(Minghui.de) Wärter des Wuhan Frauengefängnisses verfolgten Falun Gong-Praktizierende über zehn Jahre lang. Minghui berichtete am 26. November 2009 und am 22. Februar 2010 über die brutale und systematische Verfolgung. Heute ist die „Umerziehung" von Falun Gong-Praktizierenden immer noch das vorrangige Ziel im Gefängnis. Die Verfolgung ist so brutal wie immer, aber es ist schwer geworden, die Welt außerhalb des Gefängnissen über die wahren Begebenheiten zu informieren.
Strenge Blockade verhindert das Durchsickern der Wahrheit
Um zu verhindern, dass das, was sich tatsächlich im Wuhan Frauengefängnis abspielt, ans Tageslicht kommt, verfolgen man eine Politik der strengen persönlichen Kontrolle.
1. Sobald eine Praktizierende im Gefängnis aufgenommen wird, unterliegt sie einer strengen Kontrolle. Mehrere Insassen überwachen sie abwechselnd 24 Stunden am Tag. Sie folgen ihr Schritt für Schritt, selbst zur Toilette oder zur Dusche.
2. Praktizierende, die nicht aufgeben und sich einer Umerziehung widersetzen, sperrt man in Isolationszellen. Sie haben zu keinem anderen Kontakt als zu denjenigen, die sie überwachen. Es ist ihnen nicht erlaubt, im Laden der Haftanstalt einzukaufen. Anderen wird jede Art von humanitärer Hilfe untersagt. Weder dürfen sie Besuche ihre Familie bekommen noch in irgendeiner anderen Form Kontakte mit der Familie aufnehmen.
3. Nach einem Zeitraum der „Beobachtung" und der „Umerziehung" wird den Praktizierenden gestattet zu arbeiten, aber sie dürfen nicht mit den anderen Insassen in den Hallen sprechen. Sie können dann Besuche ihrer Familieangehörigen unter strenger Kontrolle empfangen und einmal im Monat zu Hause anrufen, wenn der stellvertretende politische Kommissar des Gefängnisses, Jiang Chun, ihren Antrag genehmigt. Andere Insassen dürfen ohne einen Antrag zu Hause anrufen. Jiang bewilligt keine Anträge an den so genannten „sensiblen" Tagen oder zu Festtagen. Bei einem Notfall übernehmen die Wachen den Anruf und kontrollieren streng jedes Wort, das ausgesprochen wird. Ein Praktizierender darf nur zwei Telefonnummern anrufen.
4. Es besteht kein Kontakt zwischen den Praktizierenden. Noch nicht einem in öffentlichen Bereichen, wie dem Bad oder der Gefängnisarztpraxis dürfen sie zusammen sein.
5. In jeder Zelle, jeder Halle und sogar in jedem Bad gibt es jemanden, der das Verhalten der Praktizierenden beobachtet.
Strafe, Verabreichung von Medikamenten, Zwangsarbeit
Die Wachen schlagen die Praktizierenden zwar nicht mehr in der Öffentlichkeit, doch hat die Verfolgung nicht nachgelassen. Schlafentzug, das Anlegen von Handschellen und langes Stehen werden weiterhin häufig verwendet. Man entzieht den Praktizierenden viele Tage lang den Schlaf und benutzt dies als eine Methode zur „Umerziehung". Wenn eine Praktizierende ihre Augen schließt, weckt man sie sofort wieder. Man legt den Praktizierenden tagelang Handschellen an, mitunter sogar mehr als zehn Tage. Bei fast jeder Gelegenheit wird die Stehstrafe angewandt. Einige Praktizierende mussten drei Tage und Nächte ununterbrochen ruhig stehen, andere acht Tage und Nächte und andere wiederum 20 Tage und Nächte.
Zusätzlich mischten die Wachen Arzneimittel in die Mahlzeiten einiger Praktizierender.
Nach den extremen Bedingungen der Zwangsarbeit im Gefängnis wurden diese Bedingungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Danach verbesserte sich die Situation geringfügig. Die Produktionsquoten wurden reduziert und es gibt keine Überstunden mehr. Die Arbeiter werden bezahlt, auch wenn es sich nur um einen symbolischen Betrag handelt.
Verfolgungsfall - Frau Nan Min, 53 Jahre alt, ehemalige Buchhalterin im Bau- und Montagebetrieb des Landkreises Luotian, wurde das zweite Mal im Herbst 2009 verhaftet und im Gefängnis inhaftiert. Sie kam in den ersten Abschnitt des ersten Gefängnistraktes.
Während ihrer ersten Haftzeit hängte man Frau Nan acht Tage in der Luft lang auf. Zu dieser Zeit ordneten die Wachen die Insassen an, sie zu foltern und ihr den Schlaf bei vielen Gelegenheiten zu entziehen. Einmal durfte sie zwei Wochen lang nicht schlafen. Infolge der Folter hatte sie überall an ihrem Körper dunkle Flecken. Wenn sie herumlief, machte sie einen Buckel, weil ihr häufig Handschellen angelegt waren.
Die Gefängnisverwaltung erlaubte keine Besuche ihrer Familienangehörigen, mit der Begründung, dass sie keinen Willen zeige, sich „umerziehen zu lassen". Sie musste Zeitungen als Toilettenpapier benutzen, denn man erlaubte ihr nicht, im Laden des Gefängnisses einkaufen zu gehen. Es war den anderen Insassen auch nicht erlaubt, ihr zu helfen.