(Minghui.de) Der Falun Gong-Praktizierende Herr Yu Jinghe aus dem Landkreis Longjiang, Provinz Heilongjiang wurde am 8. Mai 2008 von Polizisten aus dem Landkreis Longjiang verhaftet. Am 11. Juni 2009 verurteilte man ihn zu drei Jahren Gefängnis. Der Richter am Amtsgericht Longjiang drohte ihm: "Legen Sie keine Berufung zu ihrem Fall ein. Wenn Sie dies tun, geht ihr Fall zurück zur Wiederaufnahme des Verfahrens und Sie bekommen eine Erweiterung Ihrer Gefängnisstrafe." Dennoch reichte Herrn Yus jüngerer Bruder am 4. August 2008 Berufung beim Zwischengericht der Stadt Qiqihar ein, um Gerechtigkeit zu erlangen. Das Gericht hob daraufhin aufgrund der unklaren Fakten und unzureichendem Beweismaterial das ergangene Urteil auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Gericht an, welches Herrn Yu anfänglich verurteilte.
Herr Yu Jinghe, geboren am 23. April 1965, war Büroangestellter bei der Landwirtschaftlichen Bank von Longjiang. Nachdem er mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte, erfuhr er einschneidende gesundheitliche Verbesserungen von Körper und Geist und seine Moral stieg auf ein höheres Niveau. Herr Yu war an seinem Arbeitsplatz für die Vergabe von Finanzkrediten verantwortlich, hierzu gab es viele Möglichkeiten für ihn, von seinen Kunden bestochen zu werden. Er aber verweigerte solche Dinge immer und arbeitete hart und ehrlich. Seine Vorgesetzten als auch seine Kunden kannten seinen guten Charakter und sie erklärten, dass Herr Yu ein sehr respektabler Mitarbeiter war, gerade weil er Falun Gong praktiziert. Wegen seines Glaubens an Falun Gong wurde Herr Yu zehnmal ohne rechtliche Grundlage verhaftet und zweimal zu Zwangsarbeit verurteilt. Vor kurzem war er gezwungen worden, sein Haus zu verlassen und in die Obdachlosigkeit zu gehen, so konnte er nur Teilzeitjobs annehmen und musste ein hartes Leben in der Stadt Harbin führen.
Am 8. Mai 2008, während Herr Yu auf dem Weg war, um seine Freunde Herrn Zuo Gang und Frau Song Yanjin in der Stadt Harbin zu besuchen, verhafteten ihn Beamte des Longjiang "Büro 610" und Dong Zhiyong, stellvertretender Leiter der Xuefu Polizeiwache des Landkreises Longjiang. Am Morgen des 9. Mai überstellte man Herr Yu in die Longjiang Haftanstalt. Herr Zuo Gang und Frau Song Yanjin wurden zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und befinden sich zurzeit im Daqing-Gefängnis beziehungsweise im Frauen-Gefängnis von Daqing.
Am 11. März 2009 fand die öffentliche Verhandlung vor dem Longjiang Gericht statt, zu der Herr Yu gebracht wurde. Es durften jedoch außer Herrn Yu nur drei seiner engsten Familienmitglieder an der Hauptverhandlung zugegen sein. Zu seiner Verteidigung beauftragte seine Tochter die Rechtsanwältin Frau Song Jingchao von der Xudong Anwaltskanzlei der Provinz Heilongjiang. Frau Song wurde bereits vor der Verhandlung von Beamten, die an der Verfolgung von Herrn Yu beteiligt waren, bedroht. Dazu gehörten Richter Qiu Li, die Mitarbeiter des Richters Yang Chunmeia und Wang Yuejun, Gerichtsschreiber Li Yong und Liu Yunfeng, sowie der stellvertretende Staatsanwalt des Landkreises Longjiang. Sie sagten zu Frau Song: "Yu wird ganz sicher schuldig gesprochen, Ihre Verteidigung wird nichts nutzen. Nach Anordnung von übergeordneten Behörden ist es Rechtsanwälten in Falun Gong-Verfahren nicht erlaubt, in ihrer Verteidigung auf nicht-schuldig zu plädieren. Andernfalls werden sie nicht zur Verteidigung zugelassen." Trotz dem Druck durch die Beamten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) erreichte sie mit ihrer Verteidigung für Herrn Yu, dass er aufgrund von Mangel an Beweisen für nicht schuldig gesprochen wurde.
An der Verfolgung von Herrn Yu beteiligte Personen:
Xuefu Polizeistation des Landkreises Longjiang, Provinz Heilongjiang:
Dong Zhiyong, stellvertretender Leiter: 86-13206724988 (mobil), 86-452-8563517 (privat)
Li Yongfu, Chef: 86-13504821507 (mobil), 86-452-5917969 (privat), 86-452-5820873 (Büro)
Chen Li, Büro 610 im Landkreis Longjiang: 86-13194526660 (mobil)