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Falun Dafa Informationszentrum Deutschland: Dringender Aufruf: Pensioniertem Physik-Professor droht langjährige Haftstrafe, weil er Falun Gong praktiziert

Provinz Shandong: Großes Polizeiaufgebot verhindert Teilnahme seines Anwaltes und der Familie an der Gerichtsverhandlung

15. April 2009

New York/Berlin (FDI) - Einem 67 Jahre alten pensionierten Physik-Professor und Vater einer Einwohnerin New Yorks, droht eine Haftstrafe, weil er Falun Gong praktiziert, nachdem es letzte Woche in der Provinz Shandong zu einer Verhandlung kam, die nur einige Stunden dauerte und bei der die Polizei seine gesetzliche Vertretung an der Teilnahme hinderte. Im Rahmen einer seit einiger Zeit zu beobachtenden alarmierenden Verurteilungswelle von Falun Gong-Praktizierenden zu langen Haftstrafen, drohen auch Herrn Zhang Xingwu möglicherweise bis zu 12 Jahre Gefängnis.

Zhang Xingwu (???), pensionierter Physik-Professor der Jinan Normal University in der Provinz Shandong, wurde am 16. Juli 2008 in seinem Haus verhaftet. Er wurde zusammen mit anderen Anwohnern, die als Falun Gong-Praktizierende bekannt waren und in der Nähe von Qingdao lebten, dem Austragungsort der olympischen Segelwettbewerbe, im Rahmen einer Großrjavascript:get_keyword_0("col_keyword_0")azzia im Vorfeld der Olympischen Spiele inhaftiert.

Nach über acht Monaten Haft wurde Professor Zhang am 31. März 2009 einem Richter des Bezirksgericht Jinan Shizhong vorgeführt. Laut offiziellen Dokumenten (Bild: http://www.faluninfo.net/media/doc/2008/08/SSM12558.JPG ) erwartet ihn die Anklage „mit Hilfe einer häretischen Organisation die Anwendung des Gesetzes zu untergraben", eine unklare Verordnung des Strafgesetzbuches, der zufolge Falun Gong-Praktizierende üblicherweise zu Gefängnisstrafen von bis zu 12 Jahren verurteilt werden. (siehe Amnesty International-Bericht: http://www.amnesty.org/en/library/asset/ASA17/012/2000/en/dom-ASA170122000en.html).

„So wie Hunderttausende andere Falun Gong-Praktizierende auch, hätte Professor Zhang gar nicht erst verhaftet werden dürfen", sagt Falun Gong-Sprecher Erping Zhang. „Jetzt drohen diesem 67 Jahre alten Mann über 10 Jahre Gefängnis. Wofür? Dass er den Behörden bekannt ist als jemand, der Falun Gong praktiziert und innerhalb von 300 Kilometern eines Veranstaltungsortes der Olympischen Spiele wohnt."

Polizeipräsenz verhindert Teilnahme des Anwalts und der Familie am Gerichtsverfahren

Trotz seines Rechtes auf eine gesetzliche Vertretung nach chinesischem Gesetz hinderte eine starke Polizeipräsenz außerhalb des Gerichtssaals Medienberichten und Zeugenaussagen seiner Familie zufolge seinen Anwalt Li Subin daran, ihn während der Verhandlung zu verteidigen und seine Familie, den Prozess zu beobachten. Voice of America berichtete, dass nach Aussagen von Augenzeugen 70 Sondereinsatzpolizisten und Hunderte Beamte in Zivil das Gerichtsgebäude umlagerten.

„Am Tag des Gerichtsverfahrens hinderten sie Zhangs Frau in gesetzwidriger Weise daran das Haus zu verlassen", sagte Li, ein prominenter Pekinger Rechtsanwalt, der für seine Verteidigung von Dissidenten und Opfern religiöser Verfolgung bekannt ist, gegenüber VOA (Nachricht: http://www.voanews.com/chinese/w2009-04-04-voa31.cfm). „Am Morgen konnten wir kurz beobachten, wie sie drei Leute außerhalb des Gerichtes verhafteten, die vermutlich gerade am Prozess teilnehmen wollten. Ich hoffe, sie werden Professor Zhang Xingwu so bald wie möglich freilassen und zu seiner Familie zurückkehren lassen."

Es heißt, dass die strengen Polizeimaßnahmen an Zhang als erstem Falun Gong-Praktizierenden in der Stadt und vielleicht in der ganzen Provinz, der einen hochrangigen Menschenrechtsanwalt mit seiner vermutlich wirkungsvollen Verteidigung beauftragt hat, ein Exempel statuieren sollten. Im vergangenen Jahr ist eine Kerngruppe von Anwälten durchs Land gereist um Praktizierende zu verteidigen und die Politik der Verfolgung offen in Frage zu stellen.

Zhangs Fall reiht sich in eine Besorgnis auslösende Systematik ein, die seit dem Ende der Olympischen Spiele in Peking festzustellen ist - wobei verstärkt Falun Gong-Praktizierende in Strafprozessen zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Alleine in den letzten zwei Wochen erhielt das Falun Dafa Informationszentrum Berichte über mehr als 28 Praktizierende, die bis zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt wurden. (Nachricht: http://www.faluninfo.net/article/876/?cid=84).

Zusätzliche Informationen

Zhang und seine Frau Liu Pinjie praktizieren seit 1995 Falun Gong und wurden wiederholt inhaftiert, seit die Glaubensrichtung 1999 verboten wurde. Von 2001 bis 2004 verbrachte Zhang drei Jahre im Liuchangshan „Umerziehungslager durch Arbeit" in Jinan. Während dieser Zeit erlitt er Schlafentzug, Schläge, Misshandlungen mit Elektroschockern und andere Formen von Folter.

Seit seiner Verhaftung wird Zhang im Gefängniszentrum der Stadt Jinan festgehalten und seiner Familie wurde das Recht verweigert ihn zu besuchen, obwohl er seinen Anwalt bei wenigen Gelegenheiten kurz treffen durfte. Nach Aussage seiner Tochter wurde sein Fall zweimal wegen Mangel an Beweisen an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben, aber das Büro 610 - eine über dem Gesetz stehende Behörde, die geschaffen wurde, um die Kampagne gegen Falun Gong durchzuführen-übergab den Fall ein drittes Mal an den Bezirksgerichtshof. Im August veröffentlichte die New York Daily News einen Artikel von Zhangs Tochter, indem sie die Umstände der Verhaftung ihres Vaters und wie ihre Familie Opfer religiöser Verfolgung wurde, beschreibt. (Artikel:).

Das FDI ruft dazu auf:

* Zhang Xingwu sofort und bedingungslos freizulassen, da er nur wegen der friedlichen Ausübung seines grundlegenden Rechts auf Glaubensfreiheit inhaftiert wurde. Dieses Recht ist im Artikel 35 der chinesischen Verfassung sowie in Chinas Verpflichtungen unter internationalem Gesetz verankert.
* Dass die internationale Gemeinschaft auf die chinesischen Behörden Druck ausübt, damit Zhang freigelassen wird.
* Dass ausländische Medien in China Zhangs Fall und das verbreitete Vorgehen Falun Gong-Praktizierende, die im Vorfeld der Olympischen Spiele festgenommen wurden zu extrem langen Haftstrafen zu verurteilen, untersuchen.