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Zhang Hui starb im April infolge von Folter im Gongzhuling Gefängnis in der Provinz Jilin

12. Juni 2009

(Minghui.de) Der Falun Gong Praktizierende Zhang Hui, 30 Jahre, aus dem Landkreis Antu in der Provinz Jilin starb an der brutalen Folter, die er im Gongzhuling Gefängnis erleiden musste.

Als der Arzt versuchte, bei Zhang Hui im April 2009 einen chirurgischen Eingriff durchzuführen, sah er, dass sein Magen schwarz und die Operation nicht mehr möglich war. Zhang Hui verstarb später im Krankenhaus.

Das Gefängnis scheute keine Anstrengung, um Zhang Huis Tod zu verschleiern. Zhang Hui war lange Zeit im Gefängnis auf boshafte Weise beleidigt worden und seine Organe zeigten ernsthafte Verletzungen. Die Beamten lehnten seine Bitte auf medizinische Haftunterbrechung ab und benachrichtigten lediglich seine Tante, ihn im Gefängnis zu besuchen, als es bereits zu spät für ärztliche Behandlung war.

Zhang Huis Mutter Gao Zhimin, die ebenfalls Falun Gong praktizierte, war unrechtlich im Gefängnis und Zwangsarbeitslager eingesperrt gewesen, wo sie brutale und unmenschliche Folter erlitten hatte. Sie war mehrmals ins Gongzhuling Gefängnis gekommen, doch die Wächter hatten es ihr verweigert, ihren Sohn Zhang Hui zu sehen, mit der Ausrede, sie hätte keine Besuchserlaubnis vom "Büro 610" (1). Gao Zhimin verstarb nach einem plötzlichen Schlaganfall 2006.

Zhang Hui lebte in der Stadt Mingyue im Landkreis Antu, Provinz Jilin. Seine Eltern verstarben früh, und er wuchs bei seinen Großeltern und Tanten auf. Er begann zur selben Zeit wie seine Mutter im Jahre 1997, als er auf die höhere Schule kam, Falun Gong zu praktizieren. Seine Mutter Gao Zhimin war Rauschgift süchtig, um ihr Leben zu bewältigen und weil sie oft schlaflose Nächte hatte, bevor sie Falun Gong zu praktizieren begann. Durch die Praktik von Falun Gong genas sie vollständig.

Vor der Haft war Zhang Hui 1.72 Meter groß und wog ca. 70 Kg. Er war bei bester Gesundheit. Beamte vom Yilan Polizeirevier in der Stadt Yanji und der Abteilung für Innere Staatssicherheit verhafteten ihn rechtswidrig am Abend des 26. Mai 2004 und verurteilten ihn zu acht Jahren Gefängnis. Er wurde im Gongzhuling Gefängnis in der Provinz Jilin inhaftiert.

Das Gongzhuling Gefängnis ist ein Platz für Schwerverbrecher; nur Verbrecher, die zu über zehn Jahren verurteilt worden sind, werden dorthin gesandt. Seit 1999 ist es ein Ort der Folter für Falun Gong-Praktizierende. Die Wächter verwenden Stromschläge, schonungslose Schläge, Einzelhaft und andere brutale Methoden, um die Praktizierenden zu zwingen, ihrem Glauben abzuschwören. Die Beamten zwingen die Praktizierenden, über zehn Stunden täglich zu arbeiten. Viele Praktizierende wurden wegen ihres Widerstandes gegen die harte Arbeit gefoltert. Zhang Hui wurde in der Abteilung 3 festgehalten. Der Beamte Liu Haiyang von der Gefängnisverwaltungsabteilung schlug ihn brutal und Jiqing, politisches Oberhaupt der Abteilung 3, bestrafte ihn mit Einzelhaft, weil er sich der Verfolgung widersetzte.

Die Beamten im Gongzhuling Gefängnis haben im Laufe der vergangenen Jahre Falun Gong-Praktizierende brutal gefoltert und setzen die Folterungen immer noch fort. Jin Taijun (m) aus Longjing, Yanbian in der Provinz Jilin, litt unter fortgeschrittenen, ausgedehnten Geschwürsbildungen im Fleisch, die so tief saßen, dass die Knochen sichtbar waren. Er befand sich in höchster Lebensgefahr und so verlegte man ihn im April 2009 ins Gongzhuling Hauptkrankenhaus.

Gongzhuling Gefängnis:
Li, Krankenhausdirektor: 86-13894449955 (Mobil)
Chef des Gefängnis: 86-434-6289236 (Büro)
Abteilungsleiter: 86-13944478603 (Mobil)
Bereichsleiter: 86-13694011622 (Mobil)
Wächter: 86-13944478603 (Mobil)
Politischer Leiter: 86-13894469288 (Mobil)
Politischer Leiter: 86-15043458099 (Mobil)


Anmerkung:
(1) „Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.