(Minghui.de) Am 28. September 2009 brachen Polizeibeamte der Abteilung Staatssicherheit aus dem Büro für Öffentliche Sicherheit des Bezirkes Tianxin und der Polizeiwache der Pozi Straße, sowie Beamte aus dem Zentrum für Sozialdienst in die Wohnung der Mutter von Frau Song Fangming ein. Sie verhafteten die Falun Gong-Praktizierende Song Fangming, ihre Mutter Zou Guihua, die blind ist, und ihre Hausangestellte. Sie beschlagnahmten auch zwei Autos aus ihrem Besitz. Die Hausangestellte wurde noch am selben Tag freigelassen. Zou Guihua wurde erst 15 Tage später wieder freigelassen. Frau Song jedoch wurde durch die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Tianxin strafrechtlich verfolgt für Verbrechen, die sie nicht begangen hat und in einem Haftzentrum der Stadt Changsha inhaftiert.
Das Bezirksgericht Tianxin in der Stadt Changsha eröffnete am 5. März 2010 eine Gerichtsverhandlung gegen Frau Song. Ihr Anwalt, Herr Zhang Chuanli aus Peking, verteidigte sie vor Gericht. Er argumentierte, dass Frau Song mit dem Praktizieren von Falun Gong keine kriminelle Handlung beging und unverzüglich freigelassen werden sollte. Der Richter Huang Jueping verurteilte Frau Song jedoch am 10. März zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.
Herr Zhang erinnerte das Gericht daran, dass die Freiheit des Glaubens eines jeden Bürgers im Rahmen der Verfassung geschützt ist. Er sagte, dass Frau Song keine Gesetze gebrochen oder Verordnungen der Verfassung missachtet hätte und er stellt ferner fest, dass nichts in der Verfassung darauf hinweist, dass Falun Gong ein „Kult" ist. Er wies auch darauf hin, dass Frau Song Falun Gong praktiziert, um ihre Krankheiten zu beseitigen, ihre Gesundheit zu verbessern, fit zu bleiben und um gleichzeitig ihre Geisteshaltung zu verbessern. Er betonte, dass sie kein Verbrechen begangen hätte und daher sofort freigelassen werden sollte.
Herr Zhang wies auch darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war, irgendwelche Fakten anzubieten, die als Beweis für das Gericht wichtig sind, stattdessen Fotos als Beweise anbot. Nach bestehendem Recht gelten Fotos nicht als Beweismittel in Fällen wie diesem.
Der Staatsanwalt Feng Ping, Staatsanwalt aus der Staatsanwaltschaft des Bezirkes Tianxin, griff Herrn Zhang wiederholt verbal an und versuchte seine Glaubwürdigkeit zu untergraben. Herr Zhang forderte von Feng Ping die Gesetze oder Verordnungen bekannt zu geben, in denen steht, dass Falun Gong ein „Kult" ist. Feng sagte nur: „Jede Person auf der Straße weiß das." Herr Zhang antwortete daraufhin: „Bedeutet das in diesem Fall, dass wir die Menschen auf der Straße das Urteil sprechen lassen sollten?"
Frau Song erklärte, dass sie vor Beginn ihres Praktizierens von Falun Gong an vielen Krankheiten litt und sich schon an der Schwelle des Todes befand. Sie erzählte, dass der Arzt ihrer Familie geraten hatte, sie gut zu pflegen, während sie noch lebte und bezeugen könne, dass sie gestorben wäre, wenn sie nicht Falun Gong praktiziert hätte.
Frau Song wies auch darauf hin, dass das einzige Geständnis was von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde, auf der Basis von Feng Ping selbst beruhe. Frau Song sagte, dass sie in keinen ihrer Aussagen ein Geständnis abgelegt habe, aber die Dokumente manipuliert wurden. Deshalb weigerte sie sich zu unterschreiben. Der Staatsanwalt las dann das einzige mündliche Geständnis vor, das von Frau Song unterzeichnet wurde. Frau Song fragte Feng Ping: „Sie stellten mir zwei Fragen über meine Familie und ich unterschrieb. Wie kann man die Inhalte von dem unterscheiden, was ich unterzeichnete? Ich würde nie im Leben solche Sachen sagen." Feng Ping war sprachlos. Jedes Detail der sogenannten „Beweise" wurden einer nach dem anderen zurückgewiesen. Auch die Geschworenen fragten immer wieder: „Haben Sie noch weitere Beweise?"
Ohne irgendwelche Beweise einer Straftat oder eine juristische Grundlage für die Anschuldigungen gegen sie zu haben, wurde Frau Song Fangming dennoch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Frau Song Fangming ist noch immer im Haftzentrum der Stadt Changsha inhaftiert. Ihre Familieangehörigen gingen oft dort hin, jedoch wurde ihnen jedes Mal der Besuch untersagt.