(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierenden Herr Ma Zifu und seine Frau Hua Yuru aus der Stadt Songyuan, Provinz Jilin, wurden in einem geheimen Verfahren zu zehn bzw. elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Frau Hua wurde am 29. Januar 2010 von Beamten der Abteilung für innere Sicherheit Jinzhou widerrechtlich festgenommen. Ihr Ehemann, Herr Ma, wurde am 26. Oktober 2010 von Polizisten der Stadtpolizeiabteilung und der Polizeiabteilung Guta unrechtmäßig verhaftet. Das Ehepaar kam zuerst in das Stadtgefangenenlager Jinzhou, wo sie einen Monat festgehalten wurden. Danach brachte man sie in das berüchtigte Zwangsarbeitslager Masanjia.
Am 24. März 2011 verlegten die Beamten der Polizeiabteilung Songyuan das Ehepaar dann vom Zwangsarbeitslager Masanjia in das Gefangenenlager Songyuan und übergaben ihre „Fälle“ an das Gericht Songyuan und an die Bevollmächtigten weiter. Frau Hua wurde zu elf Jahren und Herr Ma zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verhandlung fand im Geheimen statt, ohne ihre Familien darüber zu informieren.
Vor dem 1. Oktober 2011 wurde Frau Hua in das Frauengefängnis Changchun und Herr Ma in das Gefängnis Gongzhuling gebracht.