(Minghui.de) Am 10. Juni 2010 starb die 64-jährige Falun Gong-Praktizierende Frau Geng Jin'er aus dem Bezirk Haiding der Stadt Peking an den Folgen der Misshandlungen im Daxing Frauenarbeitslager. Die Polizisten logen zuerst, dass sie wegen eines Herzinfarktes gestorben wäre. Als ihre Familienangehörigen erklärten, dass sie nie eine Herzkrankheit gehabt hätte, änderten die Polizisten ihre Aussage und behaupteten, dass sie an einer Gehirnblutung gestorben wäre. Bei Nachfragen der Familienangehörigen konnten die Polizisten jedoch keine näheren Auskünfte geben.
Die Familien verlangten von der Notaufnahme des Krankenhauses die Krankenakte und entsprechende Röntgenaufnahmen. Das Arbeitslager und die Staatsanwaltschaft wälzten die Verantwortung untereinander von einem zum anderen ab. Zum Schluss lagen keine Beweise vor. Auch ein Antrag beim Petitionsbüro blieb erfolglos. Anschließend wendeten sie sich an einen Rechtsanwalt. Der Anwalt sagte jedoch: „Normalerweise haben wir Gesetze, die alles regeln. Aber wenn es um Falun Gong geht, gibt es keine Gesetze.”
Ihre Familienangehörigen hatten keine andere Wahl und ließen am 20. Juni den Leichnam einäschern.
Frau Geng begann im Juni 1993 mit der Kultivierung von Falun Dafa. Vor der Kultivierung war sie körperlich schwach und kränklich. Seit Beginn der Kultivierung waren alle ihre Krankheiten verschwunden, sie war gesund geworden. Weil sie im Jahre 2002 in ihrer Heimatstadt in der Provinz Henan die Menschen über die wahren Umstände von Falun Gong aufklärte und entsprechende Informationsmaterialien verteilte, wurde sie von den lokalen Polizisten für 20 Tage gesetzwidrig eingesperrt.
Im November 2002, als sie in einer Wohnsiedlung in Peking die Informationsmaterialien verteilte, wurde sie von dem Sicherheitspersonal der Wohnsiedlung angezeigt und danach festgenommen. Ohne gesetzliches Verfahren wurde sie zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt und ins Daxing Frauenarbeitslager gebracht. Weil sie sich weigerte, die Erklärung zum Verzicht auf ihren Glauben zu schreiben und Dafa und den Meister zu beschimpfen, wurde sie von den Polizisten oft brutal geschlagen. Einmal verlor sie dabei ihr Bewusstsein und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizisten behaupteten jedoch, dass sie von alleine gestürzt sei. Später fragten sie die Polizisten, ob sie sie hassen würde. Sie antwortete: „Falun Gong-Praktizierende haben keinen Hass.”
Aufgrund der langandauernden Verfolgung im Arbeitslager traten bei Frau Geng viele Krankheiten erneut auf. Ihre Augen waren fast blind. Als sie aus dem Arbeitslager entlassen wurde, bestand sie nur noch aus Haut und Knochen. Als sie wieder das Fa lernte und die Übungen praktizierte, verbesserte sich ihr körperlicher Zustand wieder. Danach informierte sie ihre Mitmenschen weiter über die Tatachen der Verfolgung.
Im Dezember 2008 wurde sie erneut verschleppt, weil sie im Bus den Mitfahrern die wahren Umstände erklärte und deshalb angezeigt wurde. Die Polizisten brachten sie ohne Gerichtsverhandlung ins Daxing Frauenarbeitslager und unterließen es, ihre Familienangehörigen darüber zu benachrichtigen. Man sperrte sie zwei Jahre lang im Arbeitslager ein. Inzwischen verlangten ihre Familienangehörigen mehrmals, sie für eine ärztliche Behandlung auf Bewährung freizulassen, was jedoch jedes Mal abgelehnt wurde.
Als ihre Familienmitglieder sie im April 2010 besuchten, mussten zwei Personen Frau Geng stützen. Ihre Familie verlangte wiederholt eine Freilassung für eine ärztliche Behandlung auf Bewährung. Die Polizisten lehnten es ab mit der Begründung: „Nur diejenigen, die Aids haben oder die sich nicht selbst versorgen können, können für eine ärztlichen Behandlung freigelassen werden.”