(Minghui.de) Am Morgen des 15. Juli 2010 verurteilte das Bezirksgericht Longquanqi in der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan, Herrn Luo Changyong illegal zu fünf Jahren Gefängnis und Frau Chen Chihui zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.
Herr Luo, 46, und Frau Chen, 54, wohnen im Bezirk Xindu, der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan. Während die beiden Praktizierenden am 20. September 2009 gegen 22:00 Uhr in der Stadt unterwegs waren, nahmen sie Beamte der Polizeiwache der Stadt Huangtu im Bezirk Longquanyi fest. In der Zeit ihrer anschließenden Haft wurden sie gefoltert.
Im Gericht präsentierte der Staatsanwalt nur schriftliche Zeugenaussagen. Beim Prozess sagten jedoch keine Zeugen persönlich aus.
Herr Luo sagte vor Gericht aus, dass die Staatsanwaltschaft an die von ihnen präsentierten Fotos nur aufgrund einer Vernehmung mit Folter gekommen wäre. Polizeibeamte hätten zunächst versucht, dass die Praktizierende zugaben, Falun Gong-Spruchbänder und -aufkleber in der Stadt Huangtu verteilt zu haben. Als sie dies leugneten, entzogen ihnen die Polizeibeamten fünf Tage lang den Schlaf. Die Beamten haben Herr Luo ins Gesicht geschlagen und in Handschellen an ein Fenster gekettet. An einem Tag überreichte ein Polizeibeamter Herrn Luo eine Schale mit Essen. Nachdem er erst ein Drittel zu sich genommen hatte, wurde ihm schwindelig und er schlief ein. Die Polizeibeamten brachten ihn dann zu den Orten, an denen Falun Gong-Zeichen angebracht waren und fotografierten ihn an diesen Plätzen.
Ein Verteidiger führte aus, dass die Zeugenaussagen und Fotos auf eine unseriöse Weise zusammengetragen worden wären. Die Polizeibeamten hätten die Praktizierenden durchsucht und festgestellt, dass die Informationsbroschüren über Falun Gong, die sie mit sich führten, alle legal wären. Falun Gong sei ein Glaube. Artikel 35 und Artikel 36 der chinesischen Verfassung garantiere die Freiheit des Glaubens und die Freiheit der Publikation.
Der Richter erklärte die Praktizierenden unter Berufung auf Artikel 300 des Strafrechts für schuldig und verurteilte Herrn Luo zu fünf Jahren und Frau Chen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.
Der Anwalt wies darauf hin, dass Artikel 300 des Strafrechts gegen die chinesische Verfassung verstoße.