(Minghui.de) Mitte Juni 2011 wurden vier Falun Dafa-Praktizierende im Bezirksgericht Hongshan, Stadt Wuhan verurteilt. Herr Zhang Jizhou, Herr Liu Shehong, Herr Ouyang Haiwen und Herr Peng Liang wurden jeweils zu 5 1/2 Jahren, 4 Jahren, 4 Jahren und 3 Jahren Haft verurteilt.
Herr Peng Liang |
Herr Liu Shehong |
Herr Ouyang Haiwen |
Am Morgen des 21. Mai 2011 brachten Beamte des Bezirkes Hongshan, Stadt Wuhan Herrn Ouyang, Herrn Liu, Herrn Zhang und Herrn Peng vor Gericht. Im Laufe des Verfahrens hatte Herr Ouyang große Leiden zu ertragen. Eine Gruppe medizinischer Mitarbeiter begleitete ihn zum Gericht mit einem Sauerstoffgerät und einem Infusionstropf. Dies war erforderlich, da er während seiner Festnahme grausamer Folter unterzogen worden war. Er hatte sich geweigert, etwas zu sagen, unterschrieb nichts oder beantwortete auch keine Fragen. Im Gerichtssaal berichteten alle Praktizierenden detailliert, wie sie von den Wachen gefoltert worden waren. Ihre Anwälte erklärten, dass ihre Geständnisse ungültig seien, da sie nur durch Folter erlangt wurden.
Das Gericht benachrichtigte die Familienangehörigen der vier Praktizierenden weder über den Termin des Gerichtsverfahrens noch über die Urteile und Haftstrafen. Weil Herrn Pengs Schwester, Frau Peng Yan, ihren Bruder verteidigen wollte, durchsuchten Beamte vier Tage vor der Verhandlung ihre Wohnung und verhafteten sie. Bis heute ist Frau Peng noch in der Gehirnwäscheeinrichtung Yangyuan in der Stadt Wuchang inhaftiert.
Das „Büro 610“ der Stadt Wuhan, das Bezirksgericht Hongshan, die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Hongshan und das Polizeibüro der Stadt Wuhan waren gemeinsam an diesem unrechtmäßigen Vorgehen beteiligt.
Die beiden Hauptverantwortlichen für das vorliegende Fehlurteil sind Xu Zhongquan, der Richter am Bezirksgericht Hongshan der Stadt Wuhan, und Qin Yu, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hongshan.
Bezirksgericht Hongshan |
Staatsanwaltschaft des Bezirkes Hongshan |