(Minghui.de) Am 02. September 2011 drang Yang Hongbin, der Chef der Polizeistation der Industriezone Chengxi, mit einigen Polizeibeamten in die Wohnung des Falun Gong-Praktizierenden, Herrn Gao Zeng, im Xipengliu Wohngebiet in der Gemeinde Cheng’an ein. Sie verhafteten ihn und brachten ihn in das Gefängnis des Kreises Cheng’an. Am 09. Oktober wurde er zu 18 Monaten Zwangsarbeit verurteilt. Gegenwärtig befindet sich Herr Gao im Handan Zwangsarbeitslager.
Laut einem Insider wurde Herr Gao geschlagen, als er auf die Polizeistation kam. Liu Jinjie, der Leiter der Abteilung für Staatssicherheit im Kreis Cheng’an und andere verhörten ihn und drohten ihm, als er im Gefängnis des Kreises Cheng’an war. Liu Jinjie brachte Herrn Gao in das Handan Zwangsarbeitslager, ohne dies seiner Familie mitzuteilen.
Herr Gao, 30 Jahre alt, arbeitet ebenfalls in der Innenraumgestaltung. Seine Verhaftung und Inhaftierung traf seine Mutter, seine Frau und seine Kinder sehr hart. Seine Familie suchte die Polizeistation der Industriezone Chengxi, die Wohnung von Yang Hongbin, die Abteilung für Staatssicherheit des Kreises Cheng’an sowie das "Büro 610" auf und forderte seine Freilassung. Die Polizisten drohten ihnen und sagten, obwohl Herr Gao nur zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden sei, werde seine Haftzeit auf drei Jahre verlängert, weil sie geltend machen würden, seine Familie habe auf der Polizeistation „Probleme“ bereitet und Yang Hongbin in der Wohnung „schikaniert“.
Für die Verfolgung verantwortliche Parteien:
Yang Hongbin, Leiter der Polizeistation der Chengxi Industriezone: +86-13315080392, +86-310-7217033 (Privat);
Guo Junqi, Leiter des Polizeidezernats des Kreises Cheng'an: +86-310-7290888, +86-15030066999, +86-18931063666;
Zhao Guangwen, stellvertretender politischer Leiter: +86-18903301112, +86-13082125889;
Liu Jinjie, Leiter der Abteilung für Staatssicherheit des Kreises Cheng'an: +86-15188811669, +86-310-7213925 (Privat).
Weitere an der Verfolgung beteiligte Personen und Büros bitte dem chinesischen Originalbericht entnehmen.