(Minghui.de) (Minghui.de) Es ist ein fataler Fehler, Falun Gong-Praktizierenden zur Last zu legen, „Verbrechen der Sabotage der Durchführung staatlicher Gesetze und Anordnungen der Führung durch Nutzung einer bösartigen religiösen Organisation” begangen zu haben. Ich schrieb mehrere offene Briefe und forderte die Justizbehörde auf, diesen riesigen Fehler und diese juristische Demütigung zu korrigieren. Unter all diesen Briefen wurde am 20. Juli einer an die oberste Staatsanwaltschaft des Volkes und das oberste Volksgericht mit folgendem Titel geschickt: „Riesige in der Vergangenheit begangene Fehler und Unglücke sollen heute schnell beseitigt werden.” Er ist der am genauesten ausgearbeitete Brief über die Sichtweise in Bezug auf maßgebliche Gesetze.
Doch egal, wie dringend und besorgt meine Rufe nach Beachtung waren, alle diese Briefe ging unter wie Dreck im Meer. Natürlich gab es auch ungewollte Reaktionen, wie die, dass die Behörden vorübergehend meine Anwaltsurkunde behielten und die Anwaltskanzlei ihren Vertrag mit mir aufkündigte.
Es genügt nicht, eine Bekundung auszustellen, um dem Gericht dabei zu helfen, seine verfassungswidrige Position gegenüber Falun Gong-Praktizierenden zu ändern. Wir müssen sie persönlich verteidigen. Zufällig hörte ich, dass die Falun Gong-Praktizierenden Frau Gu Li und Frau Qiu Shujing (alias: Qiu Shuping) des „Verbrechens der Sabotage der Durchführung staatlicher Gesetze und Anordnungen der Führung durch Nutzung einer bösartigen religiösen Organisation” angeklagt wurden und an der Anhörung teilnehmen werden. Ein gutherziger Anwalt hatte bereits beschlossen, Gu Li zu verteidigen, während Qiu Shujing ohne Beistand war. Als ich dies hörte, entschloss ich mich sofort, diese unschuldige Frau zu verteidigen. Es folgt eine Zusammenfassung:
Angesichts des geschwächten Zustandes dieser beiden Angeklagten appellierte ich beim Vorsitzenden des Gerichts an seinen Sinn für Menschlichkeit und forderte respektvoll, dass den Frauen die Handschellen abgenommen werden sollten, doch er lehnte meine Bitte ab.
Während der Ermittlung verwendete der Staatsanwalt sogar hinterhältige Fragetaktiken wie: „Haben Sie je Kultmaterialien über Falun Gong verteilt?” Ich protestierte zweimal, doch als ich das zweite Mal Protest einlegte, stoppte mich der vorsitzende Richter, verwarnte mich und ließ dies im Gerichtsprotokoll festhalten.
Als ich an der Reihe war, um Frau Qiu Shujing zu befragen, stellte ich von folgenden zwei Positionen her Fragen:
Frage (F): Qiu Shujing, da in diesem Fall der Sachverhalt des „Kultes» eine Rolle spielt, frage ich Sie, ob Ihnen in diesem Zeitraum irgendein Polizist oder Staatsanwalt erklärte, was eine „aufrichtige Religion” ist, wenn sie Sie trafen?
Antwort: Nein
F: Denken Sie, dass irgendein Gesetz das Recht hat zu entscheiden, ob ein bestimmter Glaube ein Kult ist?
A: Nein, ich denke nicht, dass es dazu das Recht hat.
F: Um ein „Verbrechen der Sabotage der Durchführung der staatlichen Gesetze” zu begehen, muss eine Person mit der Durchführung irgendeines staatlichen Gesetzes oder einer Anordnung der Führung unzufrieden oder gegen sie sein, weil er/sie glaubt, dass so eine Durchführung seinen/ihren eigenen Interessen schadet. Sind Sie mit irgendeinem nationalen Gesetz oder einer Anordnung der Führung unzufrieden?
A: Nein.
F: Wissen Sie, wie man die Durchführung eines Gesetzes oder eine Anordnung der Führung sabotiert?
