(Minghui.de) Herr Sun Tienong und Herr Xu Sheng wurden am 7. Juli 2010 von Beamten des Bezirksgerichts Acheng der Stadt Harbin zu Gefängnisstrafen in Höhe von fünf bzw. vier Jahren verurteilt. Um dieses Urteil zu verkünden, schickte man einen Beamten aus dem Schlichtungsgericht der Stadt Harbin zum Bezirksgericht Acheng. Die Gerichtsverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Familienangehörigen der Praktizierenden wurden nicht darüber unterrichtet.
Herr Sun stammt ursprünglich aus dem Landkreis Fangzheng, Stadt Harbin; Herrn Xu stammt aus dem Dorf Baicheng, Gemeinde Ashehe in der Stadt Acheng. Am 24. Januar 2010 nahmen gegen 08:00 Uhr Beamte der Polizeiwache der Gemeinde Shuangfeng Herrn Sun und Herrn Xu fest, als sie gerade Informationsmaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong im Dorf Sanyang, Gemeinde Shuangfeng, verteilten. Man sperrte sie im Haftzentrum Nr. 2 des Bezirkes Acheng ein.
Am 8. Februar 2010 inhaftierte man beide Praktizierenden im Haftzentrum Nr. 1 des Bezirkes Acheng. Am 4. August 2010 wollte man sie in das Hulan Gefängnis bringen, es wurde jedoch auf den Morgen des 11. August 2010 verschoben.
Verantwortliche Personen für die Verfolgung von Herrn Sun Tienong und Herrn Xu Sheng:
Chen Yuhao, Leiter der Abteilung Staatssicherheit in dem Büro für öffentliche Sicherheit der Stadt Acheng
Cao Tiegang, Leiter der Polizeiwache der Gemeinde Shuangfeng
Wang Lixin, ist für Falun Gong-Fälle zuständig und nahm die Verhöre vor
Li Jianguang, Beamter aus dem Acheng Strafgericht