(Minghui.de) Die 55-jährige Falun Gong-Praktizierende Wang Chunxiang aus der Stadt Dandong in der Provinz Liaoning wurde 2006 von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) zu acht Jahren Gefängnis verurteilt und in der 1. Gruppe im 9. Bezirk des Gefängnisses der Provinz Liaoning gefangen gehalten, bis sie dort schließlich am 25. September 2011 an den Folgen der Misshandlungen starb.
Foto: Frau Wang Chunxiang |
Frau Wang Chunxiang war vor ihrer Berentung in der Straßenbaubehörde der Stadt Dandong tätig gewesen und wohnte im Bezirk Zhenxing. 1996 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren. Seitdem richtete sie sich nach den Prinzipien von Falun Dafa Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht und forderte von sich, stets aufrichtig zu sein. Am Arbeitsplatz war sie als Mitarbeiterin und Kollegin und zu Hause als Ehefrau, Mutter und Schwiegertochter rundherum sehr geschätzt.
Seitdem die KPCh am 20. Juli 1999 die flächendeckende und grausame Verfolgung gegen Falun Gong initiiert hatte, wurden unzählige Falun Gong-Praktizierende gesetzwidrig von der Polizei festgenommen. Wie viele andere Falun Gong-Praktizierende auch erklärte Frau Wang Chunxiang ihren Mitmenschen die wahren Umstände der Verfolgung auf vernünftige Weise, um ihnen zu helfen, sich aus den Lügen der KPCh zu befreien. Am 31. Oktober 2006 wurde sie von Polizisten der 1. Abteilung der Polizeibehörde Dandong festgenommen und kam ins örtliche Untersuchungsgefängnis. Schließlich verurteilte das Gericht im Bezirk Zhenxing sie zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Im Jahr 2007 kam sie in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning, wo sie gefoltert wurde.
Polizei verschweigt die Todesursache
Am 25. September 2011 erhielt ihre Familie gegen Mittag einen Anruf von Wu, dem Leiter des Bezirksgefängnisses. Er sagte am Telefon: „Wang Chunxiang bekam einen Rückfall ihrer Herzkrankheit und befindet sich im Krankenhaus.“ Eine halbe Stunde später rief er noch einmal an und teilte ihrer Familie mit: „Das Krankenhaus konnte Wang Chunxiang nicht mehr retten, sie ist gestorben.“ Er sagte noch, dass Mitarbeiter des Gefängnisses ihre Angehörigen am Bahnhof abholen würden.
Am nächsten Vormittag kamen ihr Ehemann und andere Angehörige nach Shenyang, der Hauptstadt der Provinz Liaoning. Der Polizist Wu rief sie wieder an und sagte, dass sie in der Fachklinik für Orthopädie auf ihn warten sollten. Schließlich kam ein Auto mit dem Nummernschild AB398 angefahren und brachte die Angehörigen in die „Shijia“, wo sie zwei Zimmer reservierten.
Der Polizist Wu erzählte ihren Angehörigen: „Gestern war Sonntag und viele Mitarbeiter hatten frei. Bei uns wurden zwei Mahlzeiten angeboten. Während des Essens sagte Frau Wang Chunxiang, es wäre ihr irgendwie komisch zumute. Andere sagten ihr, sie solle sich doch hinlegen. Kurz danach zuckte ihr Mund und sie konnte plötzlich nicht mehr sprechen. Wir brachten sie zuerst in die Gefängnisklinik, dann ins Zentralkrankenhaus.“ Daraufhin fragten ihre Angehörigen: „Unterwegs braucht man eigentlich viel Zeit, aber Sie haben uns gleich zweimal innerhalb einer halbe Stunde angerufen, konnten Sie innerhalb dieser halben Stunde so viel erledigen?“ Darauf antwortete Wu: „Ein Notfall geht immer vor.“
Die Angehörigen fragten wieder: „Haben Sie einen Befund vom Krankenhaus?“ Er bejahte, konnte jedoch nichts vorweisen. Daraufhin verlangten sie die Aushändigung der Kleidung sowie persönliche Dinge der Verstorbenen, wie zum Beispiel persönliche Briefe. Er behauptete jedoch, nichts davon zu haben. Nach wiederholten Aufforderungen zeigte er ihnen lediglich den Totenschein.
Im Bestattungsinstitut sahen die Angehörigen den Leichnam von Frau Wang Chunxiang. Sie war abgemagert, aber von außen konnte man keine Wunden sehen. Schon kurz nach dem Treffen forderte die Polizei die Angehörigen auf, den Totenschein zu unterschreiben. Mit der sofortigen Einäscherung war die Familie nicht einverstanden, daher wollte sie nichts unterschreiben. Die ältere Schwester weinte bitterlich bei dem Gedanken, dass ihre über 80-jährigen Eltern niemanden hatten, der sich um sie kümmern konnte. Erst nach 20 Uhr unterschrieben ihre Angehörigen, weil man ihnen keine andere Wahl ließ. Am nächsten Tag fuhren sie mit der Urne nach Hause.