A: Nein, das weiß ich nicht.
In diesem Augenblick legte der Staatsanwalt unvermittelt Protest ein. Ich hörte nicht klar, warum er protestierte. Doch der vorsitzende Richter unterstützte ihn und erlaubte mir keine weiteren Fragen an Frau Qiu. Zufällig hatte ich meine Mandantin alles gefragt, was ich zu diesem Zeitpunkt fragen wollte. Während der Beweisaufnahme der Verhandlung lieferte der Staatsanwalt eine Menge „Beweise”. Darunter waren die konfiszierten Desktop-Computer, Drucker, Broschüren und CDs. Er fragte die Angeklagte über die „Beweise” Stück für Stück aus. Es war offensichtlich, dass der Staatsanwalt sich in diesem Fall sehr bemühte. Wir hatten keine Beweise, die wir dem Gericht vorlegten, und ich hatte auch nicht den Plan, mich in Fakten zu verheddern, denn ich wollte die Unschuld von Frau Qiu Shujing verteidigen basierend auf der Annahme der Tatsache, dass sie über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufgeklärt hatte.
Ich hatte geplant, die originale Version des Artikels 300 des Strafgesetzbuches in der Gerichtsverhandlung an die Beamten und den Staatsanwalt zu verteilen, bevor ich zu reden begann, so dass sie Einsichtnahme hatten. Doch als ich an der Reihe war, meine Meinung kundzutun, lehnte der vorsitzende Richter meine Gefälligkeit ab. Ich musste den Inhalt des Artikels 300 (3 Sätze) des Strafgesetzbuches laut vorlesen, bevor ich anfing, Frau Qiu Shujing zu verteidigen.
Der Artikel 300 des Strafgesetzes besagt:
Absatz 1: Wer verdächtige Sekten, geheime Gesellschaften und bösartige religiöse Organisationen organisiert und nutzt, um die Gesetze oder administrative Anordnungen zu sabotieren, indem er Aberglauben nutzt, wird zu mindestens 3 und höchstens 7 Jahren Gefängnis verurteilt, in äußerst schweren Fällen kann die Gefängnisstrafe länger als 7 Jahre sein.
Absatz 2: Wer verdächtige Sekten, geheime Gesellschaften und bösartige religiöse Organisationen organisiert und nutzt oder andere unter Nutzung von Aberglauben hintergeht und dabei den Tod von Menschen verursacht, muss gemäß des vorhergehenden Paragraphen bestraft werden.
Absatz 3: Wer verdächtige Sekten, geheime Gesellschaften und bösartige religiöse Organisationen organisiert und nutzt oder unerlaubte sexuelle Beziehungen zu Frauen hat, Geld und Besitz unterschlägt, indem er Aberglauben nutzt, muss gemäß den Regeln der Artikel 236, 266 des Gesetzes verurteilt und bestraft werden.
Das chinesische Strafgesetz betont die vier essentiellen Elemente der Beschaffenheit eines Verbrechens: Gegenstand des Verbrechens, Person eines Verbrechens, subjektive und objektive Aspekte. Vom Inhalt der drei Absätze des Artikel 300 des Strafgesetzes können wir klar erkennen, dass es im Absatz 2 und 3 spezielle Objekte eines Verbrechens gibt, während ein Objekt eines Verbrechens im Absatz 1 für die Beschaffenheit der Sabotage der Durchführung der staatlichen Gesetze oder von Anordnungen der Führung vorhanden sein sollte. Das heißt, welche speziellen staatlichen Gesetze oder Anordungen der Führung sabotiert werden. Da hier Gesetz und Verordnungen der Führung als parallele Begriffe verwendet werden, muss das Wort „Gesetz” seine Bedeutung in einem engeren Sinn haben und nicht die Rechtsprechung oder Amtsanordnungen einschließen. Doch in diesem Falle konnten wir nicht ausmachen, welche Durchführung von welchem Gesetz oder welcher Anordnung der Führung meine Mandantin sabotiert hatte.
