(Minghui.de) Lu Yuping, geboren 1958, war ein Falun Gong-Praktizierender aus Daxinganling, Provinz Heilongjiang. Wegen seines Glaubens an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht wurde er zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Er starb am 30. Mai 2009 im Gefängnis Tailai, wo er zahlreichen Folterungen unterzogen wurde.
Am 23. Mai benachrichtigten Beamte des Gefängnisses Tailai Lu Yupings Familie über seinen kritischen Zustand. Als jedoch seine Familie kam, um seine Freilassung zu beantragen, lehnten Beamte des örtlichen „Bezirksbüro 610” (1) Songling, des Komitees für Politik und Justiz und des Parteikomitees des Bezirks Songling dies ab. Dies hatten sie schon einmal im April 2007 getan, als die Familie eine Freilassung auf medizinischer Grundlage beantragt hatte.
Lu Yuping hatte in einem Bildungs- und Steueramt gearbeitet und war Sekretär am Songling Bezirksgrundsteueramt des Bezirks Daxinanling. Er litt früher an einem Lungenödem, doch von 1995 an, als er mit dem Praktizieren von Falun Gong anfing, wurde er seelisch und körperlich ganz gesund. Er richtete sich streng nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Beispielsweise brachte er Gegenstände an seinen Arbeitsplatz zurück, die er früher mitgenommen hatte. Er ergriff die Initiative, um Konflikte aus der Vergangenheit mit seinen Kollegen zu lösen, arbeitete sehr hart und war nicht korrupt. Er wurde überall im Grundsteueramt von seinen Vorgesetzten als Vorbild für Ehrlichkeit angesehen und man verlieh ihm 1996 den Titel „Vorbildlicher Arbeiter für Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit” auf Landkreisebene.
Nachdem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) 1999 mit der Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, bedrohten das Komitee für Politik und Justiz des Bezirks Songling, Polizisten und andere Angestellte des Grundsteueramts des Bezirks Songling Lu Yuping, er solle seine Kultivierung aufgeben. Doch er hielt standhaft an seinem Glauben fest. Seine Mutter, die über 70 Jahre alt ist, hatte ihrem Sohn immer beigebracht, ein guter Mensch zu sein. Sie wurde jedoch so lange unter Druck gesetzt, bis sie sich vor ihrem Sohn niederkniete und ihn mit Tränen in den Augen bat: „Mein Sohn, lass uns vorerst keine guten Menschen mehr sein.” 1999 stellten Angestellte des disziplinarischen Überprüfungskomitees in Daxinganling eine Spezialgruppe zusammen, um Lu Yuping zu überprüfen und all seine Aktivitäten bei der Arbeit und in seiner Freizeit zu untersuchen. Liang Xingzhong, der Leiter des Grundsteueramts Daxinganling, gab das Resultat der Untersuchungen bekannt: „Er arbeitete auf diesem Gebiet viele Jahre, es gab jedoch keinerlei Anzeichen von Korruption und er brach keinerlei Gesetze.” Als der Leiter der Bezirkssteuerbehörde Songling namens Han Lu Yuping im Internierungslager besuchte, weinte er und sagte: „Lu ist ein so guter Beamter!” Im Gericht sagte der Richter: „Niemand ist über Sie verärgert.» Doch der für diesen Fall zuständige Angestellte sagte: „Wenn Sie mir nicht sagen, dass Sie mit dem Praktizieren von Falun Gong aufhören, dann werde ich Sie unter einem Scheingrund verurteilen.” Lu Yuping wurde im September 1999 verhaftet und im Oktober vom Bezirksgericht Songling zu drei Jahren im Taila Sankeshu Gefängnis verurteilt, weil er angeblich eine Bedrohung für die „nationale Sicherheit” darstellte. Am 22. Februar 2002 wurde er schließlich entlassen.
Am 19. Mai 2002 appellierte er wegen seiner rechtswidrigen 3-jährigen Verurteilung. Ma Yong verhaftete ihn gemeinsam mit einer Gruppe der Kriminalpolizei des landwirtschaftlichen Betriebs Jiujiang, Stadt Neijiang, erneut. wurde daraufhin in das Internierungslager des Bezirks Jiagedaqi gebracht. Wang Hua, der Dienst hatte, durchsuchte ihn im Wachraum und fand über 200 Yuan in bar, die er konfiszierte. Lu Yuping wurde ein weiteres Mal von einigen Polizisten in Zivil durchsucht und dann in den Verhörraum gestoßen. Er wurde mit Handschellen mit den Händen auf seinem Rücken an einen Metallstuhl festgemacht. Seine Füße und sein Körper wurden an dem Stuhl festgebunden. Er trug nur eine Lage Kleidung und seine Schuhe wurden entfernt.
