(Minghui.de) Herr Sun Zhen absolvierte 1999 sein Studium an der Chinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht in Peking. Danach begann er bei der Zentralen Einheit der Pekinger Bewaffneten Polizei zu arbeiten. Weil er standhaft Falun Gong praktizierte, verlor Herr Sun seine Arbeitsstelle und war gezwungen, in die Obdachlosigkeit zu gehen. Während der endlosen acht Jahre Haft im Gongzhuling Gefängnis wurde er gefoltert und litt in großem Maße.
Am 1. Mai 2010 endete die 8-jährige Gefängnishaft, zu der Herr Sun verurteilt worden war. Die Gefängnisbeamten des Gongzhuling Gefängnisses verlängerten seine Haftzeit um weitere drei Monate. Herr Sun leidet an Tuberkulose und schwerer Unterernährung und seine geistige Verfassung hat sich verschlechtert.
Im November 1999 ging Herr Sun nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen und wurde daraufhin verhaftet. Man brachte in zurück in die Stadt Dehui und inhaftierte ihn 15 Tage lang im Haftzentrum der Stadt Dehui. Am 20. Juli 2000 ging er erneut nach Peking, um zu appellieren und wurde dort verhaftet, weil er sich weigerte, seinen Namen und seine Adresse zu nennen. Zu diesem Zeitpunkt war er 20 Tage in Haft. Die Polizeibeamten erhielten seine Adresse von seiner ehemaligen Schule und er wurde am 10. Oktober zurück in die Stadt Dehui gebracht. Dort wurde er sieben Tage inhaftiert und erst entlassen, als die Beamten des Haftzentrums 1.500 Yuan als so genannte „Rückführungsgebühr” von ihm erpresst hatten. Er war damals abgemagert.
Im Juli 2002 wurde Herr Sun im Pekinger Bezirk Changping von Polizeibeamten der Polizeidienststelle der Stadt Huairou, Abteilung Staatssicherheit verhaftet. Zunächst inhaftierte man ihn in dem lokalen Haftzentrum, dann in der Gehirnwäscheeinrichtung im Erziehungszentrum für Recht der Stadt Peking. Anschließend wurde er zu unrecht zu acht Jahren Haft verurteilt. Als sich seine Familienangehörigen wiederholt nach ihm erkundigten, hielt man ihnen diese Informationen vor.
Herr Sun und ein weiterer Falun Gong-Praktizierender wurden von der koreanischen Präfektur Yanji in die Provinz Jilin gebracht. Sie wurden im Gongzhuling Gefängnis in der Gruppe Nr. 5 inhaftiert. Herr Sun verbrachte seine Haftzeit bei strengster Überwachung in kleinen Zellen und erlitt die grausame Folter des „Totenbettes". Bei dieser Folter wird ein Holzbrett zur Erhöhung unter beide Füße gelegt. Gefängniswärter beauftragen zwei Verbrecher, die Hände und Füße der Opfer in Handschellen zu legen und am entgegengesetzten Ende des Brettes festzumachen. Die Arme des Opfers werden über das Bett hinausgezogen und seine Beine sind in einer V-Form geöffnet. Außer zu den Mahlzeiten (3-mal pro Tag für zehn Minuten) ist das Opfer den ganzen Tag fest an dem Holzbrett angebunden. Nach einem Tag dieser Folter sind die Opfer aufgrund der Taubheit in den Gliedmaßen nicht in der Lage, ihre Körper zu bewegen, geschweige denn zu laufen.
Damit in Zusammenhang stehender Artikel: http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2003/7/29/38639.html
4. Juni 2010