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Shang Shiying im Frauengefängnis der Provinz Hebei verfolgt (Foto)

- Maßgeblicher Verfolger: Ya Hongyun, Richter am Landgericht Tangshan, Bezirk Lubei -

29. November 2010 |   Von unserem Korrespondenten in der Provinz Hebei, China

(Minghui.de) Die beiden Falun Gong-Praktizierenden Frau Shang Shiying und Frau Dan Huanrong aus Tangshan sind illegal zu Haft im Gefängnis verurteilt worden. Gegenwärtig werden sie im Frauengefängnis der Provinz Hebei in Shijiazhuang festgehalten.

Shang Shiying

Der Bereich 13 im Frauengefängnis der Provinz Hebei ist der so genannte "strikte Verwaltungsbereich". Es ist der Bereich, der sich auf Folter von Falun-Gong-Praktizierenden konzentriert. Die dortigen Gefängniswärter setzen Schlafentzug, langes Stehen und Schläge zur Bestrafung von Praktizierenden ein, die ihre Überzeugung nicht aufgeben wollen. Die Gefängnisverwaltung erteilte den Familien von Frau Shang und Frau Dan Besuchsverbot. Schließlich gelang es Frau Shangs Familie, sie zu sehen; sie war sehr dünn, hatte dunkle Ringe um die Augen und ihre Beine waren von längerem Stehen angeschwollen. Die Angehörigen befragten die Wärter, warum sie sich in solch einem Zustand befinde und was sie mit ihr gemacht hätten. Sie beabsichtigten, die Situation den höheren Stellen zu melden und weiter nachzuforschen.


Frau Shang und Frau Dan sind verschwägert, beide wurden am 14. Januar 2010 verhaftet. Ihre Familien fanden heraus, dass beide in der Haftanstalt und einer Nebenstelle der Polizeistation des Bezirks Fengnan brutal gefoltert wurden. Daraufhin suchten sie die Büroräume der Haftanstalt, die Zweigstelle der Polizeibehörde des Bezirks Fengnan und das Büro der Staatsanwaltschaft auf, um eine Strafanzeige zu stellen. Sie wollten, dass der stellvertretende Gruppenleiter Li Lianguang der Staatssicherheitsabteilung der Polizeiunterbehörde im Bezirk Fengnan; der Leiter der Haftanstalt, Zhang Baocai; und die Polizistinnen Fang Shuyun und Yao Yankuo bestraft werden. Gleichzeitig forderten sie die Freilassung von Frau Shang und Frau Dan. Die zuständigen Personen der Polizeiunterbehörde im Bezirk Fengnan, der Haftanstalt und der Staatsanwaltschaft drückten sich alle vor ihrer Verantwortung und lehnten ein Treffen mit den Familien von Frau Shang und Frau Dan ab. Die beiden Familien suchten auch den Richter des Bezirksgerichts Lubei in Tangshan, Ya Hongyun, und den zuständigen Staatsanwalt auf, denen sie gegenüber die Unschuld der beiden Frauen beteuerten und ihre Hoffnung zum Ausdruck brachten, dass sie den Fall gerecht behandeln würden. Sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt sagten beide, dass der Fall nicht mehr in ihren Händen liege.


Im Juni 2010 begann im Bezirksgericht Lubei in Tangshan der Prozess gegen Frau Shang und Frau Dan. Beide Frauen wurden anwaltschaftlich vertreten. Am 26. August 2010 führte das Gericht die Verhandlung im Geheimen weiter. Bei diesem Termin wurde Frau Shang zu drei Jahren Gefängnis und Frau Dan zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dieses Mal war der Prozesstermin geheim gehalten worden, nicht einmal die Familien der beiden Frauen warden darüber informiert worden. Frau Shang schrieb hinterher einen Beschwerdebrief, den Polizisten in der Haftanstalt Fengnan jedoch vernichteten. Erst als Frau Shangs Angehörige zum Bezirksgericht in Tangshan gingen, um sich nach dem aktuellen Stand des Verfahrens zu erkundigen, erfuhren sie, dass Frau Shang längst verurteilt worden war. Zudem war es bereits der letzte Tag, an dem sie die Möglichkeit hatten, einen Beschwerdebrief einzureichen. Außerdem belogen Mitarbeiter des Gerichts Frau Shangs Familie, indem sie sagten: „Sie wollen nicht, dass eine Beschwerde einlegt wird." Selbst das schriftliche Urteil durfte die Familie nicht einsehen. Kurz darauf erfolgte die Verlegung von Frau Shang und Frau Dan von der Fengnan Haftanstalt in das Frauengefängnis der Provinz Hebei in Shijiazhuang.

Frau Shang arbeitete als Krankenschwester im Arbeiter-Krankenhaus von Tangshan. Früher hatte sie unter einer Schilddrüsenüberfunktion gelitten. Im Jahr 1995 begann sie, Falun Gong zu praktizieren und gewann darüber ihre Gesundheit zurück. Nachdem am 20. Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) begonnen hatte, wurde Frau Shang an ihrem Arbeitsplatz mehrmals festgenommen. Bei ihrer ersten Festnahme erlitt sie Einzelhaft und weitere grausame körperliche Folter. Außerdem brachte man sie ins Ankang Krankenhaus in Tangshan, wo man ihr unbekannte Medikamente spritzte und sie mit Elektroschocks attackierte. Im November benachrichtigte das „Büro 610“ des Arbeiter-Krankenhauses von Tangshan Frau Shangs Familie, dass das Krankenhaus beabsichtige, Frau Shang zu entlassen. Das Krankenhaus schlug eine entsprechende Ankündigung darüber auf dem Campus an.


Bitte richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf den weiteren Verlauf dieses Falles.
 

Frauengefängnis der Provinz Hebei

Verantwortliche Geschäftsstellen und Einzelpersonen:

Bezirksgericht Lubei in Tangshan:
Adresse: 12, Longzenan Road, Tangshan, 063000
Vorsteher des Gerichts: He Changzhu 011-86-0315-3710988, 011-86-13903251612 (mobil)
Strafgerichtshof, Vorsitzender Richter: Zhao Xiaoming 011-86-0315-2812088, 011-86-13784142599 (mobil)

Fengnan Bezirksgruppe von Tangshan:
Gruppenleiter Li Xiaodong 011-86-0315-8169799, 011-86-13832984429 (mobil)
Fengnan Haftanstalt:
Leiter Zhang Yongcai 011-86-0315-8181775, 011-86-0315-8198899, 011-86-13832984782 (mobil)

Frauengefängnis der Provinz Hebei in Shijiazhuang:
Adresse: Shitong Road, Luquan, Hebei
Postanschrift: E-Mail Box 55, Sub-Box 12, Luquan, Hebei, 050222
Telefon: 011-86-0311-83939712
Gefängnis Information Center-Telefon: 011-86-0311-83939708
Gefängnisdirektorin Zhang Yi: 011-86-13832116656 (mobil), 011-86-83939601 (Büro)

Arbeiter-Krankenhaus von Tangshan:
Präsident: Shang Xiaoming 011-86-0315-3722426, 011-86-0315-3722104 (Büro)
Parteivorsitzende, Büro: 011-86-0315-3722097
Parteikomitee, Büro: 011-86-0315-3722061
Beamter des "Büro 610": Tang Zhenzhong 011-86-0315-3722093