(Minghui.de) Beamte des Büros zum Schutz der Staatssicherheit Jiangyou verhafteten im September 2009 illegal die Falun Gong-Praktizierenden Zhang Qizhong, Wei Chaohai, Du Zhijun, Wang Lianying und Wu Fenglei. Die Beamten arbeiteten dann mit dem Gericht vor Ort und der Staatsanwaltschaft zusammen, um die Praktizierenden vor Gericht zu bringen.
Am 02. August 2010 leiteten die Beamten des Gerichts in der Stadt Jiangyou eine gerichtliche Anhörung der fünf Praktizierenden. Ihre Familien durften der Anhörung nicht beiwohnen. Peng Yongfeng, Liang Xiaojun, Jiang Yibin und Jin Guanghong waren die Verteidigungsanwälte. Sie trugen starke Argumente vor, dennoch wurden die Praktizierenden verurteilt. Zhang Qizhong wurde zu neun Jahren, Wei Chaohai zu acht Jahren, Wu Fenglei zu dreieinhalb Jahren und Du Zhijun sowie Wang Lianying jeweils zu drei Jahren verurteilt.
Am Tage des Verfahrens wurde Wu Fenglei, der aus medizinischen Gründen auf Kaution freigelassen worden war, von zwei Polizisten ins Gericht gebracht. Annähernd 300 Zivilpolizisten, angeleitet von Wu Xingming, umringten das Gericht und machten Fotos von allen Anwesenden im Gerichtssaal.
Gerichtsbeamte brachten jede vorstellbare Begründung vor, um die Familienangehörigen der Praktizierenden daran zu hindern, bei der Anhörung zugegen zu sein. Frau Fu Faqun, die jüngere Schwester der Ehefrau von Wei Chaohai, sagte zu Yang Liusong, dem Leiter des Büros zum Schutz der Staatssicherheit: „Ihr erlaubt den Familienangehörigen von Mördern oder Brandstiftern, an deren Verhandlungen zugegen zu sein. Warum erlaubt ihr es uns nicht? Das macht doch überhaupt keinen Sinn.” Yang Liusong antwortete: „Ihr könnt keine vernünftige, akzeptable Behandlung von Falun Gong-Praktizierenden erwarten.”
Als andere Familienangehörige die Gerichtsbediensteten fragten, warum sie dem Verfahren nicht beiwohnen dürften, erhielten sie zur Antwort, dass sie eine spezielle Genehmigung dafür benötigten. Den Familienangehörigen wurde jedoch am Tag zuvor gesagt, sie müssten lediglich ihre Ausweise mitbringen. Als sie fragten, wo sie diese Genehmigungen bekommen könnten, erhielten sie die Information, dass alle Genehmigungen am Tag zuvor ausgegeben worden seien. Die einzigen zur Verhandlung zugelassenen Personen, waren etwa 30 Beamte des Büros zum Schutz der Staatssicherheit und des "Büro 610".
Das Verfahren dauerte von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Den Richtern wurde dargelegt, wie sich der Gesundheitszustand der Praktizierenden durch das Praktizieren von Falun Gong verbessert habe und dass sie durch die Erklärung der wahren Hintergründe der Verfolgung anderen Menschen geholfen hätten, die Lügen des kommunistischen Regimes zu durchschauen. Sie erklärten, dass dies keine gesetzwidrige Handlung sei, sondern eine Widerspiegelung der eigenen Barmherzigkeit.
Die Anwälte zeigten auf, dass Menschen das Recht auf Glaubensfreiheit hätten und dass es völlig legal sei, Falun Gong zu praktizieren und dass es keinerlei legale Beweise gibt, Falun Gong als „Kult” zu bezeichnen. Ein Anwalt fragte: „Da Sie feststellten, dass die Praktizierenden angeblich gegen das Gesetz verstoßen haben, dann sagen Sie uns bitte, welches Gesetz sie denn wirklich verletzt haben?” Der Richter und der Staatsanwalt waren sprachlos, dennoch verurteilten sie die Praktizierenden.
Yang Liusong verhaftete Frau Fu Faqun, die Schwägerin von Wei Chaohai; Frau Wu Qihui, die Ehefrau von Du Zhigun und Wang Xianping nach der Anhörung und brachte sie in das Songhualing Gehirnwäschezentrum.
In den vergangenen elf Jahren wurden Du Zhijun und seine Ehefrau, Wu Qihui viele Male verfolgt.
Wei Chaohais Sohn, Wei Bing, wurde 2001 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt und befindet sich derzeit immer noch im Gefängnis, wo er gefoltert wird.
Wang Xianping hat eine Menge Feldfrüchte zu ernten. Durch seine Verhaftung gibt es niemanden, der die Ernte vornehmen könnte, was einen schweren finanziellen Verlust für ihn darstellt.
Verantwortlich für die Verfolgung:
Yang Liusong, Leiter des Büros zum Schutz der Staatssicherheit: 86-13508114696 (Mobil)