(Minghui.de) Herr Cui Xianmiao, ein Falun Gong-Praktizierender aus der Stadt Luoyang, Provinz Henan, wurde im Juni 2010 von Beamten der Songyang Polizeistation in Dengfeng verhaftet, weil er dort Informationsmaterial über Falun Gong verteilt hatte. Man sperrte ihn ins Gefängnis und überstellte ihn anschließend der Dengfeng Haftanstalt.
Mitte August fand Herr Cuis Familie einen Rechtsanwalt, der ihn verteidigte. Der Anwalt sagte zu, Herrn Cuis Verteidiger zu sein, sollte er einen benötigen. Er informierte die Familie, dass er beim Justizministerium der Stadt Dengfeng eine Genehmigung beantragen müsse, und reichte dort am 24. August 2010 ein Formular für Herrn Cuis Familie ein. Am 7. September 2010 benachrichtigte das Justizministerium der Stadt den Anwalt, dass das Justizministerium der Provinz Henan ihm nicht erlauben würde, Herrn Cui zu verteidigen. Sie gaben keinerlei Begründung oder Rechtfertigung für diese Entscheidung an.
Das Gericht der Stadt Dengfeng stellte Herrn Cui Xianmiao am 28. Oktober 2010 rechtswidrig vor Gericht. Herr Cui verteidigte sich selbst. Er bat das Gericht, die Informationsmaterialien zu zeigen, und erklärte, um was für Materialien es sich handele, doch das Beweismaterial wurde abgelehnt. Die Verhandlung dauerte nicht einmal 40 Minuten.