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Geschäftsführerin eines Immobilienbüros wurde rechtswidrig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

23. April 2010

(Minghui.de) Nachdem die Falun Gong-Praktizierende Frau Tu Xiujuan rechtswidrig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wurde eine weitere Falun Gong-Praktizierende namens Wang Zhaohui, die gemeinsam mit Tu Xiujuan verschleppt worden war, im vergangenen Jahr vom Gericht des Bezirkes Shenhe der Stadt Shenyang rechtswidrig zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Sie befindet sich derzeit im Frauengefängnis der Provinz Liaoning.

Die rechtswidrige Gerichtsverhandlung gegen Frau Wang Zhaohui fand im Geheimen statt. Sie wurde nicht bekannt gegeben und auch nicht den Familienangehörigen mitgeteilt. Erst als die Familienangehörigen nach dem Neujahr Kleidungsstücke für sie zum Untersuchungsgefängnis brachten, erfuhren sie, dass sich Wang Zhaohui nicht mehr dort befand.

Frau Tu Xiujuan und Frau Wang Zhaohui waren Geschäftsführerinnen des Immobilienbüros „Heheyuan”. Am 9. September 2009 wurden sie von Polizisten der Polizeistelle Shehe der Stadt Shenyang verschleppt und ihre Wohnungen durchsucht. Die Polizisten zogen über Wang Zhaohuis Kopf eine schwarze Hülle, legten ihr Handschellen an und schlugen sie brutal zusammen. Im November 2009 eröffnete das Gericht des Bezirkes Shenhe die rechtswidrige Verhandlung gegen Frau Tu Xiujuan und verurteilte sie zu drei Jahren Gefängnis, Wang Zhaohui wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Wang Zhaohui ist 41 Jahre alt und kultiviert Falun Gong seit zwölf Jahren, wodurch sie ein gesunder Mensch geworden und noch freundlicher und hilfsbereiter geworden ist. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas im Jahre 1999 wurde sie mehrmals verfolgt, weil sie ihren Glauben nicht aufgab und die Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong informierte. Im Arbeitslager in Peking folterte man sie brutal.