Ma Yong befahl seiner Gruppe, Lu Yuping zu foltern und zu erniedrigen. Sie schlugen mit speziellen Lederpeitschen, ihren Ledergürteln, den Sohlen ihre Schuhe und Handschellen auf ihn ein. Wenn er das Bewusstsein verlor, dann gossen sie kaltes Wasser über ihn, um ihn wieder zu beleben und danach schlugen sie ihn wieder. Sie banden ihn vom Stuhl los und machten seinen Kopf, seine Hände und Füße bewegungsunfähig. Dann zogen sie ihn nackt aus und schlugen hart mit einem Ledergürtel und mit Peitschen auf seinen Rücken ein, bis diese fast kaputt waren. Dann legten sie ihm wieder Handschellen hinter seinem Rücken an, schlugen ihn in den Rücken und schlugen auf seine Handrücken und Fußsohlen ein. Als seine Hände anschwollen, nahmen sie ihm die Handschellen ab, drückten seine Hände auf den Tisch und rollten sie herum. Danach machten sie ihn wieder an dem Metallstuhl fest, doch Lu Yuping hatte Schwierigkeiten beim Atmen und verlor fast das Bewusstsein. Ma Yong setzte die Folter fort und steckte zwei brennende Zigaretten in seine Nase. Dong Weiling, der Verantwortliche des „Büro 610” des Bezirks Songling, stellte ihm Fragen. Die zwei brennenden Zigaretten gingen sehr rasch aus. Als nächstes nahmen sie eine Flasche mit Alkohol und rissen Lu Yupings Mund auf. Sie flößten ihm den Alkohol in seinen Hals, weil sie wussten, dass Falun Gong-Praktizierende keinen Alkohol trinken. Lu Yuping musste von 10:00 Uhr morgens bis Mitternacht leiden. Als sie erkannten, dass sie kein Bekenntnis erhalten würden, befahl Ma Yong dem Dienst habenden Wärter Wang Hua, Lu Yuping in eine Zelle für zum Tode Verurteilte zu bringen.
Im Oktober 2002 verhandelten Beamte des Bezirksgerichts Jiagedaqi in Daxinganling heimlich über Lu Yupings Fall und verurteilten in auf der Grundlage von erdichteten Anschuldigungen zu 14 Jahren Haft. Lu Yuping legte nach dem Gesetz Berufung ein. Der Richter erklärte, dass die Familienangehörigen und ein Anwalt nicht zum Gericht kommen dürften, um Lu Yuping zu verteidigen. Bei der gerichtlichen Anhörung wurden mehrere Regelwidrigkeiten in der Vorgehensweise festgestellt. Zum Beispiel wurde Lu Yuping bei der Anhörung das Recht zu appellieren genommen und er wurde bei seinem Versuch behindert, vor dem Oberen Gericht zu appellieren. Das Gericht verurteilte ihn schließlich auf der Grundlage einer falschen Zeugenaussage. Als Lu Yuping erklärte, dass sein Bekenntnis durch Folter erzwungen worden wäre, weigerte sich der Richter, dies anzuerkennen.
Im März 2003 wurde Lu Yuping in das Tailai Gefängnis gebracht, wo er weiter unter Folterungen litt.
Im März 2005 folterten ihn Häftlinge, die von den Wärtern angestiftet worden waren, ganz brutal, um ihn zu zwingen, harte Arbeit zu verrichten.
Am 22. und 23. März 2007 hielten die Beamten des Tailai Gefängnisses eine Sitzung ab. Sie bedienten sich Chen Bin, eines ehemaligen Praktizierenden, der zu einem Kollaborateur geworden war, um Falun Gong-Praktizierende im Gefängnis einer Gehirnwäsche zu unterziehen. Lu Yuping zeigte Chen Bins Fehler auf, indem er aus vier verschiedenen Perspektiven ein Schreiben aufsetzte. Nach dem Treffen wurde ein Praktizierender aus Qiqihar namens Liu Jingming zu Tode gefoltert. Um dessen Tod zu vertuschen, wurden alle Praktizierenden unter eine 24-stündige Überwachung gestellt. Sie wurden sogar überwacht, wenn sie die Toilette aufsuchten und durften keinerlei Besucher empfangen.
Am 7. April 2007 zeigten sich bei Lu Yuping plötzlich Symptome von Diarrhöe. Er konnte überhaupt nichts mehr essen und mergelte aus, woraufhin man ihn in das Tailai Krankenhaus zur Behandlung brachte. Röntgenaufnahmen zeigten, dass er eine „doppelte Lungentuberkulose und eine Infektion” bekommen hatte. Er starb am 30. Mai 2009 um 15:40 Uhr im Tailai Gefängnis.
Dazu in Beziehung stehender Artikel auf Englisch:
http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2007/9/5/89246.html
Anmerkung:
(1) „Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.