(Minghui.de) (von einem Korrespondenten aus der Provinz Liaoning) Am 13. März 2007, um ca. 19:30 Uhr, wurde Wu Daxing, ein Falun Gong-Praktizierender aus dem Bezirk Tiexi der Stadt Shenyang, von dem Polizeibeamten Li Zheng aus dem Bezirk Tiexi, Beamten der Staatssicherheit, dem Leiter des Qinggong Nachbarschaftskomitees des Bezirks Tiexi und anderen Beamten festgenommen. Sie durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten persönliche Gegenstände im Wert von insgesamt über 10.000 Yuan, einschließlich einem DVD-Brenner, einem PC, einem Drucker, einem Tonbandgerät, einem neuen Handy, einem MP3-Spieler, elektronische Bücher, Falun Gong-Bücher und Fotos des Meisters von Falun Gong.
Sie nahmen ihn mit verhörten ihn auf dem Polizeirevier des Bezirkes Tiexi. Li Zheng und andere Polizeibeamte traten mit den Füßen in seine Leistengegend, was schwere Blutergüsse verursachte. Wu Daxin konnte sich zwei Monate lang nicht ohne Schmerzen bewegen. Sie schlugen ihn mit Ledergürteln gegen den Kopf, schlugen ihn ins Gesicht, stießen ihn zu Boden und schockten seine Hände und Füße mit Elektroknüppeln bis nach Mitternacht. Am nächsten Tag wurde er gezwungen, seine Fingerabdrücke zu geben und polizeilich Dokumente zu unterschreiben. Später wurde er in das Haftzentrum der Stadt Shenyang gebracht.
Am 8. August 2007 wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und im Xihu Gefängnis der Stadt Benxi inhaftiert.
Während seiner Inhaftierung im Gefängnis wurde er gezwungen, auf einer Bank zu sitzen, deren Sitzfläche nur zehn Zentimeter betrug, dabei musste er seine Hände über dem Kopf halten. Dies war eine äußerst schmerzhafte Tortur. Er wurde gezwungen, die Gefängnisregeln zu rezitieren und Falun Gong beleidigende Videos anzuschauen. Dabei wurde er von Wärtern und Gefängnisinsassen ununterbrochen bedroht, um ihn zu zwingen, seinen Glauben aufzugeben. Sie schlugen und traten ihn mit Füßen. Mit Holzknüppeln und Besen schlugen sie ihm auf den Kopf und sie zwangen ihn dazu, harte Arbeit zu verrichten.
Wu Daxin wurde am 13. Dezember 2009 freigelassen.