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UN veröffentlicht Jahresbericht 2010, verfolgte Menschenrechtsanwälte in China erhalten Aufmerksamkeit

11. Mai 2010

(Minghui.de) Den Pekinger Menschenrechtsanwälten Tang Jitian und Liu Wei wurden kürzlich ihre Anwaltslizenzen entzogen. Eine öffentliche Anhörung für diese beiden Anwälte hat nun im Pekinger Justizministerium begonnen. Es wurde berichtet, dass die beiden Anwälte ihre Anwaltslizenzen verloren hätten, weil sie Falun Gong-Praktizierende verteidigt hätten. Während sie in der Verteidigung ihrer Mandanten Argumente zu deren Verteidigung vortrugen, unterbrach sie das Gericht und befahl ihnen, den Gerichtssaal zu verlassen. Das Gericht ordnete dann an, deren Anwaltslizenzen einzuziehen und dass die Anwälte bestraft werden sollten. Dies ist nur ein Fall von vielen, wenn auch ein prominenter, in der Verfolgung von Anwälten in China.

Im März dieses Jahres, bei der 13. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, lieferte die Sonderberichterstatterin über die Situation von Menschenrechtsanwälten, Margaret Sekaggya ihren jüngsten Bericht ab, der die detaillierte Kommunikation offenlegte, die sie mit der chinesischen Regierung hatte, wie den dringenden Appell bezüglich der Verfolgung von Anwälten in China.

Bericht beleuchtet die Verfolgung von Anwälten, die Falun Gong verteidigten

In ihrem Bericht erklärte die Sonderberichterstatterin Margaret Sekaggya, dass sie die chinesische Regierung um eine Stellungnahme zu den Anschuldigungen gebeten hat, dass Anwälte, die Falun Gong-Praktizierende vor Gericht verteidigen, unter Druck gesetzt und von Behörden verfolgt werden. Nachfolgend ein Auszug aus ihrem Bericht:*

Fall 1:

325. Am 31. März 2009 sandte die Sonderberichterstatterin, zusammen mit dem Vorsitzenden der Sonderberichterstatter der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung, dem Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Gerichten und Anwälten und der Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit, einen dringenden Appell bezüglich Wei Liangyue, Direktor der in Harbin ansässigen Anwaltsfirma Jiaodian und selbst Menschenrechtsanwalt sowie seiner Gattin Du Yongjing.

Aufgrund der erhaltenen Informationen wurden Wei Liangyue und seine Gattin Du Yongjing am 28. Februar 2009 von Beamten der Öffentlichen Sicherheit in Harbin, Heilongjiang Provinz, verhaftet, während sie ein Falun Gong Treffen besuchten. Anschließend wurden Wei Liangyue und Du Yongjing im Inhaftierungszentrum des Nangang Distrikts und im 2. Fraueninhaftierungszentrum in Harbin eingesperrt.

326. Während Wei Liangyue eingesperrt wurde aufgrund des Verdachts des „Versammelns einer Gruppe, um die soziale Ordnung zu stören ” und dafür zu eineinhalb Jahren Umerziehung durch Arbeit verurteilt worden war, wurde seine Gattin verdächtigt „eine häretische Organisation zu benutzen, um die Durchführung des Gesetzes zu behindern” und sieht sich deshalb der Strafverfolgung unter Artikel 300 des Strafrechts ausgesetzt.

327. Beide waren angeblich von den Behörden gewarnt worden, diesen Fall nicht öffentlich zu diskutieren und keinen Anwalt zu nehmen, der sie vertritt.

328. Während seiner zwanzigjährigen Anwaltspraktik gab Wei Liangyue Rechtshilfe an lokale Bürger, die sich Menschenrechtsverletzungen gegenübersahen, wie Falun Gong-Praktizierende, die wegen ihres Glaubens eingesperrt worden waren.

329. Besorgnis wurde ausgedrückt wegen der körperlichen und geistigen Verfassung von Wei Liangyue und Du Yongjing in Haft.

Fall 2:

331. Am 19. Mai 2009 sandte die Sonderberichterstatterin, zusammen mit dem Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Gerichten und Anwälten und der Sonderberichterstatter für Folter und andere Gräueltaten, unmenschliche oder degradierende Behandlung oder Bestrafung, einen dringenden Appell bezüglich der beiden Anwälte Zhang Kai und Li Chunfu.

