(Minghui.de) Ein Bericht des Ausschusses der internationalen Juristen aus dem Jahr 2002 besagt:
„Die chinesische Judikative ist nicht unabhängig, sondern vielmehr unterliegt sie der Kontrolle der Führung der Kommunistischen Partei.” (Bericht: http://www.icj.org/news.php3?id_article=2678<=en)
Diese fremdbestimmte Stellung der Judikative in China ergibt sich aus einer Reihe von Faktoren. Der offensichtlichste dabei ist, dass alle Richter Parteimitglieder sein müssen und sich an die Befehle der Partei zu halten haben. Richter werden von einem Parteikomitee auf der entsprechenden Ebene sowie dem Ausschuss für Politik und Recht unterhalb dieser Ebene bestimmt und auch wieder abgewählt. Die Arbeit der Richter oder die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes hängt daher praktisch fast immer davon ab, wie sie die Befehle der Partei ausführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um heikle Fälle handelt.
Chinesische Gerichte als Werkzeug der Unterdrückung
Die Abhängigkeit der chinesischen Rechtsprechung von der Politik der Kommunistischen Partei Chinas und ihrem ehemaligen Führer, Jiang Zemin, zeigt sich auf deutliche Weise am Verbot von Falun Gong. Der Sinn des chinesischen Gerichtssystems besteht nicht etwa darin, ein Fels in der Brandung gegen Ungerechtigkeit zu sein, sondern es ist vielmehr selbst zu einem Werkzeug der Unterdrückung umgewandelt worden. Im Oktober 1999 - drei Monate nachdem die offenkundige Verfolgungskampagne gestartet worden war - fing der Oberste Gerichtshof des Volksgerichtes damit an, Befehle an die ihm unterstellten Gerichte herauszugeben und diese Befehle beinhalteten klare Anweisungen, wie sie an der Kampagne gegen Falun Gong mitzuwirken haben. (http://www.faluninfo.net/article/812/?cid=50)
In der nachfolgenden Zeit hat der Oberste Gerichtshof des Volksgerichts den Richtern befohlen, ihre Rolle bei der sogenannten Durchsetzung der chinesischen Gesetze zu erfüllen, indem sie „standhaft strenge Bestrafung anordnen”.
Die erste „Gerichtsverhandlung” gegen Falun Gong-Anhänger fand in der Provinz Hainan statt und am Ende der Anhörung, die nur knapp einen Tag dauerte, wurden alle vier Anhänger bis zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Anklagegrund bestand aus nicht genauer erklärten Anschuldigungen der „Zugehörigkeit zu einer häretischen Organisation zum Zwecke der Untergrabung der Ausführung des Gesetzes”.
Hunderte andere Anhänger wurden seither bis zu 18 Jahren Haft verurteilt. Eine Tabelle der Verurteilungen findet sich im Bericht von Amnesty International: http://www.amnesty.org/en/library/info/ASA17/012/2000.
Die Mehrheit der inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden hatte jedoch noch nicht einmal den Vorzug eines derartigen Schaugerichts. Sie wurden stattdessen ohne Gerichtsverfahren bis zu drei Jahren Administrativhaft in einem so genannten „Lager zur Umerziehung durch Arbeit” (Laogai oder Laojiao) verurteilt.
In diesen Fällen ist die Mittäterschaft der Gerichte noch subtiler. Das zeigt sich an ihrer Haltung, bei gewissen Rechtsbelangen einfach nichts zu machen. Sie weigern sich, die Beschwerden der Falun Gong-Praktizierenden anzunehmen bzw. die Folter oder Zwangsarbeit, der sie unterworfen werden, zu bestrafen. (http://www.faluninfo.net/topic/12/, http://www.faluninfo.net/topic/15/)
Gerichte unterstehen den Anweisungen der KPCh
Der bekannte Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng erfuhr persönlich diese Mittäterschaft der chinesischen Gerichte, als er versuchte, eine Beschwerde beim Mittleren Gerichtshof in Shijiazhuang einzureichen. Sein Klient war ein Falun Gong-Praktizierender, der in einem örtlichen Zwangsarbeitslager inhaftiert war.
Der zuständige Richter gab Einblick in die Akten und sagte laut Gao wörtlich: „Sind Sie sich bewusst, dass es Ihnen als Rechtsanwalt nicht erlaubt ist, solche Fälle anzunehmen? Das Gericht unterliegt den Anweisungen der Kommunistischen Partei Chinas und genauso verhält es sich mit den Gesetzen. Es gibt momentan Befehle von oben, solche Fälle abzulehnen. Und hiermit hört jetzt unsere Diskussion auf. Gehen Sie hin, wohin Sie auch immer möchten und legen Sie Ihre Beschwerde ein, wo immer Sie auch möchten, uns ist das egal.”
Falun Gong-Praktizierende, die früher selbst als Richter arbeiteten, blieben auch nicht von extremer Verfolgung verschont. Sie haben alle ihren Beruf verloren, manche sogar ihr Leben.
In den meisten Ländern, die sich an die Gesetze halten, gibt es nur sehr wenige Fälle, in denen ein Richter seinen Job verliert. Aber das chinesische Gesetz sieht für Richter eine Liste von Handlungen vor, die für Richter verboten sind und die die sofortige Entfernung dieses Richters zur Folge haben. Eine vorbehaltene Klausel erlaubt, die Richter für jegliche Dinge zu entlassen, die die Partei als problematisch ansieht. (Bericht der Internationalen Kommission der Juristen: http://www.icj.org/news.php3?id_article=2678&print=true)
In einem Fall, über den AP und Reuters ausführlich berichtet haben, wurde ein ehemaliger Richter des hohen Gerichtshofes der Provinz Jiangxi ins Gefängnis gesteckt und verstarb später dort an Leukämie, obwohl er zuvor von der Leukämie genesen war, nachdem er angefangen hatte, Falun Gong zu praktizieren. (http://www.faluninfo.net/article/397/) Das war vermutlich auch der Grund, warum er ins Gefängnis kam. (Der offene Brief dieses Richters, den er kurz vor seinem Tod schrieb: http://www.faluninfo.net/article/813/?cid=50)
Originalartikel: http://www.faluninfo.net/article/649/