(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Li Mei wurde am 8. Dezember 2009 vom Bezirksgericht Yaohai der Stadt Hefei vor Gericht gestellt. Das Gerichtsverfahren war von absurden Verfahrensmängeln geprägt.
Frau Li wurde von einem Anwalt vertreten. Das Gericht entschied, dass der Fall weiterer Untersuchungen bedürfe und legte für den folgenden Monat eine weitere Anhörung fest.
Frau Li arbeitete als Richterin in einem im Zentrum gelegenen Gericht der Stadt Hefei, Provinz Anhui. Weil sie sich an die Prinzipien von Falun Gong, an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht hielt, war sie bei ihren Kollegen als ehrliche und gerechte Richterin bekannt. Im Jahr 2001 wurde sie aufgrund ihres Glaubens an Falun Gong von Beamten der Shushan Polizei zu Hause verhaftet und zu zwei Jahren Zwangsarbeit im Frauen-Arbeitslager der Provinz Anhui verurteilt.
Im März 2001 wurde sie einer Gehirnwäscheeinrichtung überstellt und musste dort bis November 2007 bleiben. Am 12. Juni 2008 brachen Beamte des „Büro 610” der Stadt Hefei, Beamte des Ausschusses für Politik und Recht und der Stadt-Polizei in ihre Wohnung ein und verhafteten sie erneut. Sie fabrizierten falsche Anschuldigungen gegen sie und verurteilten sie zu einem Jahr Zwangsarbeit im Landwirtschafts -Arbeitslager Nanhu in der Provinz Anhui. Jetzt wurde durch das Gericht eine Haftstrafe festgesetzt.
In einer mündlichen Verhandlung plädierte der Anwalt von Frau Li für „nicht schuldig” und berief sich auf Fakten des chinesischen Rechts. Er zählte die Gesetzesverletzungen durch das Gericht auf: Die Beklagte wurde über das Verhandlungsdatum nicht informiert; noch bevor der Fall offiziell eingereicht wurde, fand bei der Angeklagten eine Hausdurchsuchung statt, um nach „Beweisen” zu suchen, was einen Rechtsbruch darstellt; dem Anwalt wurde nicht ermöglicht, die Anklage der Staatsanwaltschaft zu lesen, zudem habe sich die Angeklagte nicht rechtswidrig verhalten und ist offenbar ein Opfer des Gerichtes, das unter politischem Druck handelt.
Als der Anwalt vom Gericht die Aushändigung der Dokumente verlangte, wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass man keine hätte. Über einen derartigen Verfahrensfehler war der Anwalt sehr erstaunt. Wie kann ein Gericht ein Strafverfahren gegen eine Person eröffnen, ohne dass eine Anklageschrift vorliegt? Unseres Wissens wurde am 7. August 2006 ein solcher Fall behandelt, der dann aufgrund falscher Anschuldigungen abgebrochen wurde. Es ist ein Rechtsbruch, Frau Li bis November 2007 in einer Gehirnwäscheeinrichtung festzuhalten und sie dann im Jahr 2008 zu einem Jahr Zwangsarbeit zu verurteilen.
Der Anwalt betonte den Rechtsgrundsatz, dass niemand für schuldig befunden werden dürfe, wenn dessen Taten im Gesetz nicht ausdrücklich als strafbar aufgeführt sind. In China gibt es kein Gesetz das besagt, es sei gesetzwidrig Falun Gong zu praktizieren, jedoch ist die Unterdrückung von Falun Gong eine inoffizielle staatliche Anordnung, eine Tat die gegen das Strafrecht in China verstößt.
Während der Gerichtsverhandlung wurde einem Zeugen der Verteidigung das Erscheinen vor Gericht verweigert, obwohl dies vorher vereinbart worden war. Trotz Forderung des Anwalts auf Zulassung des Zeugen, blieb es bei der Ablehnung des Gerichts. Daraufhin las der Anwalt die Zeugenaussage selbst vor. Der Oberste Richter, Yang Lianwen, unterbrach die Verteidigungsrede mehrfach und weigerte sich weiterhin, die Zeugenaussage anzuhören. Als dies fortwährend geschah, erinnerte der Anwalt das Gericht an dessen Verantwortung, in allen Fällen die Würde des Gesetzes zu wahren und Gerechtigkeit und Wahrheit anzuerkennen.
Während der Gerichtsverhandlung wies der Anwalt darauf hin, dass das Gericht Teil von Chinas Gesetzgebung ist, es jedoch eher den politischen Befehlen der Regierung folge, als den Doktrinen des Gesetzes. Weiter sagte er, entsprechend Chinas Gesetzen seien alle Chinesen Staatsbürger, jedoch wüssten sie über ihre Rechte als solche nicht Bescheid. Er zeigte auf, dass es sich seitens der Gesetzgeber um Rechtsbruch handelte, Frau Li zweimal in einer Gehirnwäscheeinrichtung festzuhalten und zu Zwangsarbeit zu verurteilen.
Die Ausführungen des Anwalts verschlug den Richtern die Sprache. Die gesamte Anhörung dauerte länger als drei Stunden. Nachdem sie beendet war, gab der Anwalt erneut zu verstehen, auf die Anwesenheit des Zeugen in der nächsten Sitzung zu bestehen, was das Gericht mit der Begründung unbestätigt ließ, dass für die Diskussion dieser Angelegenheit keine Zeit mehr sei, da schon die nächste Anhörung auf dem Programm stünde.
Die Anhörung wurde vom Obergerichtsrat Yang Lianwen, einem stellvertretenden Richter, dem Staatsanwalt und zwei Frauen, deren Namen nicht bekannt sind, geleitet. Etwa dreißig Menschen durften der Gerichtsverhandlung beiwohnen. Unter ihnen befanden sich Beamte des „Büro 610” und dem Polizeibüro. Nur fünf Familienmitglieder von Frau Li durften sich die Verhandlung anhören. Alle anderen Teilnehmer waren Beamte der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und KPCh Agenten in Zivil des Nationalen Sicherheitsbüros. Beamte des „Büro 610” und der Abteilungen für Politik und Recht aller Bezirke und Verwaltungsbezirke der Stadt Hefei überwachten, verfolgten und vertrieben jene Bürger, die um Frau Liu besorgt waren. Während sie sich im Auto versteckten, machten sie sogar heimlich Fotos von ihnen.
Nach neuesten Informationen hat der Rechtsanwalt Herr Cheng Hai Beschwerde gegen die stellvertretende Richterin Wu Mingxia eingereicht, aufgrund ihrer Verstöße gegen das Gesetz im Umgang mit dem Fall von Frau Li.
Geschrieben, am10. Dezember 2009