Es wurde in offiziellen Publikationen in Bezug auf das Verständnis des Strafgesetzes und der gerichtlichen Interpretation darauf hingewiesen, dass herausgefunden werden muss, dass derjenige, der ein Verbrechen begeht, das Verbrechen absichtlich aus subjektiven Gesichtspunkten heraus beging. In Frau Qius Fall konnte das Objekt nicht gefunden werden und es wurde nicht bestimmt, ob Qiu Shujing die Durchführung des Gesetzes absichtlich oder fahrlässig aus subjektiven Aspekten heraus sabotierte. Gleichzeitig existierte der objektive Aspekt in diesem Falle nicht, weil Qiu Shujing kein Gesetz in irgendeinem Ausmaß sabotierte oder irgendwelchen gesellschaftlichen Schaden oder eine Störung des Gesetzes verursachte. Das heißt, in diesem Falle fehlten dem Verbrechen die drei Elemente und sie waren nicht auf Qiu Shujing anwendbar.
Die Verteidigung folgerte daher:
Zuerst gehört die Definition und Abgrenzung zwischen „aufrichtiger Religion” und „bösartiger Religion” nicht zu rechtlichen Fragen, sondern ist ein Gesichtspunkt im Rahmen des Glaubenssystems einer Person. Seit dem Auftauchen von Religion in der menschlichen Gesellschaft gab es Dispute über aufrichtige Religionen und bösartige Religionen. In der heutigen Welt glaubt niemand mehr, dass das Christentum eine bösartige Religion ist, es wurde jedoch am Anfang 300 Jahre lang nach seiner Gründung verfolgt. Da die Abgrenzung von aufrichtiger Religion und bösartiger Religion keine rechtliche Angelegenheit ist, ist es nicht in Übereinstimmung mit dem Geist des gegenwärtigen Gesetzes, die zwei Worte „bösartige Religion” in das Gesetz aufzunehmen. Daher argumentiert die Verteidigung, dass das Verbrechen, das in diesem Falle zur Anklage gebracht wird, nämlich die „Nutzung einer bösartigen religiösen Organisation”, kein Verbrechen ausmacht. Das ist jedoch nicht Gegenstand und Hauptteil der Anklagen in diesem Fall; es bezieht sich nur auf die Form, die benutzt wurde, um eine rechtswidrige Handlung zu bezeichnen. Darüber hinaus kann hier nicht klar diskutiert werden, ob ein Glaube eine bösartige Religion ist oder nicht.
Zweitens ist das Subjekt und auch der entscheidende Teil des Verbrechens, dessen Frau Qiu in diesem Fall angeklagt ist, „Sabotage der Durchführung staatlichen Gesetze und der Verordnungen der Führung”. Der Staatsanwalt determinierte jedoch nicht, welches „Gesetz” oder welche „Verordnungen der Führung” und welche von deren Durchführungen Qiu Shujing „sabotiert” hatte.
2. Wenn das Verbrechen der „Nutzung einer bösartigen religiösen Organisation zur Sabotage der Durchführung der staatlichen Gesetze und der Verordnungen der Führung” existiert, dann muss die Angeklagte in subjektiver Hinsicht eine Intention haben. Doch die Falun Gong-Praktizierende Qiu Shujing weiß nicht einmal, welches „staatliche Gesetz” oder welche „Verordnungen der Führung” ihre eigenen Interessen bedrohen, geschweige denn, ob sie die Durchführung des Gesetzes absichtlich oder nicht wissentlich sabotierte.
3. Sabotage der Durchführung des Gesetzes unterscheidet sich von einer Verletzung des Gesetzes. Eine Durchschnittsperson weiß überhaupt nicht, wie sie die Durchführung eines bestimmten Gesetzes „sabotiert”.