332. Zhang Kai und Li Chunfu wurden von der Familie von Jiang Xiqing beauftragt, einem Falun Gong-Praktizierenden, der am 28. Januar 2009 im Xishanping Umerziehungszentrum gestorben war. Die Behörden behaupteten, das er aufgrund einer Herzattacke gestorben sei, doch die Familie vermutete eine andere Todesursache und nahm sich deshalb einen Anwalt. Der erste Anwalt war aus Chongqing und zog sich von dem Fall zurück, nachdem er formell bei der zuständigen Polizei nachgefragt hatte. Zhang Kai, von der Pekinger Anwaltsfirma Yijia, und Li Chunfu, von der Pekinger Anwaltsfirma Globe Law, wurden danach beauftragt.

333. Am 13. Mai 2009 trafen die beiden sich in der Wohnung ihrer Klienten im Jiangjin Distrikt, Chongqing, um den Fall zu besprechen. Gegen 16 Uhr kamen vier Polizisten zu ihrer Wohnung und behaupteten, dass sie Informationen von der Rechtsabteilung des Büros für öffentliche Sicherheit bei sich hätten. Dann begannen sie, die beiden Anwälte und ihre Klienten zu verhören. Anschließend kamen ca. 20 Personen der Staatssicherheit des Büros für Öffentliche Sicherheit des Jiangjin Distrikts und der Jijiang Polizeiunterabteilung zum Haus. Als die Polizei die beiden Anwälte aufforderte, ihre Ausweise zu zeigen, zeigte Li Chunfu seine Anwaltslizenz und Zhang Kai ihren Pass, der von der Polizei jedoch nicht akzeptiert wurde. Danach begann die Polizei sie an ihren Haaren zu ziehen, ihre Arme umzudrehen und sie zu schlagen, während sie auf den Boden gedrückt wurden. Dann wurden die beiden Anwälte mit Handschellen gefesselt und zur Polizeistation gebracht.

334. Auf der Polizeistation wurde Zhang Kai an den Handschellen in einen Eisenkäfig gehängt und Li Chunfu wurde von einem Polizeibeamten ins Gesicht geschlagen. Während des Verhörs wurden beide bedroht, keine Falun Gong Fälle mehr zu übernehmen. Beide wurden am 14. Mai 2009, gegen 12:40 Uhr entlassen. Ihre Hände waren übersät mit Blutergüssen und Narben; Zhang Kais Hände waren zudem taub und geschwollen und Li Chunfu konnte auf einem Ohr nicht mehr hören. Gegenwärtig werden beide im Volkskrankenhaus des Jiangjin Distrikts untersucht.

335. Wir drängen ihre Regierung, alle notwendigen Maßnahmen zu unternehmen, um zu garantieren, dass die Rechte der vorher erwähnten Personen respektiert werden und dass die Haftung aller Personen, die an diese Verletzungen teilgenommen haben, sichergestellt wird.”

Entsprechend UN Regularien, muss die chinesische Regierung, als Mitglied des UN Menschenrechtsrates, auf alle offizielle UN Kommunikationen und Anträge antworten. Bezüglich der obigen Fälle war die Antwort der chinesischen Regierung aus dem Jahre 2009 noch nicht übersetzt, als der Bericht der Berichterstatterin fertig gestellt worden war. Die Antwort wird im nächsten Bericht veröffentlicht werden.

Dringender Appell der UN bezüglich der Menschenrechtsanwälte in China

Zusätzlich erwähnte die Sonderberichterstatterin die Namen einiger Anwälte, wegen denen sie besonders besorgt war, wie Jiang Tianyong, Li Heping, Li Xiongbing, Li Chunfu und Wang Yajun von Globe Law in Peking; Cheng Hai, Tang Jitian und Yang Huiwen von Anhui Law in Peking; Xie Yanyi und Li Dunyong von Gongxin Law in Peking; Wen Haibo und Liu Wei von Shunhe Law in Peking; Zhang Lihui von Peking G&G Law; Li Jinglin von Jiurui Law in Peking; Wei Liangyue von Jiaodian Law in Heilongjiang; Yang Zaixin von Baijuming Law in Guangxi; und Sun Wenbing von Xinhe Law in Liaoning. „Den obengenannten Personen wurde bis Anfang Juni 2009 keinerlei Neuregistrierung gewährt und sie werden dadurch abgehalten, ihren Beruf auszuüben. Als Konsequenz sind sie nicht in der Lage, die von ihnen vertretenen Fälle weiterhin zu verteidigen. Die meisten dieser erwähnten Anwälte arbeiteten an mehreren Menschenrechtsfällen.”

