(Minghui.de) Anfang 2009 verhandelte das Amtsgericht Qianguo der Stadt Songyuan in der Provinz Jilin heimlich über den Falun Gong-Praktizierenden Xu Peng. Der Gerichtshof erließ für sechs Praktizierende schwerwiegende Urteile von 8 bis 12 Jahren Gefängnis: Herr Xu Peng, Frau Teng Xianru, Herr Shao Changpu, Frau Fu Lihong, Herr Jiang Yuting und Frau Liu Baoqin. Die Praktizierenden akzeptieren diese Urteile nicht und appellierten an das Schlichtungsgericht der Stadt Songyuan. Die Angehörigen der Falun Gong-Praktizierenden wurden nicht über die Entscheidung des Gerichtshofes unterrichtet.
Schließlich erfuhren die Angehörigen von dem Urteil über die sechs Praktizierenden und waren darüber sehr verärgert. Sie engagierten gemeinsam mehr als zehn Anwälte zu ihrer Verteidigung.
Die Anwälte akzeptierten den Fall und riefen den Gerichtshof mehrfach an, um das rechtliche Verfahren zu eröffnen. Aber niemand reagierte auf ihre Telefonanrufe und niemand informierte die Anwälte über das Datum des zweiten Gerichtsverfahrens. Der Gerichtshof hat keine Unterlagen über den Fall, welches es den Anwälten sehr schwer machte, das rechtliche Verfahren zu beginnen. Die Angehörigen nutzten mehrere Kanäle, um das Datum des Verhandlungstages herauszufinden. Schließlich erfuhren sie am 8. April, dass das Datum des Prozesses auf den Vormittag des 9. April festgesetzt worden war. Es war praktisch unmöglich, dass alle Anwälte in dieser kurzen Zeit zu diesem Termin erscheinen konnten; nur zwei Anwälte konnten für sich eine Übernachtung in der Stadt Songyuan organisieren.
Am Morgen des 9. April, bevor die Gerichtsverhandlung begann, wurde den beiden Anwälte nicht erlaubt, den Gerichtssaal zu betreten. Die beiden Anwälte diskutierten mit den Gerichtshofangestellten, und schließlich wurde ihnen erlaubt, den Gerichtssaal zu betreten.
Die beiden Anwälte verteidigten mit ihren Argumenten die Unschuld der Falun Gong-Praktizierenden. Sie wiesen darauf hin, dass Falun Gong in China rechtlich zulässig und die Verfolgung von Falun Gong illegal sei. Sie verteidigten die Praktizierenden dahingehend, dass ihre Tätigkeiten zur Förderung der „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei”, die Erklärung der wahren Hintergründe von Falun Gong und das Verteilen von CDs zulässig seien. Sie wiesen darauf hin, dass diese Aktivitäten ihre grundlegenden Menschenrechte seien und rechtlich zulässig, und dass die Meinungsfreiheit garantiert sei und nicht gegen das chinesischen Verfassungsrecht verstoße.
Während des Gerichtsverfahrens sagte der Praktizierende Herr Shao Changpu gegenüber dem Richter, dass die Polizeitruppe ihm vier Flaschen Senföl eingeflößt hätte und dass er die Polizisten für ihre Taten anklagen wolle. Der Richter fragte ihn daraufhin, ob er Zeugen dafür benennen könne. Zwei Zeugen meldeten sich, die diese Taten bestätigen konnten, aber der Richter erklärte diese Aussagen für nicht gültig. Dann verbot er einem Zeugen, weiter zu sprechen.
Während des Prozess sagten die Praktizierenden, dass viele Beweise unter Zwang hergestellt oder verändert worden wären. Zum Beispiel wurden aus 100 Flugblättern mehr als 500, und obwohl ein CD-Brenner in der Beweisliste aufgeführt wurde, hatte keiner der Praktizierenden jemals einen CD-Brenner besessen.
Bezogen auf die wirksame Verteidigung folgte der Richter den Argumenten, aber er bestätigte das vorangegangene Urteil und schloss eilig die Gerichtsverhandlung.