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Falun Gong-Praktizierende systematisch wegen ihrer Organe getötet: Widerlegung der Todeskandidaten-Begründung des chinesischen Regimes, Teil IV

24. Januar 2010 |   Von Ouyang Fei, Sun Sixian und Lin Zhanxiang

Teil I: www.minghui.de/artikel/56824.html
Teil II: www.minghui.de/artikel/56845.html
Teil III: www.minghui.de/artikel/56869.html

(Minghui.de) Im Jahre 2006 veröffentlichte die Zeitung The Epoch Times einen überwältigenden Artikel über etwas, das unzweifelhaft eine der entsetzlichsten Gräueltaten darstellt, die von einer Regierung begangen werden kann, und nicht nur in der heutigen Zeit, sondern während der gesamten aufgezeichneten Geschichte. Wie es in dem Untersuchungsbericht „Blutige Ernte” von Menschenrechtsanwalt David Matas und David Kilgor, ehemaliger kanadischer Außenminister für die Asien-Pazifik-Region, angeführt wurde, gibt es überwältigende Beweise für die erschreckende Rolle des chinesischen kommunistischen Regimes in der systematischen Ermordung von Falun Gong-Praktizierenden, dem Raub ihrer Organe, während diese noch am Leben sind, und dem Verkauf dieser Organe, um damit hohe Profite zu realisieren. In Erwiderung der darauf folgenden internationalen Protestwelle, hatte das chinesische Regime versucht, einige der Hauptbelastungsindizien hinwegzuerklären - nämlich die rasante Zunahme an Organtransplantationen in den letzten Jahren und den extrem kurzen Wartezeiten in einer Kultur, die dafür bekannt ist, dass sie Organspenden ablehnt -, indem sie behauptet, dass sie Organe von hingerichteten Kriminellen verwenden würde. Konfrontiert mit unleugbaren Beweisen versuchte sie, sich der Schuld zu entziehen, indem sie ein „weniger verwerfliches” Verbrechen zugab. In diesem Bericht werden wir Beweise vorlegen, welche die Behauptung der KPCh direkt widerlegen und darüber hinaus die Glaubwürdigkeit der Beweise bezüglich der ernsthaften Anschuldigungen gegen das chinesische Regime untermauern.

Schätzung der oberen Grenze an geeigneten Organen, die von den „Todeskandidaten-Spendern” stammen können

In diesem Teil werden wir darlegen, warum wir annehmen, dass sich die Anzahl der Todeskandidaten mit Organen, die für eine Transplantation geeignet wären, insgesamt auf 300 beläuft.

1. Gewebeabgleich - ein Engpass mit „Todeskandidaten-Spendern»

In Teil II und im Anhang 1 haben wir gezeigt, dass der HLA-Abgleich äußerst kompliziert ist. Es gibt sieben Gruppen von HLA, mit insgesamt 148 Antigenen. Die mögliche Permutationsanzahl liegt bei gut 2.000.000. Außer für eineiige Zwillinge ist es praktisch unmöglich, einen Lieferanten und einen Empfänger mit identischem HLA zu finden. Demnach folgt einem Gewebeaustausch immer eine Abstoßungsreaktion, die mit einer starken Immununterdrückung behandelt werden muss. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei nicht verwandten Menschen die Mindestvoraussetzungen für einen HLA-Abgleich erzielt werden, damit Immunsystem unterdrückende Medikamente nach einer Transplantation erfolgreich eingesetzt werden können, beträgt zwischen 20 % und 30 %. Aufgrund dessen kann auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden und geeigneten Todeskandidaten nicht über 30 % sein.

2. Kritisches Zeitfenster diktiert bei der Kalten Ischämie

Wenn ein Organ dem Körper entnommen wird, bricht das Gewebe zusammen. Wenn das Herz eines Menschen zu schlagen aufhört, sind seine Organe noch 15 Minuten lang verwendbar und müssen schnellstens weiterbearbeitet und mit einem speziellen Medium unter niedrigen Temperaturen konserviert werden. Sogar unter optimalen Bedingungen, mittels der Kalten Ischämie (Kühlung eines Organs mit einer kalten Konservierungslösung nach der Entnahme aus dem Spenderkörper), muss das Organ innerhalb einer kritischen Zeit transplantiert werden. Mit der gegenwärtigen Technologie beträgt das Zeitfenster für eine Niere 25 Stunden, für eine Leber 15 Stunden und 6 Stunden für ein Herz. Deshalb stellt Kalte Ischämie eine weitere Schwierigkeit da - zu der bereits erwähnten Gewebeabgleichung. Es ist einfach noch nicht möglich, Organe für eine zukünftige Verwendung zu konservieren.

