7. Sektion der Polizeiabteilung von Peking gebracht, auch bekannt als das Inhaftierungszentrum von Peking. Diese Sektion nimmt für gewöhnlich nur Schwerverbrecher auf, wurde jedoch in den letzten Jahren in zunehmendem Maße dazu benutzt, Falun Gong-Anhänger und politische Häftlinge aufzunehmen.

April 2008: Xu Nas Familie erhielt eine Benachrichtigung darüber, dass Frau Xu angeklagt worden sei wegen „der Benutzung einer häretischen Organisation, um die Durchführung von Gesetzen zu unterminieren» und sich in den kommenden Wochen einer Gerichtsverhandlung gegenüber sehe. Sie wurde durch ihren Anwalt vom Tod ihres Mannes informiert und entschied sich, eine Petition an den Staatsanwalt zu verfassen, in der sie eine Untersuchung darüber fordert.

Anfang Mai 2008: Xu Na wurde in das Chongwen Bezirksinhaftierungszentrum verlegt; ihre Verhandlung vor dem Bezirksgericht Chongwen wurde verschoben, vermutlich aufgrund der Wirkung der internationalen Bekanntmachung des Todes ihres Ehemannes.


Für Mehr Informationen wenden sie sich bitte an das Falun Dafa Informationszentrum

Kontakt: (Auslandsvorwahl 001)
Gail Rachlin: 917-757-9780,
Levi Browde: 646-415-0998,
Erping Zhang: 646-533-6147 oder
Christina Chai: 917-386-5068.
Fax: 646-792-3916
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