(Minghui.de) Am 14. März 2011 beantragte der Falun Gong-Praktizierende Yang Sizhao beim chinesischen Konsulat in München, Deutschland eine Verlängerung seines Passes. Man sagte ihm, dass er für seinen Antrag eine Mitteilung aus China benötige. Bevor er das Konsulat verließ, sah er an der Wand ein Merkblatt, auf dem stand, dass eine Passverlängerung höchstens 15 Tage dauere. Da Sizhao fast drei Monate lang keine Rückmeldung vom Konsulat erhalten hatte, suchte er am 06. Juni zusammen mit einem anderen Praktizierenden erneut das Konsulat auf. Eine Konsulatsangestellte sprach etwa 10 Minuten lang mit Sizhao. Während des Gesprächs brachte die Dame vor, dass die Verfolgung von Falun Gong zu Ende sei und dass Sizhaos Rückkehr keine nachteiligen Konsequenzen nach sich ziehen würde. Sie konnte jedoch nicht erklären, warum die Verlängerung des Passes von Sizhao nicht wie bei anderen erledigt werden konnte, wo doch die Verfolgung angeblich zu Ende sei.
Die Konsulatsdame fragte, wie viele Falun Gong-Praktizierende es in der Stadt gebe, in der Sizhao lebe; an welchen Veranstaltungen der Falun Gong -Praktizierenden Sizhao teilgenommen habe und was die Eltern von Sizhao arbeiten würden usw. Sizhao erhielt seinen Pass diesmal nicht und man sagte ihm auch nicht, wie lange er noch warten müsse.
Am 04. Juli erhielt Sizhao einen Anruf vom Konsulat und eine Dame erzählte ihm, dass ihm das Konsulat nur dann einen neuen Pass ausstellen könne, wenn er eine Garantieerklärung schreibe, dass er sich nicht an Aktivitäten der Falun Gong-Praktizierenden beteilige. Er lehnte dies ab. Am 05. Oktober rief er das Konsulat wegen seines Passes an und sprach etwa sechs Minuten mit der Dame. Die Dame wiederholte, was sie früher schon am Telefon gesagt hatte, er müsse eine Garantieerklärung abgeben, dass er sich nicht mehr an Aktivitäten der Falun Gong-Praktizierenden beteilige.
Sizhao sagt, dieser Vorfall zeige, dass die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) Falun Gong in China und auch in anderen Ländern immer noch verfolge. Es war zu erfahren, dass die chinesischen Konsulate in Berlin, Bonn, Frankfurt und München übereinstimmend Pässe abgelehnt hatten, einigen Neugeborenen wurde die Registrierung verweigert und manchen mit Deutschen verheirateten Praktizierenden wurde eine Namensänderung verweigert. In allen Fällen wurde als Voraussetzung gefordert, dass Praktizierende eine Garantieerklärung abgeben, in der sie versprechen, sich nicht an Aktivitäten der Falun Gong-Praktizierenden zu beteiligen.
Sizhao betonte, solange die KPCh Falun Gong verfolge, werde er weiterhin protestieren. Die Grundrechte von Falun Gong-Praktizierenden würden von der KPCh nicht gewährleistet, sondern vielmehr benutzt, um Praktizierende einzuschüchtern. Falun Gong-Praktizierende würden weder eine Garantieerklärung gegen ihren Willen schreiben noch damit aufhören, gegen die Verfolgung durch die KPCh zu protestieren.