(Minghui.de) Herr Yin Huajie wurde am 23. Januar 2006 vom Gericht des Bezirks Beichuan in einer geheimen Verhandlung zu 8 Jahren Haftstrafe verurteilt. Die Haftstrafe wird derzeit im Gefängnis Deyang vollstreckt.
Am Abend des 28. April 2005 war Herr Yin Huayie zusammen mit fünf anderen Falun Gong-Praktizierenden im Auto in Mianyang, Bezirk Beichuan unterwegs, als sie von der Bezirkspolizei Beichun aufgehalten wurden. Alle sechs Praktizierenden wurden widerrechtlich festgenommen und im Haftzentrum von Beichun inhaftiert. Später brachten sie Herrn Yin in das Haftzentrum des Bezirks, wo ihn die Polizei unter Einsatz von Gewalt verhörte. Yin Huajie erlitt dabei physische und psychische Verletzungen.
Am 23. Januar 2006 hielt der Gerichtshof des Bezirks Beichun eine nicht-öffentliche Sitzung ab und verurteilte ihn rechtswidrig zu einer hohen Haftstrafe von 8 Jahren. Er befindet sich derzeit noch immer im Gefängnis Deyang und muss in der Bekleidungsfabrik des Gefängnisses harte Arbeit verrichten.
Seit Beginn der Verfolgung durch die Kommunistische Partei Chinas im Jahr 1999 wurde Yin Huajie bereits mehrere Male widerrechtlich eingesperrt. Er ging zweimal nach Peking und appellierte für Gerechtigkeit von Falun Gong. Anschließend wurde er von Polizisten der Bezirksabteilung festgenommen und eingesperrt. Nach seiner Entlassung verließ er sein Zuhause und zog nach Mianyang. Hier verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einigen Gelegenheitsjobs. Im Jahr 2000 wurde er in Mianyang erneut festgenommen und später widerrechtlich zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Er kam in das Zwangsarbeitslager Xinhua, wo ihn Aufseher und kriminelle Insassen folterten, um ihn zur Aufgabe von Falun Gong zu zwingen. Da er sich standhaft weigerte, Falun Gong aufzugeben, musste er in der Ziegelei schwer arbeiten. Zum Entlassungszeitpunkt verlängerte die Verwaltung des Arbeitslagers eigenmächtig seine zweijährige Haftzeit um weitere drei Monate.
Nach seiner Entlassung ging er wieder nach Mianyang und arbeitete dort.
Seine betagten Eltern sind bereits über 80 Jahre alt und haben niemanden, der sich um sie kümmert.