Misshandlungen im Frauengefängnis
Im Winter 2007 stiftete die Polizei des Frauengefängnisses die kriminellen Gefangenen Wang Xiulan und He Yijie an, mit schweren Schuhen auf Frau Wangs Kopf zu schlagen und mit den Füßen in ihren Unterleib zu treten. Außerdem sperrten sie sie in ein Gefangenenlager ein und folterten sie so heftig, dass sie einen Rückfall ihrer Diabetes und ihres Bluthochdrucks bekam.
Einmal erzählte sie ihren Angehörigen bei einem Besuch, dass sie auf der Baustelle nicht einmal einen Schluck Wasser zu trinken bekomme. Der Grund dafür sei, dass wenn sie Wasser kriegen würde, sie später wieder zur Toilette müsse und zwei Aufpasser sie dabei begleiten müssten. Das alles sei zu umständlich und dauere zu lang, sie würde dann ihre Arbeitsmenge nicht mehr rechtzeitig schaffen. Als Frau Wang Chunxiang ihrer Familie das erzählte, schimpfte die Polizei auf sie und verbot ihr, darüber zu sprechen. Die Angehörigen wollten von der Polizei wissen, warum sie das nicht erzählen sollte. Darauf wusste die Polizei nichts zu antworten. Bei einem anderen Besuch sah ihre ältere Schwester, dass ihre Augen grün und blau geschlagen waren. Als sie die Polizei fragend darauf hinwies, log man sie an und behauptete, Fau Wang sei irgendwo hingefallen.
Obwohl Wang Chunxiang aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht arbeiten konnte, wurde sie dennoch gezwungen, täglich zur Baustelle zu gehen. Am Wochenende oder an den Tagen, an denen die Gefängnisleitung einen Besuch gestattete, mussten die Gefangen nur acht Stunden arbeiten, sonst täglich zwölf Stunden. Das heißt, dass Frau Wang täglich mindestens acht Stunden auf der Baustelle verbringen musste.
Gesetzwidrige Festnahme und gesetzwidriges Urteil
Am 31. Oktober 2006 lief ihr der Polizist Cao Yujia von der 1. Abteilung der Polizeibehörde hinterher, erfasste sie im Treppenhaus und verschleppte sie. Man plünderte ihre Wohnung, beschlagnahmte ihren Computer, den Drucker, Falun Dafa-Bücher und Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong. Laut Augenzeugen war es eine halbe Autoladung. Als Frau Wang von der Polizei im Treppenhaus herunter geschleppt wurde, gab sie ihre Schlüssel einer Nachbarfamilie. Danach verlangte die Polizei die Schlüssel von ihnen, öffnete die Tür auf und nahm das ganze Bargeld mit. Laut Überprüfung waren es ca. 2000 Yuan.
Nach der Festnahme wurde Frau Wang im Untersuchungsgefängnis Dandong eingesperrt. Als ihre Familie sie besuchte, sagte sie zu ihr, dass die Stelle an ihrer Hüfte, wo die Polizisten mit Lederschuhen darauf getreten waren, immer noch Schmerzen bereite. Der Polizist Wang Jing gab ihr zwei Ohrfeigen und fesselte sie dafür eine ganze Nacht mit Handschellen, weil er meinte, dass sie stur sei. Schließlich wollte die Polizei sie ins Gefängnis einsperren. Wegen ihres Bluthochdrucks, einer Arterienverkalkung im Gehirn usw. nahm das Gefängnis sie nicht auf.
Schließlich brachte die Polizei sie ins Frauengefängnis der Provinz Liaoning. Sie durfte keine Kleidung mitnehmen und ihre Angehörigen erhielten keine Benachrichtigung über ihren Aufenthaltsort. Am Nachmittag forderten Mitarbeiter des Gefängnisses telefonisch von ihnen, Untersuchungsberichte von Frau Wang zu bringen.
Später erzählte Wang Chunxiang ihrer Familie, dass der Polizist Wang Jing sie auf betrügerische Weise ins Gefängnis Shenyang gebracht habe. Eigentlich hatte ihre Familie vorher schon die Formalitäten für eine ärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses gegen Bürgschaft unterschrieben, als das Krankenhaus vier schwerwiegende Krankheiten bei ihr feststellte: eine Herzkrankheit, Bluthochdruck (über 240 mmHg), eine Arterienverkalkung im Gehirn und Nierenversagen. Laut Vorschriften muss das Krankenhaus einen Gefangenen freilassen, sobald bei ihm drei Krankheiten festgestellt worden sind.
Nur weil Frau Wang an ihrem Glauben an Falun Dafa festhielt und Dafa nicht verleumdete, wurde sie nicht freigelassen und dermaßen misshandelt, dass sie schließlich daran starb.