(Minghui.de)Vom 29. bis 30. März 2010 hielt das High Court in Ontario, Kanada eine Anhörung bezüglich der Anklage der kanadischen Falun Gong-Praktizierenden gegen den ehemaligen Parteichef der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), Jiang Zemin, und die hochrangigen KPCh-Beamten Li Lanqing, Luo Gan, Liu Jing und Wang Maolin wegen Folter ab. Bei der Anhörung wurde diskutiert, ob die Angeklagten Immunität erhalten können.
Canadian Centre for International Justice und Amnesty International Canada beteiligten sich als die dritte Partei an diesem Fall. Sie unterstützten die Meinung der Kläger, dass das Gericht die Immunität für die Angeklagten ablehnen sollte. Richter Pollak entschied, dass die Frage der Immunität viele weitere Fragen betreffe und dass bei dieser Anhörung keine Entscheidung nur wegen dieser einzelnen Frage getroffen werden könne. Weitere Verhandlungen würden stattfinden.
Im Jahr 2004 klagten sechs Falun Gong-Praktizierende beim High Court in Ontario Jiang Zemin und fünf weitere KPCh Funktionäre wegen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an und verlangten 20 Millionen kanadische Dollar als Entschädigung.
Kate Kempton, eine Rechtsanwältin der Falun Gong-Praktizierenden, äußerte bei der Anhörung: „Wenn es sich bei dem Fall um Folter, Völkermord, Kriegsverbrechen und andere schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, dürfen die ausländischen Beamten in Kanada keine Immunität erhalten."
Die Kläger plädieren dafür, dass das Gericht den Angeklagten keine Immunität erteilen soll, da nach kanadischem Gesetz die Immunität für ausländische Beamte nur dann gilt, wenn sie eine staatliche Funktion ausüben. Und Folter darf nicht im Namen des Staates durchgeführt werden. Demnach ist es nach kanadischem Recht nicht angebracht, den fünf Angeklagten Immunität zu gewähren.
Eine weitere Begründung ist, dass die Angeklagten die Kläger im Namen der Parteibeamten und nicht im Namen der Regierungsbeamten folterten und verfolgten. Daher dürfen sie nach kanadischem Gesetz keine Immunität erhalten.
Laut statistischen Angaben auf der Minghui-Webseite sind vom 20. Juli 1999 bis jetzt bereits 3.369 Falun Gong-Praktizierende durch die Verfolgung ums Leben gekommen. In allen Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten sind Opfer zu verzeichnen. Bis jetzt haben die Falun Gong-Praktizierenden bereits über 50 Anklagen gegen Jiang Zemin und andere KPCh Funktionäre in über 30 Ländern wegen ihrer Beteiligung an der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden erhoben. Manche Verfahren wurden in Abwesenheit der Angeklagten gewonnen.