(Minghui.de) Der über 50-jährige Herr Miao Chunhong, und die etwa gleichaltrige Frau Li Qingzhi, gingen am 31. Januar 2010 in ihr Heimatort Qingshantun, um der dortigen Bevölkerung die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong zu erklären. Dabei wurden sie angezeigt und in Folge dessen von Polizisten der Polizeistation der Ortschaft Ningyuan verhaftet.
Noch am gleichen Tag gegen 16:00 Uhr waren beide Familien der Verhafteten bei der Polizei vorstellig, um deren Freilassung zu fordern. Die Polizisten verlangten von ihnen, die beiden Praktizierenden zum Aufgeben von Falun Gong überreden, und würden dann als Gegenleistung die Freilassung der beiden bekommen. Aber die Praktizierenden ließen sich auf diese Taktik nicht ein. Wenig später durchsuchte die Polizei ihre Häuser, fand jedoch nichts Belastendes. Gegen 17:30 Uhr brachten sie Herrn Miao und Frau Li in die Haftanstalt Binxian.
Beide Praktizierende lebten in schwierigen Verhältnisse und bei haben jeweils einen Sohn. Herr Miao lebte zum Zeitpunkt seiner Verhaftung allein. Frau Li lebte zusammen mit ihrem kleinen Sohn.
Am 2. März 2010 wurden beide unrechtmäßig zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt. Einer von ihnen kam ins Wanjia Zwangsarbeitslager, der andere ins Qianjin Zwangsarbeitslager.