(Minghui.de) In einem noch nie dagewesenen Beschluss hat ein spanischer Richter fünf hochrangige Beamte der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) wegen Folterverbrechen und Genozid an Falun Gong-Praktizierenden angeklagt. In der Mitteilung des Gerichts wird darauf hingewiesen, dass die Angeklagten mit mindestens 20 Jahren Haftstrafe sowie mit Geldstrafen zu rechnen hätten.
1999 hat das ehemalige Oberhaupt der KPCh, Jiang Zemin, im Alleingang die Kampagne zur „Ausrottung” der spirituellen Praktik Falun Gong eingeleitet. Die Völkermordpolitik von „zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell, vernichtet sie physisch» sowie „Todesfälle aufgrund von Folter sind als Selbstmorde zu zählen” hatte zur Folge, dass eine enorm große Anzahl von Falun Gong-Praktizierenden verhaftet, gefoltert, zu Tode geschlagen und vermisst wurde. Für den lukrativen Organhandel hat man vielen von ihnen die Organe entnommen, während sie noch am Leben waren. Die anderen vier Angeklagten sind treue Anhänger Jiangs. Diese fünf Angeklagten sind diejenigen, die für die grausame Verfolgung von Falun Gong hauptsächlich verantwortlich sind.
Die Angeklagten haben vier bis sechs Wochen Zeit, sich zu äußern, und könnten anschließend einer Auslieferung gegenüberstehen, wenn sie in ein Land reisen, das mit Spanien ein Auslieferungsabkommen hat. Der Beschluss erfolgte unter dem juristischen Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit, welche den inländischen Gerichten erlaubt, Fälle von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhandeln, ungeachtet dessen, wo sie stattfinden.
Nach einer 2-jährigen Untersuchung hat Richter Ismael Moreno vom Spanischen Landesgericht letzte Woche den Anwalt Carlos Iglesias von der Human Rights Law Foundation (HRLF) davon in Kenntnis gesetzt, dass das Gericht einen Antrag bewilligt habe, für die fünf Angeklagten Rechtshilfeersuchen nach China zu schicken mit Fragen bezüglich der Beteiligung jedes Einzelnen an der Verfolgung von Falun Gong. Die Bescheide zugunsten der Kläger erfolgten auf eine Reihe von Eingaben an das Gericht durch Iglesias und weiteren Mitarbeitern der HRLF.
Anwalt Iglesias sagte: „Dieser historische Beschluss eines spanischen Richters bedeutet, dass die für die brutalen Verbrechen verantwortlichen Führer der KPCh nun einen Schritt näher daran sind, vor Gericht gestellt zu werden. Wenn man Folterverbrechen oder Genozid begeht, ist das ein Verbrechen gegen die internationale Gemeinschaft als Ganzes und nicht nur gegen chinesische Bürger. Spanien tritt als Verteidiger der Menschenrechte und der allgemeinen Justiz hervor.”
Unter den Angeklagten ist das ehemalige Oberhaupt der KPCh, Jiang Zemin, weithin anerkannt als der Hauptinitiator der im Jahre 1999 in Gang gesetzten Kampagne zur „Ausrottung” von Falun Gong. Ebenfalls unter Anklage steht Luo Gan, der das „Büro 610” leitete - eine landesweite geheime polizeiliche Spezialeinheit, die die brutale Kampagne angeführt hat. Chinesische Rechtsanwälte vergleichen das „Büro 610” in seiner Brutalität und Befehlsgewalt außerhalb des Gesetzes mit der Gestapo in Nazi-Deutschland.
Die anderen drei Angeklagten sind Bo Xilai, derzeitiger Parteisekretär in Chongqing und ehemaliger Handelminister; Jia Qinglin, vierthöchstes Mitglied in der Parteihierarchie; und Wu Guanzheng, Leiter eines internen Parteidisziplinarkomitees. Die Klagen gegen sie stützen sich auf ihr initiatives Vorantreiben der Verfolgung von Falun Gong als Spitzenfunktionäre in Liaoning, Peking bzw. Shandong.
In einem mit dem Pulitzerpreis ausgezeichneten Artikel des Wall Street Journal von Ian Johnson wird beschrieben, dass Wu seinen Untergebenen Geldstrafen auferlegte, wenn sie gegen Falun Gong nicht hart genug durchgriffen, was dazu führte, dass die Beamten lokale Einwohner folterten, in manchen Fällen bis zum Tod.
Weitere Beweise, die der Richter während seiner Untersuchung berücksichtigt habe, seien schriftliche Zeugenaussagen von 15 Falun Gong-Praktizierenden sowie mündliche Zeugenaussagen von sieben Praktizierenden, unter ihnen Folteropfer und Verwandte von Personen, die in China in Haft getötet wurden. Außerdem hätte sich der Richter auf Berichte von Amnesty International, Human Rights Watch und der UN-Menschenrechtskommission gestützt, um zu seiner Entscheidung zu kommen, so HRLF-Anwalt Iglesias.
20. November 2009