Zusätzlich zu den technischen Begrenzungen gibt es andere wichtige Erwägungen, wenn Organe von Todeskandidaten verwendet werden, die nachfolgend noch erörtert werden.

3. Organe von Todeskandidaten sind eine einmalige Quelle

Organe von Todeskandidaten sind eine einmalige Quelle. Anders als bei der Verfügung von Organen von lebenden Menschen, können Organe von Todeskandidaten nicht für die Zukunft reserviert werden. Natürlich gibt es Berichte, dass einige Gerichte die Exekution hinausgezögert hatten, bis ein geeigneter Organempfänger gefunden worden war. In den meisten Fällen sind Exekutionen jedoch für das kommunistische Regime eine politische Handlung, um ihre Macht zu bewahren. Beispielsweise machte es sich das chinesische kommunistische Regime aus politischen Gründen zur Gewohnheit, Todeskandidaten während nationaler Feiertage zu exekutieren, wie an Neujahr, Maitag oder am Nationaltag, um aus diesem Ereignis die beste Wirkung zu erzielen. Sehr oft bedeuten diese festgelegten Zeiten auch, dass die zur Verfügung stehenden Organe der Todeskandidaten nicht benötigt werden. Wang Guoqi, ein ehemaliger Verbrennungsspezialist am Paramilitärischen Krankenhaus in Tianjin, trat als Zeuge vor dem Subkomitee für Internationale Operationen und Menschenrechte des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten auf. In einer schriftlichen Erklärung legte er dar: „Ich habe die Haut von exekutierten Häftlingen entfernt”, und beschrieb weiterhin, wie er zum Ort einer Exekution ging, um dort Organe zu entnehmen. Unter vier hingerichteten Häftlingen waren nur die Organe eines einzigen verwertbar. Dr. Wang wurde befohlen, den Körper innerhalb 15 Sekunden nach dem Todesschuss zu einem Krankenwagen zu bringen. Er und ein anderer Arzt benötigten dann 13 Sekunden, um die Haut abzuziehen. [21]

4. Faktoren, die die Verwendung von Organen von Todeskandidaten einschränken

Exekutionen von Todeskandidaten finden zu verschiedenen Zeiten an unterschiedlichen Orten statt. Da China kein Organtauschnetzwerk besitzt, wie beispielsweise das United Network for Organ Sharing in den Vereinigten Staaten, kann der Gewebevergleich mit Organen von exekutierten Häftlingen nur in der unmittelbaren Nähe der Exekution stattfinden. Deshalb bilden Todeskandidaten lediglich eine seltene Quelle für geeignete Organe. Einige Gelehrte haben darauf hingewiesen, dass lokale Gerichte oft mit lokalen Krankenhäusern zusammenarbeiten, um lokale Interessen zu wahren. Dieses Verhalten macht es für außerhalb gelegene Krankenhäuser schwierig, Organe zu erhalten. Erst im August 2009 verkündete China ein experimentelles Organspendersystem in zehn ausgewählten Provinzen und Städten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie Todeskandidaten in vier Gruppen unterteilt werden können, basierend auf deren Lokalisation und Zeit ihrer Hinrichtung. Im Prinzip ist es so, dass die Organe von exekutierten Todeskandidaten in jedem Gebiet und zu jeder Zeit nur mit den Patienten in dem gleichen Gebiet und zur gleichen Zeit verglichen werden können. Deshalb ist die Anzahl der vergeudeten Organe höchstwahrscheinlich sehr hoch.

Aus diesem Grund fürchten wir, dass inhaftierte Falun Gong- Praktizierende ein Reservoir darstellen, für eine großangelegte Organernte, was wir in späteren Abschnitten erörtern werden.

