(Minghui.de) Herr Chen Hongsong begann Ende 1998, Falun Dafa zu praktizieren. Zu Beginn des Jahres 2000 wurde er zu viereinhalb Jahren Gefängnishaft verurteilt. Im Mai 2010 verhafteten ihn Polizeibeamte auf Anordnung des örtlichen „Büro 610“ erneut und verurteilten ihn illegal zu 8 Jahren Gefängnis.
Am Morgen des 18. Mai 2010 verhafteten Polizeibeamte aus dem Büro zum Schutz der Staatssicherheit Puning und der Zhanlong Polizeiwache Herrn Chen und durchsuchten seine Wohnung. Sie internierten ihn in der Puning Untersuchungshaftanstalt.
Obwohl das Gericht der Stadt Puning einen Gerichtstermin für den 28. Januar 2011 festsetzte, überreichte der Rechtsanwalt, der vom Gericht damit betraut war, Herrn Chen zu verteidigen, seinem Mandanten während der Gerichtsverhandlung eine Kopie des Urteils, das auf den 24. Januar datiert war. Herrn Chens Familienangehörige wurden vor der Gerichtsverhandlung nicht über den Termin informiert. Sie erfuhren erst am 9. Februar von dem Urteil, als es für eine Berufung zu spät war. Das Gericht hatte Details über den Fall erfunden, um Herrn Chen verurteilen zu können.
Herr Chens Ehefrau suchte das „Büro 610“ und andere Abteilungen auf mit der Forderung, dass ihr Mann freigelassen werden sollte. In den Abteilungen wurde die Verantwortung für den Fall jedoch nur hin- und hergeschoben.
Die Telefonnummern der verantwortlichen Personen und Abteilungen:
Landesvorwahl: 86
Vorwahl: 0663
Wang Shaohong, Parteisekretär der Kommission für Politik und Recht und Leiter der Polizeidienststelle: 2252788, 13376513888 (mobil)
Huang Hanqiang, Leiter des „Büros 610“: 2.225.060 (Büro), 2265566 (privat), 13822909678 (mobil)
Zhang Huafeng, Leiter des Büros zum Schutz der Staatssicherheit: 2222432, 13376517298 (mobil)
Puning Untersuchungshaftanstalt: 2235730
Chen Zhenxiong, Leiter der Untersuchungshaftanstalt Puning: 13376516366 (mobil)