Schließlich glaubt die Verteidigung, dass die so genannten Beweise, ganz egal, ob sie in diesem Falle wahr oder nicht wahr sind, und egal, wie viele „Beweise” dargebracht werden, nicht Zeugnis davon geben können, das Qiu Shujing die Durchführung eines bestimmten Gesetzes oder Anordnung der Führung (die normale Praxis bei sozialen Aktivitäten) verhinderte oder sabotierte ( ) und gesellschaftlichen Schaden verursachte. Daher kann das Gericht sie nicht des in diesem Fall angegebenen Verbrechens anklagen. In diesem Sinne ist es falsch, Qiu Shujing verhaftet, eingesperrt und angeklagt zu haben. Daher plädiere ich, dass Qiu Shujing für unschuldig befunden und sofort freigelassen wird.
Es ist offensichtlich, dass der Staatsanwalt nicht erwartet hatte, dass ich so argumentieren würde. Seine Anklage basierte allein auf den Fakten des Falls, während ich nicht einmal ein Wort über die Fakten verlor, sondern nur von der Sichtweise des anwendbaren Gesetzes verteidigte. So lange die in Frage gestellte Handlung kein Verbrechen darstellt, sind seine Fakten keine kriminellen Tatbestände, ganz egal, wie viele er vorbringt. Meiner Meinung nach sagte der Staatsanwalt nur einen Satz: „Es ist Sabotage der Durchführung des Gesetzes, wenn eine Person eine bösartige religiöse Organisation nutzt.”
Es war deutlich, dass der Staatsanwalt diesem Fall sehr hingegeben war. Er war ganz klar denkend und antwortete sehr rasch. Er mag in vielen Fällen ein ausgezeichneter Staatsanwalt sein, doch heute sah er sich der Herausforderung des chinesischen Rechts in seiner Gesamtheit gegenüber.
Der vorsitzende Richter gab mir eine weitere Möglichkeit, Ergänzungen zu machen. Ich wies darauf hin, dass die Worte des Staatsanwalts ein Missverstehen des Artikels 300, Strafgesetzbuch, darstellten. Um meine Meinung auszudrücken, stellte ich eine rhetorische Frage. Wenn die Nutzung einer bösartige religiösen Organisation gleichbedeutend mit Sabotage der Durchführung des Gesetzes sei, wozu seien dann Absatz 2 und Absatz 3 nötig?
In meiner Zusammenfassung drückte ich meine Standpunkte vollständig aus, welche wert sind, dass sie hier wiedergegeben werden.
Nach der Verhandlung übergab ich an das Gericht als Anlage eine Kopie des Schreibens mit dem Titel „Riesige in der Vergangenheit begangene Fehler und Unheil sollen heute schnell beseitigt werden”. Dieser Artikel ist auf www.epochtimes.com veröffentlicht.
Wenn weder jemand von den Verantwortlichen noch ein Vorübergehender die Täuschung eines Fehlers erkennen kann, wird jeder verwirrt sein und keiner wird das Problem erkennen. Wenn jedoch jemand die Täuschung aufzeigen kann, dann kann ihn jeder erkennen und nach einer Betrachtung feststellen, dass der Fehler korrigiert werden muss. Ich glaube, dass die Beamten im Bezirksgericht Jinzhou nicht wagten, den Artikel 300 des Strafgesetzbuches zu verletzen, um diese beiden unschuldigen Personen zu verurteilen.
Ich hoffe auch, dass Menschen mit juristischem Hintergrund im Inland sowie im Ausland oder Menschen, die um die Ausführung des Gesetzes in China besorgt sind, die Verbrechen, die Falun Gong-Praktizierenden aufgebürdet werden, aus der Sicht des Rechts und der vier Elemente des Sachverhalts eines Verbrechens analysieren. Innerhalb weniger Minuten wird man höchstwahrscheinlich ganz offensichtlich erkennen, dass es eine Täuschung ist, Falun Gong-Praktizierende des Verbrechens „der Sabotage der Durchführung der staatlichen Gesetze und der Verordnungen der Führung durch Nutzung einer bösartigen religiösen Organisation” anzuklagen! Es ist zweckdienlich für diesen Artikel, wenn ich nicht über das unendliche Elend spreche, das Falun Gong-Praktizierende im Namen eines solch unsinnigen Verbrechens in den vergangenen neun Jahren erlitten haben.
27. August 2008