(Minghui.de) Vor kurzem verurteilte das Gericht der Eisenbahnbeförderung in Mudanjiang den Falun Gong- Praktizierenden Zhang Liansheng gesetzwidrig zu fünf Jahren Haft. Seine Familienangehörigen wurden von dem Gericht absichtlich nicht benachrichtigt.
Herr Zhang wurde am Morgen des 7. Dezember 2010 von der Polizei des Staatssicherheitsteams der Eisenbahn Mudanjiang festgenommen und anschließend im Zwangsarbeitslager Aihe in Mudanjiang interniert.
Am Morgen des 29. Dezember 2010 hielt der Gerichtshof der Mudanjiang-Eisenbahn eine Gerichtsverhandlung ab. Zwei Rechtsanwälte aus Peking, die von seinen Angehörigen beauftragt wurden, verteidigen ihn vor Gericht. Im Schlussplädoyer forderten sie seine sofortige Freilassung. Auf Betreiben der kommunistischen Partei verurteilte ihn das Gericht, ohne gesetzliche Grundlage zu fünf Jahren Haft. Zhangs Familie wurde bewusst nicht über den Ausgang der Verhandlung informiert. Seine Familienangehörigen erhielten weder vom Gericht, noch vom Staatsanwalt eine Auskunft über den ergangenen Beschluss. Als Zhangs Familie später von seiner Verurteilung erfuhr, suchten sie das Gericht auf und verlangten eine Erklärung. Sie bekamen zur Antwort, dass es völlig in Ordnung sei, die Familie nicht zu informieren.
Herr Zhang war schon mehrere Male ohne Rechtsgrundlage festgenommen und inhaftiert worden. Am 8. August 2004 nahm ihn die Straßenpolizei des Eisenbahn-Büros fest und inhaftierte ihn im Gehirnwäschezentrum Suihua in der Provinz Heilongjiang. Eine weitere Festnahme erfolgte durch Mitarbeiter der Mudanjiang Abteilung der Polizei des Eisenbahnbüros am 12. Juni 2008. Danach durchsuchten Mitarbeiter der Eisenbahnabteilung von Mudanjiang sein Haus. Zhang wurde im Haftzentrum von Mudanjiang untergebracht.
Verantwortliche Personen:
Ma Xuebin Wang, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft der Mudanjiang Eisenbahn: 86-453-8826933
Wang Jinlong, Richter des Gerichts der Mudanjiang Eisenbahn: 86-13796693706 (Mobil), 86-453-8822048 (Büro)