5. Die Organernte bei Todeskandidaten folgt dem „gerichtsgesteuerten Modell”

Am 9. Oktober 1984 verkündeten und implementierten Chinas oberster Gerichtshof, die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, das Ministerium für Volkssicherheit, das Justizministerium, das Volksgesundheitsministerium und das Ministerium für Zivilangelegenheiten die „Interimsbestimmungen für die Verwendung von Kadavern oder Organen von Kadavern von Todeskandidaten”, um eine rechtliche Regelung zu besitzen, Organe von exekutierten Todeskandidaten benutzen zu können.

Während das Gericht, die Staatsanwaltschaft, das Haftzentrum und die Krankenhäuser integrierte Teile für den Ernteprozess der Organe von Todeskandidaten sind, ist der Schlüsselteil das Gericht, da es das Todesurteil ausspricht und die Exekution durchführen lässt. Vor den Exekutionen werden die Todeskandidaten einem Bluttest unterzogen, mit der Zulassung des Haftzentrums. Dann lässt das Gericht die Exekutionen unter der Kontrolle der Staatsanwaltschaft ausführen. Beide, Gericht und Staatsanwaltschaft, beschränken den Zugang zur Exekution und helfen den Ärzten, die Organe von den Getöteten zu entnehmen. Die chinesische kommunistische Regierung übernahm diesen Prozess, als sich Chinas Organtransplantationsmarkt noch am Anfang befand und führte 1984 die zuvor erwähnten Interimsbestimmungen ein, um dem Ganzen einen legalen Anschein zu geben. Seitdem folgt sie diesem Prozess. Phoenix Weekly (Ausgabe 21, 2005) zitierte eine Quelle, die aussagte: „Ohne die Erlaubnis durch das Justizministerium wäre es für Krankenhäuser unmöglich, Organe von exekutierten Todeskandidaten zu entnehmen.” [22]

Die Gerichte spielen Schlüsselrollen bei der Beschaffung von Organen von exekutierten Todeskandidaten

Das gerichtsgesteuerte Modell vollbringt den Prozess der Verwendung von Organen von exekutierten Todeskandidaten; eine eher öffentliche, programmierte und manchmal sogar bürokratische Angelegenheit, in der Gericht, Staatsanwaltschaft, Haftzentrum und Krankenhaus eine integrale Rolle spielen und bei der jede Partei ihre eigenen Interessen im Sinn hat. Dieser Prozess ist Menschenrechtsbeobachtern bekannt, trotz der bis vor kurzem beständigen Leugnung durch die chinesische kommunistische Regierung. Es sollte klar sein, dass Ärzte nicht einfach in ein Haftzentrum gehen und die Gefängniswachen bitten können, den exekutierten Todeskandidaten die Organe zu entnehmen. Und je mehr Parteien darin involviert sind, umso ineffektiver wird der gesamte Prozess der Organernte.

6. Rechtliche Voraussetzungen für die Klassifikation des „unbeanspruchten Körpers”

Die Interimsbestimmungen von 1984 beinhalten die folgenden Richtlinien, für die Verwendung von Organen von unbeanspruchten Leichnamen oder von jenen von exekutierten Häftlingen. Die Richtlinien legen fest, dass Leichname verwendet werden dürfen, wenn:

1. sie unbeansprucht sind oder von den Familien der Exekutierten zurückgewiesen werden;
2. sie von den Todeskandidaten freiwillig gespendet worden sind;
3. die Familien der Exekutierten ihre Erlaubnis erteilen.

Angetrieben durch die riesigen finanziellen Gewinne, war es unvermeidlich, dass einige nach Schlupflöchern in diesen Richtlinien suchten. Beispielsweise wurden in einigen Fällen die Familienangehörigen nicht über die Zeit der Hinrichtung informiert und die Körper der Getöteten blieben dadurch unbeansprucht. Dennoch legen diese Richtlinien dem Gebrauch von Organen von Todeskandidaten rechtliche Beschränkungen auf.

Reaktionen von Familien der Exekutierten aufgrund der Veruntreuung der Organe von den Todeskandidaten

Seit 2000 haben sich Familien exekutierter Häftlinge öffentlich über die nicht erlaubte Organentnahme beklagt; einige beauftragten sogar Anwälte mit dieser Angelegenheit. Dies hat die Unsicherheit im Umgang mit Organen von Todeskandidaten erhöht.

