(Minghui.de) Huang Yanli wurde 1969 geboren. Sie graduierte am Lehrercollege Yangzhou und unterrichtete nach ihrem Abschluss Chemie an der Hochschule Qixiu in Nantong. Nachdem Frau Huang 1997 mit dem Praktizieren von Falun Dafa begonnen hatte, verschwand ihre Hauttuberkulose vollständig und sie erholte sich sowohl geistig wie körperlich. Sie lebte gemäß den Anforderungen von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht“, arbeitete hart und galt sowohl bei ihren Kollegen als auch bei den Eltern als gute Lehrerin.
Nachdem am 20. Juli 1999 die Verfolgung begonnen hatte, wurde sie mehrere Male vom "Büro 610" in Nantong verhaftet, da sie nicht bereit war, das Praktizieren von Falun Dafa aufzugeben. Aufgrund ihrer Weigerung wurde sie in eine Gehirnwäscheeinrichtung, eine Haftanstalt, ein Zwangsarbeitslager und in ein Gefängnis eingeliefert. 2001 wurde sie vom "Büro 610" in Nantong zu einem Jahr Zwangsarbeit „verurteilt“ und in das Zwangsarbeitslager Judong gebracht. Dort wurde sie in der Gruppe Nr. 4 brutal misshandelt. Man zwang sie, über einen langen Zeitraum hinweg zu stehen. Diese Misshandlung führte dazu, dass ihre Knöchel und Waden so sehr anschwollen, dass sie dicker als ihre Oberschenkel waren. Dann wurde sie nach Nantong zurückgeschickt – nach einem zweimonatigen Aufenthalt im Zwangsarbeitslager Judong.
Anfang 2002 kam sie in eine Haftanstalt, da sie Materialien verteilt hatte, die über die tatsächlichen Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong berichtet hatten. Im Juni 2002 wurde sie vom "Büro 610" aus Nantong an ihrem Arbeitsplatz verhaftet und in eine Gehirnwäscheeinrichtung gebracht. Da sie sich weiterhin weigerte, Falun Gong aufzugeben, musste sie mehrere Monate in einer Haftanstalt verbringen.
Im November 2001 manipulierte das "Büro 610" von Nantong die Zuständigen der lokalen Staatssicherheit, die Frau Huang ins Gefängnis brachten – ohne stichhaltige Anschuldigungen. Sie musste sechs Jahre im Frauengefängnis Nantong verbringen. Um häufige Besuche seitens ihrer Mutter vorzubeugen, wurde sie später in das Frauengefängnis Tiexingqiao in Nanjing verlegt. Während ihres Aufenthaltes in der Abteilung Nr. 5 wurde sie von Gefängniswächtern misshandelt und furchtbar geschlagen.
Die langanhaltenden Misshandlungen ruinierten ihre Gesundheit und ihre Hauttuberkulose kehrte zurück. Laut chinesischer Gesetzgebung dürfen Menschen, die an Hauttuberkulose erkranken, keine Haftstrafe im Gefängnis verbüßen. Dieses Gesetz wurde vom "Büro 610" von Nantong ignoriert. Frau Huangs Familie forderte ihre Entlassung zwecks medizinischer Behandlung. Der Antrag wurde von der Gefängnisleitung abgelehnt, da sie mit dem "Büro 610" zusammen arbeitete. Sie lehnte aber nicht nur ihre Entlassung, sondern auch die Besuche ihrer Mutter ab.
Frau Huang konnte vier Monate nichts essen und erhielt stattdessen intravenöse Lösungen und unbekannte Drogen. Sie verlor das Bewusstsein. Als ihr Zustand immer kritischer wurde, entschloss sich die Gefängnisleitung am 22. Oktober 2004, sie in Begleitung eines Arztes nach Nantong zurück zu schicken. Aber das in Nantong ansässige "Büro 610" ließ sie nicht zu ihrer Mutter zurück.
Am 15. Dezember 2004 starb Frau Huang im Alter von erst 35 Jahren.