(Minghui.de) Am 20. April 2010 wurde die Falun Gong-Praktizierende Liang Meihua rechtswidrig im Gericht Xihu, Stadt Nanchang, Provinz Jiangxi, verurteilt.
Am Tag der Verurteilung gab es innerhalb und außerhalb des Gerichtsgebäudes sowie treppauf und treppab im Gebäude Sicherheitsreihen, die von Polizisten und Beamten in Zivil bewacht wurden. Darüber hinaus stand eine große Anzahl von Polizeifahrzeugen bereit. Mehrere Personen standen vor dem Gericht mit Kameras und filmten die Falun Gong-Praktizierenden vor Ort. Sie bedrohten sie und sagten, dass sie ihren Film der Polizei zeigen würden, die sie dann erkennen und die lokalen Personen heimbegleiten würde.
Die Verhandlung begann um 10:30 Uhr. Frau Liang Meihua hatte beschlossen, sich selbst zu verteidigen.
Der Staatsanwalt namens Deng erklärte, dass das Büro für öffentliche Sicherheit, die Staatssicherheit, das „Büro 610” und die örtliche Polizeiwache mehr als zehn Personen losgeschickt hätten, um Liang Meihuas Wohnung zu durchsuchen. Sie konfiszierten einen Computer, einen DVD-Brenner, CDs, Falun Gong-Bücher, Informationsmaterial über die Fakten der Verfolgung, Geld und andere Wertgegenstände.
Bei ihrer Verteidigung wies Liang Meihua auf Folgendes hin: „Zunächst einmal drangen sie (bezieht sich auf die Polizisten, die sie damals verhaftet hatten) und mehr als zehn Personen in meine Wohnung ein, ohne sich auszuweisen. Sie bewegten sich ohne Erlaubnis auf Privatgrund.”
„Zweitens stahlen sie meinen Computer, einen DVD-Brenner, CDs, Falun Gong-Bücher, Informationsmaterial über die Verfolgung, Geld und mehr.”
„Drittens wurde ich fast ein Jahr lang in einem Untersuchungsgefängnis festgehalten. Es ist rechtswidrig, jemanden über so einen langen Zeitraum hinweg ohne Verhandlung einzusperren.”
„Viertens frage ich, ob Sie irgendwelche Beweise von einem Opfer haben? Welches Verbrechen soll ich begangen haben? Sie haben falsche Anklagepunkte gegen mich erhoben. Für mich handelt es sich bei der Aufklärung über die Fakten um die Handlungsweise eines verantwortungsvollen Bürgers.”
Einige Minuten später verlas der Staatsanwalt schriftliche Berichte von sieben Praktizierenden, die gleichzeitig verhaftet worden waren. Keiner dieser Berichte war unterschrieben.
Frau Liang Meihuas Ehemann rief daraufhin aus: „Dieses Beweismaterial ist nutzlos, Es ist nur gültig, wenn es unterschrieben ist!”
Der vorsitzende Richter war ärgerlich und vertagte die Verhandlung auf die Mittagszeit.
Von der Besuchergalerie rief jemand: „Verlasst einfach das Gericht!” Ein anderer rief: „Liang Meihua hat keinerlei Verbrechen begangen. Lasst Liang Meihua nach Hause gehen!” Liang Meihua wurde von den Gerichtsbeamten weggebracht.
Liang Meihua ist jetzt 62 Jahre alt. Sie begann im Jahre 1996 mit dem Praktizieren von Falun Gong. 1999 fuhr sie nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen. Dabei wurde sie festgenommen und von der Polizei geschlagen. Sie war einmal zwei Jahre lang in einem Zwangsarbeitslager eingesperrt und rechtswidrig zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Im Frauenzwangsarbeitslager der Provinz Jiangxi und im Frauengefängnis der Proinz Jiangxi erlitt sie alle Arten von Folter.
Im Juli 2008 wurde sie freigelassen. Als sie mit sieben weiteren Praktizierenden am Nachmittag des 30. April 2009 zusammen die Lehre von Falun Gong lernte und Erfahrungen austauschte, wurden sie angezeigt. Mehr als zehn Polizisten von der Polizeiwache Kuaizixiang im Bezirk Xihu kamen und verhafteten sie.
Beteiligte:
Deng Binggen vom Xihu Gericht
Song, Staatsanwaltschaft Xihu