(Minghui.de) Herr Jiang Bingsheng aus Guoxiang, des Stadtteils Wuzhong in Suzhou, war in seinem Leben mehrmaliger Verfolgung ausgesetzt. Aufgrund der extremen mentalen und körperlichen Folter verstarb er im Jahre 2008, nachdem er Anfang des gleichen Jahres nach einer fünfjährigen Haftzeit im Gefängnis Suzhou freigelassen worden war. Herr Jiang Bingsheng wurde daraufhin jedoch weiter von Agenten überwacht, die dem Büro 610 des Bezirks Wuzhong angehörten.
Im April 1997 begann Herr Jiang Bingsheng mit dem Praktizieren von Falun Gong und hatte sowohl körperlich als auch geistig davon profitiert. Im Alltag ließ er sich den Prinzipien von Falun Gong „Wahrhaftigkeit“, „Barmherzigkeit“ und „Nachsicht“ entsprechend anleiten.
Im Oktober 2000 ging er nach Peking, um sich für Falun Gong auszusprechen, wurde jedoch von Agenten des Büros 610 Suzhou und Beamten der Polizeistation Wuzhong sowie der Polizeistation Guoxiang festgenommen. Danach hielt man ihn einen Monat lang im Gefängnis Nr. 2 in Suzhou fest, bis er zu 1,5 Jahren Zwangsarbeit verurteilt und in das Fangqiang Zwangsarbeitslager in Dafeng gebracht wurde. Dort war Herr Jiang Bingsheng körperlichen Misshandlungen ausgesetzt. Auf der 4. Station wurde er fast ein Jahr lang gezwungen, schwere Arbeiten zu verrichten und anschließen überstellte man ihn der 2. Station, wo Falun Gong-Praktizierende brutaler Folter unterzogen wurden. Zu den an diesen Taten Beteiligen gehörten auch der Parteivorsitzende Yu Yonghai, der Gefängnisleiter Ji Hua, der politische Leiter Wei Yun sowie die Wärter Wei Honghui, Sun Qiang und andere.
Einmal wurden Herrn Jiangs Frau und sein Kind von der Gefängnisverwaltung getäuscht, indem ihnen versprochen wurde, ihren Mann besuchen zu dürfen, wofür sie Tausende Kilometer anreisten. Doch dann zwangen sie seine Frau und sein Kind vor ihm niederzuknien, um ihn so zur Aufgabe seines Glaubens an Falun Gong zu bewegen. Herr Jiang lehnte dies entschlossen ab und als seine Haftzeit beendet war, wurde sie um sechs Monate verlängert.
Herr Jiang wurde Ende 2002 aus der Haft entlassen und ging im Frühling 2003 erneut nach Peking, um für seinen Glauben einzutreten. Daraufhin wurde er wieder von Beamten der Polizeistation Suzhou festgenommen. Das Amtsgericht in Wuzhong verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis, in denen er körperlichen Misshandlungen ausgesetzt wurde, da er standhaft an seinem Glauben festhielt.
Folternachstellung: Zwangsernährung |
Herr Jiang trat zweimal in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren, wobei sein längster Streik über 100 Tage andauerte. Die Wärter ernährten ihn mehrmals unter Zwang und verletzten dabei seine Lunge. Durch lange Zwangsernährungsmaßnahmen war Herr Jiang körperlich geschwächt. Danach erwartete Herrn Jiang die schrecklichste Folter: Die Wachen veranlassten, dass er zweimal in die Psychiatrie des Gefängnisses Liyang inhaftiert wurde.
Dort wurde Herr Jiang auf einem elektrischen Stuhl gefoltert, um ihn zur Aufgabe des Hungerstreiks zu bewegen. Zudem verabreichten sie ihm Drogen, die das Zentralnervensystem zerstören. Durch diese grausame Folter wurde Herrn Jiangs körperliche und geistige Gesundheit ernsthaft zerstört.
Nachdem er Anfang 2008 freigekommen war, wurde er von Agenten des Büros 610 weiterhin bedroht und beschattet. Kurz danach verstarb Herr Jiang infolge der schlimmen Verletzungen, die er in 5-jähriger Haftzeit davongetragen hatte.
Personen, die für die Verfolgung Herrn Jiang Bingshengs verantwortlich sind:
Gefängnis Suzhou:
Xia Suping, politischer Leiter
Wu Wei, stellvertretender Leiter
Chen Zhenyi, ehemaliger Leiter des „Politik- und Justiz-Kommitees” Suzhou
Qiu Lingmei, derzeitiger Leiter
Shao Binhua, ehemaliger Leiter der Polizeistation Suzhou
Chen Du, derzeitiger Leiter des Büros 610 Suzhou
Li Liguo, stellvertretender Leiter
Bao Jianfang, Leiter der Abteilung für Innere Sicherheit