(Minghui.de) Frau Zhiwei He wurde ohne rechtliche Grundlage von Agenten des „Büro 610” am Morgen des 9. Aprils 2009 festgenommen und bis Ende des Jahres in einem Umerziehungslager festgehalten. Sie wurde dreimal in verschiedene Umerziehungslager verlegt, zuerst Sanshui, danach Zhanjiang und schließlich Guangzhou.
Im Umerziehungslager von Zhanjiang wurde sie körperlich misshandelt, so dass es zu einer Fehlstellung der Halswirbel kam. Beamte des Umerziehungszentrums von Guangzhou erklärten den Angehörigen vor kurzem, dass man Frau He hart zusetzen würde, und verweigerte ihnen den Besuch.
Im Mai 2005 erzählte Frau Zhiwei He ihrem Kollegen von der Verfolgung von Falun Gong. Nachdem er die wahren Umstände erfahren hatte, fand er Interesse an diesem Kultivierungsweg und begann zu praktizieren. Frau Zhiwei He wurde festgenommen und in ein Haftzentrum gebracht. Einen Monat nach ihrer Entlassung traf sie einen weiteren Lernenden. Sie wurde erneut festgenommen und in einem Gefängnis inhaftiert. Andere Lernende wurden auch zeitgleich während so genannter „sensibler Tage” in Haft genommen.
Beamte der Kommunistischen Partei Chinas täuschten den ehemaligen Mann von He und setzten ihn so stark unter Druck, dass er der Polizei half, seine eigenen Wohnräume zu durchsuchen. Anschließend ließ sich von He scheiden. He gab ihren Job auf, um ihre Vorgesetzten vor weiteren Verwicklungen und möglicher Verfolgung zu bewahren. Sie begab sich ins Exil.
Ihre Wohnräume wurden in der Vergangenheit unzählige Male durchsucht. Einmal brachen die Polizei und eine administrative Einheit während ihrer Abwesenheit in ihre Wohnung ein. Sie nahmen Falun Gong Bücher, ihre Computer, über 1.000 von ihrer Mutter verfasste Gedichte, einen Festgeldbrief im Wert von über 200.000 Yuan und ihre Fahrerlaubnis mit. Die Beamten hatten keinen Durchsuchungsbefehl. Sie weigerten sich ferner, eine Bescheinigung über die bei Frau He sichergestellten Gegenstände auszustellen. Darüber hinaus wurden ihre 80-jährige Mutter und die 13-jährige Tochter unter Hausarrest gestellt. Sie standen unter ständiger polizeilicher Bewachung. Die Mutter konnte erst nach zehn Tagen in ihre Heimatstadt Nanhai zurückkehren.
Am frühen Morgen des ersten Mai 2002 brachen Polizeibeamte von Jieyang in die Wohnräume von Frau He ein. Sie gaben vor, die vermieteten Apartments überprüfen zu wollen. Sie nahmen Frau He, Frau Wu und mehrere andere Lernende, die bei ihr zu Besuch waren, fest. Frau He wurde, während sie über ihren Schlafanzug eine Hose anziehen wollte, von den Polizisten getreten. Obwohl es keinen Grund für eine Straftat gab, nahmen die Polizisten 7.000 Yuan Bargeld und alle ihre Wertsachen mit.
Frau Wu starb nach 10 Tagen Folter und Frau He wurde in ihrem Schlafanzug zurück in das Umerziehungszentrum von Zhuhai gebracht. Während einer Sitzung, die kurz vor dem chinesischen Neujahr 2003 stattfand, erklärte sie den anwesenden Beamten: ”Ich möchte Sie alle daran erinnern, dass Falun Dafa gut ist.” Dafür wurde sie für weitere 15 Tage zurück in das Haftgefängnis gebracht und von dort aus in das Gehirnwäschezentrum zurückverlegt. Dort schlugen mehrere Beamte brutal auf sie ein, bis sich ihr Mund mit Blut füllte.
Am Abend des 16. April 2003 wurde sie in das 1. Haftgefängnis von Meixi überführt. Die dortigen Schergen versuchten, die Unterzeichnung einer „Arbeits-Umerziehungs-Urkunde” zu erzwingen. Als Frau Wu dies verweigerte, hielten mehrere Männer ihre Hand fest und drückten gewaltsam ihren Finger auf das Dokument, um einen Fingerabdruck zu hinterlassen.
