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Über 70-jährige Frau wurde verschleppt, verurteilt und zu Tode gefoltert

10. Dezember 2009

(Minghui.de) Erst in einem vollkommen verkümmerten Zustand und unter starken Kopfschmerzen leidend wurde die über 70-jährige Frau Wang Lianzhi ”zur ärztlichen Behandlung» aus dem Gefängnis Yunnan entlassen. Am 16. November 2009 wurde sie in das Erste Krankenhaus der Stadt Kunming, Provinz Yunnan, eingeliefert, während sie im Koma lag. Am 27. November verstarb sie.

Die Falun Gong-Praktizierende Frau Wang Lianzhi wurde am Nachmittag des 15. April 2008 von den Polizisten Chen Kunguang der Polizeistelle Xishan sowie Shen Minggui und Wang Weichu der Polizeistelle Jinbi ins Untersuchungsgefängnis in Kunming verschleppt. Erst zwei Tage später wurden ihre Angehörigen darüber informiert. Frau Wang wurde am 7. Oktober 2008 in das Zweite Frauengefängnis gebracht. Am 10. November 2008 war es ihrem Sohn das erste Mal möglich, sie zu besuchen. Damals sah Frau Wang müde aus, ihr psychischer Zustand war jedoch normal.

Am 27. November 2008 wurde der Sohn von Frau Wang vom Gefängnis (Tel: 86-871-126191) angerufen und aufgefordert, in das Gefängnis zu kommen, um sich über den Zustand seiner Mutter zu informieren. Nachdem er dort eingetroffen war, forderte ihn ein Polizist Namens Liu auf, eine Garantie zu unterschreiben. Man sagte ihm, dass seine Mutter krank sei und sie "zur ärztlichen Behandlung" in ein Krankenhaus eingeliefert werden könnte. Der Sohn fragte immer wieder nach, was für eine Krankheit seine Mutter hätte. Darauf antwortete der Polizeileiter des Gefängnises, Yang Huan, erst später nach einer Weile, dass die Irrenanstalt der Stadt bei seiner Mutter Schizophrenie diagnostitiert hätte.

Diese Nachricht schockierte den Sohn: Vor zehn Tagen war sie noch vollkommen gesund, wie war es möglich, dass sie nun auf einmal unter Schizophrenie litt? Erst nach eindringlicher Aufforderung des Sohnes zeigte man ihm kurz die Diagnose. Der Leiter, Yang Huang, fügte noch hinzu, dass Frau Wang sich geweigert hätte, Medikamente gegen den Bluthochdruck zu nehmen, daher hätte er ihr diese unter das Essen gemischt. Der Sohn fand dies merkwürdig und vermutete, dass noch etwas anderes unter das Essen seiner Mutter gemischt worden war. Letztendlich unterschrieb er am 01. Dezember 2008 die Frist des Gefängnises, damit seine Mutter "zur ärztlichen Behandlung" entlassen werden durfte. Anschließend wollte er seine Mutter besuchen, jedoch wurde ihm der Besuch verwährt. Plötzlich hieß es wiederum, dass es noch genehmigt werden müsste, ob man sie überhaupt "zur ärztlichen Behandlung" entlassen dürfte.

Erst am 07. Januar 2009 wurde Frau Wang "zur ärztlichen Behandlung" frei gelassen und nach Hause geschickt, ihr körperlicher Zustand zu diesem Zeitpunkt war bereits vollkommen verkümmert. Sie litt unter extrem starken Kopfschmerzen, sodass sie nicht einmal mehr schlafen konnte. Alle ihre Zähne waren locker oder teilweise sogar schon rausgefallen. Am 16. November wude sie in ein Krankenhaus eingeliefert. Am 25. November 2009 wurde sie aus dem Krankenhaus entlassen, am 27. November verstarb sie an den Folgen der gesetzwidrigen Verfolgung.

Bereits im Jahre 2002 war Frau Wang für 36 Tage in das Untersuchungsgefängnis des Kreises Wuhua der Stadt Kunming verschleppt worden. Ihre Wohnung wurde damals widerrechtlich durchsucht. Später wurde sie gesetzwidrig zu Zwangsarbeit im Frauenarbeitslager Dabanqiao der Stadt Kunming verurteilt. Die Polizisten, die sie damals verschleppten, waren der Abteilungsleiter für Staatsschutz, Herr Wu
Hua, Herr Lian Xueteng, Herr Ma Bin und andere Polizisten der Polizeistelle TuQiao.