(Minghui.de) Zhao Baoli ist eine Falun Gong-Praktizierende aus Chengde in der Provinz Hebei, die das Jahr 2007 in einem Zwangsarbeitslager verbringen musste. Am 5. Januar 2011 wurde sie erneut von der örtlichen wie der Polizei aus Chengde verhaftet. Zurzeit befindet sie sich in der Haftanstalt von Chengde.
Am 25. Juli 2011 fand die erste Gerichtsverhandlung statt. Ihre Anwälte betonten ihre Unschuld. Am 2. September erhielt sie eine zweite Verhandlung. Am 23. September wurde ihre Familie von der anberaumten dritten Verhandlung informiert, die auf den 28. September um 9.00 Uhr terminiert worden war.
Die 49-jährige Zhao Baoli arbeitet im Versorgungskraftwerk von Chengde. Sie wohnt in einem zum Büro des Versorgungskraftwerks von Niuzhanzhi gehörenden Wohngebäude im Landkreis Shuangqiao, Chengde.
Am Abend des 30. Juni 2007, als Frau Zhao gerade Nachtschicht hatte, wurde sie erneut von Beamten des Büros 610 aus Chengde sowie der lokalen Staatssicherheit und der örtlichen Polizei illegal verhaftet. Sie erhielt ein Jahr Zwangsarbeit.
Am 5. Januar 2011 gegen 20.00 Uhr, als Frau Zhao wieder Nachtschicht hatte, wurde sie erneut von den oben genannten Behördenvertretern illegal verhaftet. Zurzeit befindet sie sich in der Haftanstalt von Chengde.
Wie bekannt gegeben, wurde sie von zehn Beamten am Arbeitsplatz abgeführt. Dabei nahmen sie ihren Laptop, 4000 Yuan in bar, zwei Handys, ihre Hausschlüssel und andere persönliche Wertsachen mit. Sie wurde zuerst auf der Polizeistation von Chengde festgehalten, wo man sie verhörte. 45 Stunden erhielt sie nichts zu essen und durfte auch nicht schlafen. Danach wurde sie in ein Gehirnwäschezentrum gebracht, das sich im „Gästehaus“ Huiyuan in Chengde befindet. In ihm wurde sie einer fünftägigen Gehirnwäsche unterzogen. Am 12. Januar 2011 wurde sie in die Haftanstalt Chengde geschickt. Dort befindet sie sich noch immer.
In der Nacht des 5. Januar 2011, in der sie verhaftet wurde, wurde ebenfalls ihr Mann, der kein Praktizierender ist, festgenommen. Ihr Zuhause wurde bis 1.00 Uhr morgens durchsucht und viele persönliche Wertgegenstände konfisziert. Dazu gehörten 200.000 Yuan in bar, Bankkarten, zwei PC´s, ein Drucker, ein Scanner und fünf Handys. Herr Li Ming wurde bis 19.00 Uhr des nächsten Tages auf der Polizeistation festgehalten.
Am 6. Januar 2011 wurde Frau Zhaos Tochter an ihrem Arbeitsplatz, im Büro des Verteilungskraftwerkes des Landkreises Pingquan festgenommen. Sie wurde auf der Polizeistation von Chengde verhört und erst gegen 19.00 Uhr am nächsten Tag entlassen.
Nach der Verhaftung von Frau Zhao begaben sich ihr Mann Li Ming und ihre Eltern in das Büro 610 sowie auf die Polizeistation von Chengde, um ihre Entlassung sowie um die Herausgabe ihres persönlichen Eigentums zu fordern. Sie wurden von den Behörden unter Druck gesetzt und erhielten die Auskunft, dass das persönliche Eigentum von Frau Zhao nicht zurückgegeben werden würde. Mitte Februar engagierte die Familie zwei Rechtsanwälte. Die Beamten des Büros 610 sowie der Polizei kreierten alle möglichen Schwierigkeiten, um den beiden Anwälten Steine in den Weg zu legen. So mussten die Anwälte zum Beispiel Gespräche mit Frau Zhao auf Video aufnehmen und die Gespräche wurden zusätzlich überwacht. Sie versuchten, die Familie zu zwingen, die Anwälte zu feuern, indem sie unter anderem die Handys von Li Ming und den Eltern von Frau Zhao abhörten, deren Wohnungen überwachten und Li Mings Auto verfolgten.
Durch den Einsatz der beiden Anwälte erhielten sie Anfang März sowohl das konfiszierte Geld als auch die Bankkarten zurück – die anderen Wertsachen allerdings nicht. Später erpresste Yang Shuzeng, der Leiter des Büros 610, 50.000 Yuan von Frau Zhaos Arbeitseinheit. Er versprach, sie nach den Kongress- und Parteikonferenzen zu entlassen, was er aber unter der Verwendung aller möglichen Ausflüchte nicht tat.
Am 25. Juli 2011 fand die erste Verhandlung im Besprechungsraum der Haftanstalt statt. Es gab nur drei Plätze für die Familienangehörigen. Frau Zhaos Bruder und ihre Stiefschwester durften an der Verhandlung nicht teilnehmen. Die beiden Rechtsanwälte plädierten auf Frau Zhaos Unschuld, die sie ebenfalls beteuerte. Der Richter Song Yimin und der stellvertretende vorsitzende Richter Wei Wenkui des Landkreisgerichts Shuangqiao hatten keine Beweise gegen Frau Zhao. Trotzdem wurde sie aufgrund des Drucks des Leiters des Büros 610, Yang Shuzeng, nicht entlassen.
Frau Zhao hätte nach dem ersten Gerichtsverfahren unverzüglich entlassen werden müssen. Stattdessen gab es am 9. September eine zweite Verhandlung und die Familie wurde über eine dritte Gerichtsverhandlung informiert, die am 28. September 2011 um 9.00 Uhr stattfinden sollte.