Im Arbeitslager von Sanshui
Frau He wurde am 18. April 2003 in das Arbeitslager von Sanshui gebracht. Sie bat, die Toilette besuchen zu dürfen, was ihr nicht gestattet wurde. Im medizinischen Büro des Arbeitslagers forderte der Leiter von ihr, sie solle sich hinhocken. Als sie sich weigerte, befahl die weibliche Leitung den Beamten, sie in Einzelhaft zu sperren. An den Wänden der sehr kleinen Einzelzelle befanden sich Falun Gong verleumdende Plakate und Behänge. Es wurden dann drei weibliche Drogenabhängige hereingebracht. Zwei Aufsichtsbeamte ordneten an, Frau He in die Hocke zu drängen, und befestigten ihre Hände mit Handschellen auf ihrem Rücken. Sie schnitten ihr das Haar asymmetrisch ab, um sie zu demütigen. Danach beschimpften sie den Meister Li Hongzhi und Falun Gong. Für eine lange Zeit musste sie in dieser hockenden Position bleiben. Wann immer sie auf dem Boden zum Sitzen kam, drückte man ein Bild von Lehrer Li Hongzhi in ihre Unterwäsche. Nachdem sie wiederholt gebeten hatte, die Toilette benutzen zu dürfen, verlangten die weiblichen Aufsichtspersonen, dass sie zuerst die verleumdenden Sprüche laut vorlesen sollte. Frau He weigerte sich. Daraufhin musste sie sich die ganze Nacht Falun Gong verleumdende Filme ansehen. Eine Drogenabhängige riss Frau He immer dann ein Büschel Haar aus, wenn sie kurz einnickte, um es dann in ihre Ohren, Nase und Augen zu drücken. Nach mehreren Tagen konnte Frau He die Folter nicht länger ertragen und unterschrieb eine Garantieerklärung. Erst dann erlaubte man ihr, zu schlafen und die Toilette zu benutzen. Drei Monate später erklärte sie, dass alles, was sie unterschrieben habe, null und nichtig sei. Sie habe sich entschieden, Falun Gong weiter zu praktizieren. Wieder zur Zielscheibe geworden, entzogen man ihr daraufhin acht Tage lang den Schlaf.
Trotz des Schlafentzugs fühlte sich Frau Wu voller Energie. Die Mithäftlinge, die dies beobachtet, fragten sie: „Wieso hast du so viel Engerie?” Am 9. Tag brach man den Schlafentzug ab, als die Wärter sahen, dass es bei ihr keine Wirkung zeigte.
Der Bruder von Frau He kam innerhalb eines Jahres 6-mal in das Arbeitslager. Er erhielt keine Erlaubnis, seine Schwester zu besuchen. Nach über einem Jahr im Arbeitslager wurde Frau He am 29. April 2001 erneut in das Umerziehungszentrum von Zhuhai verlegt. Da sie sich beharrlich weigerte, Falun Gong aufzugeben, kam sie am 1. Dezember 2004 in das Gehirnwäschezentrum der Provinz. Bei einem Besuch erzählte sie ihrer Schwester von ihren Misshandlungen. Von offizieller Seite wurde diese Folter bestritten. Frau He schrieb daraufhin eine Petition, in der sie von ihrer Verfolgung berichtete. Schließlich kamen einige „höhere Beamte” zu ihr. Sie täuschten vor, eine Untersuchung durchführen zu wollen. Dabei behandelten sie Frau He wie eine Kriminelle. Frau Wus Petition verlief ergebnislos. Anschließend musste sie weitere Belästigungen ertragen.
Am 10. Juni 2005 kehrte Frau He nach Hause zurück. Einige Polizeibeamte von Zhuhai hatten sie ständig im Visier und schikanierten sie unaufhörlich zu Hause. Einmal, als sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen wollte, verlangten sie wieder die Unterzeichnung einer Garantieerklärung. Außerdem hörten sie ihr Telefon ab. Um weiteren Nachstellungen zu entgehen, verließ Frau Wu Zhuhai.
Im Jahr 2009 kehrte sie wieder nach Zhuhai zurück, um sich um ihre betagte Mutter zu kümmern. Einen Monat später, am 9. April, nahm man sie erneut fest. Die Beamten der Umerziehungsanstalt von Guangzhou erlaubten ihrer Familie nicht, sie zu besuchen. Als Grund gaben sie an, Frau He rufe Sprüche aus und praktiziere Falun Gong Übungen. Frau Wu erzählte ihren Angehörigen, dass die Beamten der Umerziehungsanstalt von Zhanjiang Verbrecher angeheuert haben, die ihren Kopf mit schweren Büchern traktiert hätten. Dadurch erlitt sie eine Fehlstellung der Nackenwirbel. Außerdem schallte immerzu kommunistische Propaganda in einer extremen Lautstärke. Als sich Beamte der Provinzregierung das Umerziehungszentrum ansahen, verhinderte der Leiter, dass sie ihre erlittenen Misshandlungen anzeigen konnte.
Für die Verfolgung verantwortliche Beamte:
Dan Li: 86-756-3311613, 86-756-2524610, 86-756-2516659 (Büro), 86-13075603118 (Mobil)
Yande Wu, Leiter des „Büro 610”von Zhuhai: 86-13702729799 (Mobil)
Kaizhu Li, stellvertretender Leiter der Politik- und Justizbehörde der Stadt Zhuhai: 86-13702326099 (Mobil), 86-756-2519620 (Privat),
Jie Wen, Leiter des „Büro 610”
Haizhong Lai, stellvertretender Leiter der örtlichen Sicherheitseinheit: 86-756-6639129, 86-13809230229 (Mobil)