(Minghui.de) Während der letzten zehn Jahre der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) wurden viele Lehrer aufgrund ihrer Weigerung, ihren Glauben aufzugeben, diskriminiert, schlecht behandelt oder sogar von ihren Lehrposten entfernt. Unterdessen stießen auch viele Schüler, die Falun Gong praktizieren, auf großen Druck oder wurden sogar von der Schule ausgeschlossen.
Zwei jüngste Verfolgungsfälle wurden von der Falun Gong Menschenrechtsarbeitsgruppe an die Vereinten Nationen (UN) übermittelt.
Ein Fall betrifft Herrn Yu Yaou, 28 Jahre alt, ein Doktorand am botanischen Garten der chinesischen Akademie der Kunst Süd Chinas, der von der mündlichen Abhandlung seiner Doktorarbeit abgelehnt wurde. Am Schluss seiner Doktorarbeit schrieb Herr Yu auf der Seite der Danksagungen: „An erster Stelle möchte ich Falun Dafa danken.” Die Autoritäten des Botanischen Gartens strichen daraufhin seine mündliche Anhörung, die ursprünglich am 4. Februar 2010 hätte stattfinden sollen.
Laut den Regeln des Bildungsministeriums übermittelte Herr Yu seine Erklärung an die entsprechenden Abteilungen und Lehrer und ersuchte, seine mündliche Abhandlung fortzusetzen zu dürfen. Die Autoritäten erlaubten es ihm nicht. Ein Beamter von der Registrierungsbehörde des Botanischen Gartens erklärte ihm, dass er von der Schule ausgeschlossen und seine Registrierung an seine Heimatadresse verlegt werde. Die Sicherheitsabteilung des Botanischen Gartens rief seinen Vater an und übte Druck auf ihn aus, seinen Sohn zu zwingen, eine Gehirnwäschesitzung in der Stadt Guangzhou zu besuchen.
Der andere Fall betrifft Herrn Zhao Zongran, 45 Jahre alt, ein erfahrener Englischlehrer an der Zhaowangtai Schule im Stadtteil Fuping der Bezirks Fuping, Provinz Hebei. Weil er Falun Gong praktiziert, bedrohte man ihn und verbot ihm zu unterrichten. Seine Wohnung wurde durchsucht, er selbst wurde festgenommen und in ein Zwangsarbeitslager gebracht.
Als die Olympischen Spiele 2008 in Peking stattfanden, befahl die Bildungsbehörde des Bezirks allen Mitarbeitern der Zhaowangtai Schule, Herrn Zhao 24 Stunden am Tag zu überwachen. Im Juli 2008 schlug die Zhaowangtai Schule vor, dass sich Herr Zhao um eine Beförderung in die Bildungsbehörde bewerben solle. Als seine Frau zur Bildungsbehörde um weitere Informationen ging, erklärte man ihr, dass Herr Zhao die Anforderung für die Beförderung erfülle, doch sei es ihm nicht erlaubt, sich zu bewerben, weil er Falun Gong praktiziere. Die Ablehnung basierte auf einer Kurznachricht von höherer Stelle der Regierung sowie der Entscheidung des Komitees der Bildungsbehörde.
Die Zhaowangtai Schule stellte während des Jahres, das Herr Zhao im Zwangsarbeitslager verbrachte, die Lohnzahlung ein. Als er 2008 frei kam, erklärte man ihm, dass seine Bezugshöhe gesenkt worden sei. Im März 2009 entließ man Herrn Zhao als Lehrer, er arbeitete daraufhin als Hausmeister in der Schule. Im September 2009 wurde er ganz entlassen.
Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht, dennoch werden Schüler und Lehrer in China aufgrund ihres Glaubens an Falun Gong von der Schule entlassen oder von ihrer Tätigkeit als Lehrer abgehalten. Dieses Phänomen zeigt die Ernsthaftigkeit der Verfolgung auf. Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religionsfreiheit oder Glauben, meinte in ihrem Bericht an die 7. Sitzung des Menschenrechtsrates (siehe A/HRC/7/10/Add.1, para. 32), sie wiederhole die Beurteilung ihrer Vorgänger, dass "es abgesehen vom legalen Kurs gegen schädliche Aktivitäten nicht Angelegenheit des Staates oder einer anderen Gruppe oder Gemeinschaft sei, als Wache des Gewissens der Menschen zu handeln und jeglichen religiösen Glauben oder Überzeugung zu ermutigen, aufzuzwingen oder zu tadeln". (E/CN.4/1997/91, para. 99) Die Sonderberichterstatterin erläuterte weiter: „Ebenso war während der Ausarbeitung der General-Erläuterung Nr. 22 das Mitglied des Menschenrechtsausschusses Rosalyn Higgins absolut gegen die Idee, dass der Staat den völligen Spielraum habe zu entscheiden, was ein wahrer religiöser Glaube ist und was nicht. Der Inhalt von Religion sollte von den Anhängern selbst definiert werden; so wie die Manifestation, Artikel 18, Paragraph 3 existiert, um sie an der Verletzung der Rechte von anderen zu hindern.” (CCPR/C/SR.1166, para. 48). Jahangir sprach aus, dass sie „sehr besorgt sei durch die ständigen Verletzungen der Religionsfreiheit oder des Glaubens, die die Falun Gong-Praktizierenden erleiden.” (see E/CN.4/2005/61, paras. 37-38; E/CN.4/2006/5/Add.1, para. 109; A/HRC/4/21/Add.1, para. 88)