(Minghui.de) Das Krankenhaus Nr. 5 in der Stadt Jiujiang, Provinz Jianxi, ist ein Psychiatrisches Krankenhaus. Es spielt bei der Verfolgung der Praktizierenden Jiang Xiaoying, einer Krankenschwester im Krankenhaus Nr. 5, und der Praktizierenden Wang Ying eine entscheidende Rolle. Beide werden schon sehr lange im Krankenhaus festgehalten und von den Mitarbeitern der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) wie psychisch Kranke behandelt. Außerdem hat man sie zur Scheidung gezwungen.
Jiang Xiaoying ist schon über 50 Jahre alt und arbeitet als Krankenschwester im Krankenhaus Nr. 5. Weil sie nicht auf ihren Glauben an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht” verzichten wollte, verschworen sich ihr Arbeitgeber und das „Büro 610” (1) in Jiujiang und sperrten sie ins Zwangsarbeitslager. Nachdem ihre Haftzeit abgelaufen war, wurde sie vom Direktor des Krankenhauses in die Station 2 eingeliefert. Dort knebelte man sie und spritzte ihr gegen ihren Willen Medikamente ein, die das vegetative Nervensystem schädigen. Der Direktor stiftete die anderen Patienten dazu an, sie zu attackieren und isolierte sie. Seit einigen Jahren ist es Jiang Xiaoying nicht gestattet, auch nur irgendjemanden von der Familie zu Gesicht zu bekommen. Jiang Xiaoying hatte viele Male ihre Freilassung gefordert, aber ein Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung für Gesundheit drohte ihr nur mit Arbeitslager.
Am 22. Januar 2009 beantragte Jiang Xiaoyings Bruder einen 10-tägigen Urlaub für seine Schwester, um mit ihr zu Hause im Bezirk Duchang das Chinesische Neujahr zu verbringen. Er musste schriftlich garantieren, sie nach den zehn Tagen wieder in das Krankenhaus zu bringen.
Frau Wang Ying ist mittleren Alters. Sie ist Angestellte des zivilen Verwaltungsbüros in Jiujiang. Sie kam ins Zwangsarbeitslager, weil sie Falun Gong praktiziert. Als ihre Haftzeit im Zwangsarbeitslager beendet war, wollte ihr Arbeitgeber ihr eine Pauschalzahlung anbieten, um sie frühzeitig zu entlassen. Als Wang Ying dies ablehnte, wurde sie vom Abteilungsleiter mit dem Zunamen Long ins Krankenhaus Nr. 5 eingewiesen. Er sagte, sobald sie mit einer Pauschalzahlung einverstanden wäre, würde er sich sofort um ihre Freilassung aus dem Krankenhaus bemühen.
Am 21. Januar 2009 ging Wang Yings Exmann, Xu Zhenghan, ins Krankenhaus, um sich für ihre Freilassung einzusetzen. Der Leiter der Sicherheitsabteilung für Gesundheit lehnte dies ab. Xu Zhenghan sagte den Beamten, dass man im Krankenhaus doch niemand einsperren könne. Wenn sie Wang Ying nicht freilassen würden, würde er gegen das Krankenhaus klagen. Der Beamte erzählte ihm, dass Wang Ying nicht im Krankenhaus eingesperrt, sondern eingewiesen worden wäre. Wenn ihr Arbeitgeber die Krankenhauskosten (über 4000 Yuan) zahlen würde, würde sie entlassen werden. Danach war der Abteilungsleiter Long an ihrem Arbeitsplatz im Verwaltungsbüro für zivile Angelegenheiten damit einverstanden, die Kosten zu übernehmen.
Am Nachmittag des 22. Januar 2009 kam Wang Yings Sohn mit seiner Tante, um sie zum Chinesischen Neujahr abzuholen. Der Leiter der Sicherheitsabteilung für Gesundheit sagte, dass der Arbeitgeber sie ins Krankenhaus eingeliefert hätte und nur der Abteilungsleiter persönlich könne die Entlassungspapiere unterschreiben. Er sagte außerdem, dass das „Büro 610” die Beamten des Krankenhauses mehrmals darauf hingewiesen habe, dass Wang Ying nicht so einfach freigelassen werden dürfe, da sie Falun Gong praktiziere.
Am Morgen des 23. Januar ging Wang Yings Sohn mit seiner Tante zum Verwaltungsbüro für zivile Angelegenheiten. Der dafür zuständige Mitarbeiter sagte, dass sie gerade die Krankenhauskosten bezahlt hätten und ob das Krankenhaus nun die Person freiließe oder nicht, wäre nicht ihre Angelegenheit.
Krankenhaus Nr. 5 in Jiujiang: 86-792-8582656
Sicherheitsabteilung des Krankenhauses: 86-792-8500788
Adresse: Nr. 6 Baishuihu Straße in Jiujiang, Bezirk Xunyang, Postleitzahl: 332001
Der Abteilungsleiter Long des Büros für zivile Angelegenheiten in Jiujiang: 86-13607926250 (Mobil)
Büro für zivile Angelegenheiten in Jiujiang : 86-792-8583239
Anmerkung:
(1) „Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.