(Minghui.de) Am 15. Dezember 2010 rief Amnesty International seine Mitglieder zu einer dringenden Befreiungsaktion des Falun Gong-Praktizierenden Guo Xiaojun auf. Amnesty International schlug vor, den zuständigen Behörden und Personen folgende Forderungen zu stellen:
1. Herrn Guo Xiaojun sofort bedingungslos freilassen. Er ist ein Gewissenshäftling, der nur wegen seines Glaubens eingesperrt wurde.
2. Die Behörde soll garantieren, dass Herr Guo Xiaojun während seiner Haft nicht gefoltert und misshandelt wird.
3. Bei Bedarf soll die Behörde die medizinische Behandlung gewährleisten.
4. Die Behörde soll eine vollständige und gerechte Untersuchung seiner Folterungen und Misshandlungen während der Haft durchführen und die verantwortlichen Personen vor Gericht bringen.
Amnesty International empfahl seinen Mitgliedern, vor dem 26. Januar 2011 Briefe an folgenden Personen zu schreiben: Liu Jinbao, den Gefängnisdirektor des Tilanqiao Gefängnisses in Shanghai; an Wu Guangyu, den Oberstaatsanwalt der Staatanwaltschaft Shanghai; Wu Zhiming, den Sekretär des Komitees für Politik und Gesetz in Shanghai; Zhang Yesui, den Botschafter in den USW.
Guo Xiaojun, ehemaliger Dozent der Jiaotong-Universität in Shanghai, ist in Gefahr, gefoltert zu werden. Er wurde nur deshalb verurteilt, weil er Falun Gong praktiziert.
Am 07. Januar 2010 brachen acht Polizisten in Zivil in seine Wohnung ein. Sie hielten ihn auf dem Boden fest und schlugen ihm auf den Kopf. Sie durchsuchten seine Wohnung und fanden einige Bücher über Falun Gong. Daraufhin wurde er im Baoshan Untersuchungsgefängnis eingesperrt. Besuche seiner Familie werden abgelehnt.
Seine Familie beauftragte nacheinander fünf Rechtsanwälte, doch die Behörde drohte damit, sollten die Anwälte Herrn Guo verteidigen, würde das negative Konsequenzen für sie nach sich ziehen. Am Ende legten die fünf Rechtsanwälte die Verteidigung nieder, sodass Herr Guo während seiner Haft keinerlei Rechtsberatung erhielt. Am 07. Juli 2010 wurde er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Herr Guo legte Berufung ein. Im Oktober 2010 wurde die zweite Gerichtsverhandlung eröffnet, jedoch ohne den Rechtsanwalt darüber zu informieren. Die Gerichtsverhandlung fand ohne Rechtsanwalt statt.
Ende Juli 2010 teilte Herr Guo seinem Rechtsanwalt mit, dass er geschlagen worden sei und es ihm nicht gestattet würde zu schlafen. Er sei über lange Zeiträume allein in einer kleinen Zelle eingesperrt.
Seine Frau legte beim höheren Gericht in Shanghai Einspruch ein, weil die so genannten „Geständnisse“ von Guo Xiaojun unter Folter geschrieben wurden und daher ungültig sind.
Im Jahr 2001 war Herr Guo bereits zu einer 5-jährigen Haft verurteilt worden.
Gegenwärtig befindet sich Guo Xiaojun im Tianqiao Gefängnis. Seine Augen haben mehrmals ihr Sehvermögen verloren. Seine Familienangehörigen fordern eine Freilassung auf Bewährung, damit er ärztlich behandelt werden kann.
Hinsichtlich des dringenden Aufrufs von Amnesty International sei auf folgendedie Webseite hingewiesen:
http://www.amnesty.org/en/library/asset/ASA17/049/2010 /en/72176f56-6d4b-4e08-85ea-3a338a78271f/asa170492010en.html