Im September 2000 wurde Yu Yonggang aus Taiyuan, Shanxi Provinz, wegen Raub und Mord zum Tode verurteilt. Yus Mutter behauptete mehrmals, dass das Krankenhaus und das Gericht die Organe ihres Sohnes ohne Erlaubnis entnommen hätten. Sie schrieb einen Brief mit dem Titel „Die tränenerfüllte Klage eines Bürgers”, um diese Sache an die Öffentlichkeit zu bringen und mit dem Finger auf die dafür verantwortlichen Regierungskörper zu zeigen.

Im Mai 2000 wurde Fu Xingrong, ein Bauer aus der Jiangxi Provinz, wegen Mordes exekutiert. Das örtliche Gericht verkaufte seine Organe an eines der größten Krankenhäuser in der Jiangxi Provinz ohne die Erlaubnis von Fus Familie. Aus Gram und Empörung beging Fus Vater Selbstmord. Fus Schwester nahm einen Anwalt und reichte gegen das Gericht Klage ein.

Am 23. September 2003 berichtete die Lanzhou Morning News über einen Fall, bei dem das Haftzentrum in der Gansu Provinz Organe eines exekutierten Todeskandidaten ohne Erlaubnis „gespendet” hatte. Das örtliche Gericht legte später fest, dass das Haftzentrum der Familie 2.000 Yuan als Entschädigung zahlen müsse. Der Direktor des Haftzentrums gab gegenüber den Medien zu, dass Organspenden eine schriftliche Erlaubnis des Todeskandidaten benötigen, und dass das Haftzentrum in diesem Fall kein solches Dokument hatte. [23]

Die Reaktionen von Familien, wie den oben beschriebenen, führten dazu, dass gezögert wird, Organe von Todeskandidaten zu verwenden - zumindest zu einem gewissen Grad -, und deshalb können Organe von Todeskandidaten momentan keine breite und leicht verfügbare Ressource darstellen.

Andere Erwägungen beinhalten das Alter: idealerweise sollte der Spender zwischen 20 und 30 Jahren alt und gesund sein. Viele Häftlinge sind jedoch süchtig nach Zigaretten, Alkohol und Drogen, wodurch sie zu weniger idealen Spendern werden.

All dies bisher Erwähnte erklärt den relativ geringen Prozentsatz von potentiell brauchbaren Organen, die von „Spenden” von Todeskandidaten stammen. Wir haben darüber gesprochen, wie ein nur schwach angepasstes Organ direkt die Qualität einer Transplantationsoperation beeinträchtigt. Wenn eine hohe Anzahl Patienten auf dem Operationstisch sterben würden oder kurz danach, beeinträchtigt dies direkt die Reputation der Ärzte und ihre Karriere. Es leuchtet deshalb ein, dass ein Chirurg keine Organe nimmt, die willkürlich bzw. zufällig ausgewählt wurden. Zusammenfassend sind 20 bis 300 passende Organe von Todeskandidaten eine vernünftige, wenn nicht sogar optimistische und durchschnittliche Zahl in unserer Berechnung, wobei wir 300 als die obere Grenze angenommen haben.

Aufgrund dieser Begrenzungen in der Verwendung von Organen von Todeskandidaten, ist die jährliche Anzahl von Organen von exekutierten Häftlingen wahrscheinlich um die 6.000. Dennoch gab es zwischen 2003 und 2006 einen massiven Wachstum des Organtransplantationsmarktes. Organe von Todeskandidaten allein können diesen Anstieg nicht bewirkt haben.

Referenzen

[21] Wang Guoqi, „Ich habe die Haut von exekutierten Häftlingen vom Körper getrennt” - Aussage von Wang Guoqi, Verbrennungsspezialist am Paramilitärischen Krankenhaus in Tianjin, zitiert von The World Journal unter http://www.chinamonitor.org/news/qiguang/wqgzb.htm

[22] Phoenix Weekly (Ausgabe 21, 2005), „Untersuchung von Organspenden von Todeskandidaten”: http://www.ifeng.com/phoenixtv/72951501286277120/20050823/617113.shtml

[23] Deng Fei, „Untersuchung von Organspenden von Todeskandidaten”, Phoenix Weekly: http://health.sohu.com/20081120/n260760080.shtml