(Minghui.de)
Name: Wang Xiangju
Geschlecht: weiblich
Alter: 60
Adresse: unbekannt
Datum der jüngsten Verhaftung: 31. März 2009
Die meisten bisherigen Ort der Inhaftierung: Haftanstalt der Stadt Dandong
Ort: Stadt Dandong
Provinz: Liaoning
Die Falun Gong-Praktizierende Frau Wang Xiangju wurde kürzlich vom Landgericht Yuanbao der Stadt Dandong, Provinz Liaoning zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Während der Gerichtsverhandlung stellte ihr Anwalt den Wahrheitsgehalt der Zeugenaussagen erheblich in Frage und verteidigte sie angemessen. Jedoch wurde er von dem Richter bedroht, der ihn warnte: "Je besser sie verteidigen, desto schwerer wird ihre Strafe ausfallen. Sie haben keine andere Wahl, als für ihre Schuld zu plädieren."
In den vielen Monaten ihrer Inhaftierung durch die chinesischen Behörden hatte ihre Familie allen Schwierigkeiten zum Trotz nichts unversucht gelassen, um sie frei zu bekommen, aber die Mitarbeiter der Strafvollzugsbehörde ignorierten sie und wiesen alle Bemühungen zurück. Verzweifelt bestellte ihre Familie einen Anwalt zu ihrer Verteidigung. Als der Anwalt jedoch weitere Beweise zur ordentlichen Verteidigung aufnehmen wollte, wurde er von Zheng Xiangyang, dem stellvertretenden Direktor der Polizeiwache in Jinshan, Bezirk Yuanbao massiv daran gehindert, ebenso von Li Xiaomei dem Untersuchungshaftbevollmächtigten des örtlichen Amtes für öffentliche Sicherheit sowie von Mitarbeitern der Bezirksstrafvollzugsbehörde, welche die Herausgabe aller erforderlichen Informationen in Bezug auf den Fall ablehnten.
Am Morgen des 27. Juli 2009 ging Frau Wangs Anwalt zum Bezirksgericht, um das gerichtliche Verfahren vorzubereiten. Die Richterin mit Nachnamen "Wang" und Ma Shuhe, der Präsident der Strafkammer sagten zu ihm: "Je mehr man sie verteidigt, desto schwerer wird ihre Strafe. Sie haben keine andere Wahl, als auf schuldig zu plädieren."
Ma wurde dem Rechtsanwalt gegenüber sehr deutlich: "Wenn ein Anwalt versucht, sie zu verteidigen, werden wir ihn unterbrechen. Nach drei Unterbrechungen wird er aus dem Gerichtssaal verwiesen werden. Er kann nur über einfache Sachverhalte reden und dies nur, wenn ich es akzeptiere." Während des Prozesses unterbrach Ma ihn dann auch wiederholt, was sich äußerst nachteilig auf seine Verteidigung auswirkte.
Das Verfahren fand am 28. Juli 2009 statt. Im Gerichtssaal verteidigte Frau Wangs Anwalt sie mit den Worten: "Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist Frau Wangs Verhalten nicht als strafbare Handlung zu ahnden."
Er fuhr fort: "Erstens, es liegen keine stichhaltigen Beweise vor. Es gibt keine Möglichkeit, auf den Vorwurf in der Anklageschrift zu reagieren, da keine Zeugen vor Gericht erschienen sind, um verhört zu werden. So gibt es keine Beweise, um festzustellen, ob der Vorwurf wahr und zuverlässig ist.
"Zweitens entspricht die Anklage nicht dem Gesetz. Auch wenn der Sachverhalt in der Anklageschrift wahr wäre, gibt es keine Beweise dafür, dass die Beklagte gegen den Artikel 300 des Strafgesetzbuches verstoßen hat."
Frau Wang erhob abschließend zwei Einwände: 1) Sie wollte die Zeugen ins Kreuzverhör nehmen. Ansonsten wäre sie der Meinung, dass eine ungenaue Zeugenaussage nicht ausreiche, die Situation aufzuklären. Sie sagte, dass sie Einspruch erheben würde, wenn sie auf Grundlage dieser Aussagen verurteilt werden würde. 2) Ihr sei nicht gesagt worden, gegen welches Gesetz sie verstoßen habe. Der Staatsanwalt hätte das nicht deutlich erklärt.
Am Tag der Verhandlung fällte das Gericht kein Urteil. Jedoch erklärte das Landgericht Yuanbao kürzlich, dass Frau Wang zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden sei.
Seit 1999, dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh), war Frau Wang wiederholt verhaftet und ins Gefängnis gebracht worden, weil sie das Praktizieren von Falun Gong nicht aufgeben wollte.
Im März 2000 wurde sie von Beamten der Xingdong Polizeiwache beim Praktizieren der Falun Gong Übungen im Freien verhaftet. Anschließend plünderte man ihr Haus und hielt sie einen Monat in einer Haftanstalt fest.
Im August 2001 wurde Frau Wang von ihrem Nachbarn angezeigt, weil sie ihm sagte: "Falun Dafa ist gut." Später wurde sie verhaftet und fünf Tage in einer Haftanstalt eingesperrt.
Im August 2002 wurde sie während dem öffentlichen Verteilen von Informationsmaterialien über die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong von einer Person mit dem Nachnamen "Wang" angezeigt. Daraufhin nahm man sie fest und plünderte ihr Haus. Am 30. August wurde sie dann in ein Haftzentrum gebracht und kurz darauf zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und ins Frauengefängnis in der Provinz Liaoning gebracht. Während ihrer Haft wurde sie wiederholt von Beamten schikaniert, die versuchten, sie "umzuerziehen", aber ohne Erfolg.
Im August 2007, nach Ablauf der regulären Haftzeit, kam Frau Wang frei. Aber weil sie sich nicht "umerziehen" ließ, wurde sie immer wieder von Mitarbeitern des Straßenkomitees und der Polizei belästigt. Sie hörten ihr Telefon ab, folgten ihr überall hin und übten enormen Druck auf ihre Familie aus.