Der Bericht betonte weiterhin: „Viele Anwaltsfirmen erhielten von ihren Rechts- und Verwaltungsorganen sowie von den Anwaltskammern ihrer Orte Instruktionen, die Anwälte, welche sensible Fälle übernehmen, entweder in ihrer jährlichen Leistungsbewertung durchfallen zu lassen (eine Voraussetzung, um die Lizenz erneuert zu bekommen) oder deren Verträge unverzüglich zu beenden.

Darüber hinaus wurden mindestens drei Anwaltsfirmen, wie Anhui, Gongxin und Shunhe in Peking, von den Anwaltskammern ihrer Orte die Zulassung bei der „Jahresinspektion und Registrierung” verweigert. Dies beeinflusst mindestens 30 weitere Anwälte, die in diesen Firmen angestellt sind. Am 17. Februar 2009 wurde Pekings Yitong Kanzlei gezwungen, für sechs Monate zu schließen. Es wird angenommen, dass diese Schließung eine Vergeltung dafür war, einige Anwälte dieser Kanzlei zu verteidigen, bei der Direktwahl der Repräsentanten der Anwaltskammer.”

Wie die Sonderberichterstatterin berichtete, warnen chinesische Behörden oft Anwälte, Falun Gong-Praktizierende, Hauskirchen oder andere „Dissidenten” nicht zu verteidigen. Anwälte, die auf solche Warnungen nicht hörten, verloren kürzlich ihre Lizenz, wurden eingesperrt und sogar gefoltert. Wang Yonghang, der Falun Gong-Praktizierende verteidigt hatte, ist nun für sieben Jahre im Gefängnis. Sein rechtes Bein wurde von der Polizei gebrochen. Gao Zhisheng, der gleichzeitig Falun Gong verteidigte, beschrieb in einem offenen Brief, wie er durch die Behörden schwerste Folter erlitten hatte. Es gibt unzählige dokumentierte ähnliche Fälle, wie Guo Guoting, Chen Guangcheng, Zheng Enchong, Guo Feixiong, Xu Zhiyong etc.

Die Internationale Gemeinschaft richtet ihre Aufmerksamkeit auf das chinesische Rechtssystem

Aus einer Sicht heraus, zeigt das Rechtssystem eines Landes wie zivilisiert und entwickelt es ist. Die weitangelegte Verfolgung von Anwälten in China enthüllt die Lüge der „Rechtsstaatlichkeit” der chinesischen kommunistischen Partei. Diese Situation hat die Aufmerksamkeit von Menschenrechtsorganisationen und Regierungen der ganzen Welt auf sich gezogen.

Der Sprecher der Falun Gong Human Rights Working Group Dr. Chen, hob das Thema bei der 13. Sitzung des UN Menschenrechtsrats an. Er gab an: „China hat andauernd behauptet, Fortschritte in der Rechtsstaatlichkeit gemacht zu haben und benutzte die sogenannte „Bestrafung entsprechend dem Gesetz”, um seine Menschenrechtsverletzungen zu verteidigen. Berichte von vielen Sonderberichterstattern zeichnen jedoch ein anderes Bild. Prof. Nowak gab in seinem Landesbericht über China an, dass Chinas Strafgesetz wie ein „Damoklesschwert” sei, das dazu benutzt werden kann, Anwälte zu belästigen, einzuschüchtern und zu bestrafen. Sonderberichterstatter Prof. Nowak und Sonderberichterstatter Despouy haben auch über viele Fälle von Einkerkerung und Folter von Menschenrechtsanwälten in China berichtet.”

* http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/13session/A-HRC-13-22-Add1_EFS.pdf