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Korea: Zum ersten Mal erhält eine Falun Gong-Praktizierende Flüchtlingsstatus

27. November 2010

(Minghui.de) Am 15. November entschied das Hohe Gericht von Seoul positiv den Antrag der Falun Gong-Praktizierenden Jia Jun auf Flüchtlingsstatus. Sie ist die erste, die in Korea einen Flüchtlingsstatus erhalten hat, nachdem sie dort mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte.

Frau Jia kam 2001 nach Korea. Sie fing im Jahr 2004 mit dem Praktizieren von Falun Gong an. 2009 reichte sie einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling ein. Das Justizministerium und das Bezirksgericht lehnten ihren Antrag ab.

Nachdem das Hohe Gericht die Unterdrückung der Praktizierenden in China geprüft hatte, glaubte es, dass „Frau Jia eine wohl begründete Angst vor Verfolgung hat“, wie es in der UN Flüchtlingskonvention von 1951 definiert ist.

„Es gibt Gründe für sie, Angst vor einer Verfolgung durch die chinesische Regierung zu haben, weil sie im NTD-Fernsehsender über die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China berichtete“, lautete das Urteil.

Am 15. November berichtete die größte Nachrichtenagentur in Korea, die Yonhap News Agency, über den Fall in den Schlagzeilen. Mehrere etablierte koreanische Medien, darunter KBS TV, MBC TV, YTN Radio, Korea Daily News, Seoul Sinmun und die Webseite Daum berichteten über diese Angelegenheit.

Das Urteil lautete: „Das Wort Flüchtling bezieht sich nicht nur auf eine Person, die aus China wegen Bedrohungen floh, sondern auch auf jemanden, der wahrscheinlich aufgrund seiner aktiven Beteiligung an Falun Gong-Praktiken in Korea von der Regierung verfolgt wird, wenn er zurückkehrt.“

Das Hohe Gericht akzeptierte die Beweise, die die Antragstellerin von Amnesty International, UN-Menschenrechtsberichten, der Human Rights Law Foundation und anderen Menschenrechtsorganisationen bereitstellte. Das Beweismaterial machte deutlich, dass die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China in Form von Festnahmen, Inhaftierungen und Folter existiert.

Dr. Wu Shilie, Sprecher des Falun Dafa-Vereins von Korea, sagte: „Dies ist der erste Fall auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus, den ein Falun Gong-Praktizierender in Asien gewonnen hat. In den westlichen Ländern ist es üblich, doch vor diesem Fall haben die koreanischen Gerichte die Existenz der Verfolgung in China nicht anerkannt. Ich bin froh, dass das koreanische Justizwesen Fortschritte macht und seine Bemühungen verbessert, die Menschenrechte zu schützen.“

Dr. Wu fuhr fort: „Laut Chen Yonglin, einem ehemaligen chinesischen Diplomaten in Australien, wurden 1.000 chinesische Spione von der kommunistischen Partei nach Australien geschickt, die die Aufgabe haben, Falun Gong-Praktizierende zu überwachen und Informationen zu sammeln. Daher muss es auch in Korea Spione geben, die die Praktizierenden überwachen. Ich hoffe, dass die koreanische Regierung aktiver sein wird und sich stärker für den Schutz von Falun Gong-Praktizierenden einsetzen wird.“